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Blitzangebot - nein Danke


15.11.2013 23:02 - Gestartet von chrisschü
Bei der letzten Aktion war das Produkt bereits nach weniger als 3 Minuten nicht mehr erhältlich. Als Antwort bekam ich diese Mail:
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... Deshalb tut es mir leid, dass Sie den Aktionsrabatt für das Blitzangebot XXXXX nicht in Anspruch nehmen konnten. Dieser Artikel war bei unseren Kunden stark nachgefragt und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aktionsrabatten daher schnell vergeben.

Nachdem alle verfügbaren Aktionsrabatte für ein Blitzangebot vergeben sind, wird das Blitzangebot als "Ausverkauft!" angezeigt. Blitzangebote sind grundsätzlich nur in begrenzter Anzahl verfügbar.

Das heißt nicht automatisch, dass der Artikel bei Amazon.de nicht mehr verfügbar ist. Sie können diesen, sofern vorrätig, weiterhin auf unserer Website direkt über Amazon.de oder bei einem unserer Drittanbieter bestellen; allerdings zum dort angebotenen Preis ohne Aktionsrabatt.
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Der Artikel war also weiter vorrätig nur WOLLTE Amaton ihn nicht zum beworbenen Preis verkaufen.
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[1] 123fred antwortet auf chrisschü
16.11.2013 08:32

2x geändert, zuletzt am 16.11.2013 08:32
Benutzer chrisschü schrieb:
Der Artikel war also weiter vorrätig nur WOLLTE Amaton ihn nicht zum beworbenen Preis verkaufen.

Ja, und?! War doch vorher klar, dass für die Aktionen nur eine begrenzte Anzahl an Artikeln zur Verfügung stehen. Finde ich legitim, dass man eine gewisse Anzahl zu Werbezwecken günstiger anbietet. Man kann ein Unternehmen ja nicht dazu zwingen, alle seine Artikel zu Schnäppchenpreisen zu verschleudern, nur weil die Konsumenten es gerne dauerhaft günstiger hätten.
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[1.1] chrisschü antwortet auf 123fred
16.11.2013 11:48
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer chrisschü schrieb:
Der Artikel war also weiter vorrätig nur WOLLTE Amaton ihn nicht zum beworbenen Preis verkaufen.

Ja, und?! War doch vorher klar, dass für die Aktionen nur eine begrenzte Anzahl an Artikeln zur Verfügung stehen. Finde ich legitim, dass man eine gewisse Anzahl zu Werbezwecken günstiger anbietet. Man kann ein Unternehmen ja nicht dazu zwingen, alle seine Artikel zu Schnäppchenpreisen zu verschleudern, nur weil die Konsumenten es gerne dauerhaft günstiger hätten.

Dann muss er es aber auch von vornherein als Gewinnspiel ankündigen und mich nicht eine Stunde hinhalten ich wäre auf der Warteliste und würde es gleich auch noch zum Schnäppchenpreis bekommen. Das sind reine Lockvogelangebote, die verboten sind: § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Leider kann ich mich als Verbraucher dagegen nur unzureichend über die Verbraucherzentralen wehren.
Warum manche Leute das als normal verstehen kann ich nicht nachvollziehen.
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[1.1.1] 123fred antwortet auf chrisschü
16.11.2013 16:51

einmal geändert am 16.11.2013 16:52
Benutzer chrisschü schrieb:
Dann muss er es aber auch von vornherein als Gewinnspiel ankündigen und mich nicht eine Stunde hinhalten ich wäre auf der Warteliste und würde es gleich auch noch zum Schnäppchenpreis bekommen.

Ist ja kein Glücksspiel, also kann der Händler es auch nicht als Glücksspiel bezeichnen. Ist doch normal, dass bei solch prominenten Aktionen die Aktionsartikel schnell weg sind. Muss sich ja keiner drauf einlassen.


Das sind reine Lockvogelangebote, die verboten sind: § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Leider kann ich mich als Verbraucher dagegen nur unzureichend über die Verbraucherzentralen wehren.

Sofern du im Recht sein solltest, bekommst du in Deutschland auch Recht. Ob das immer schnell und einfach zu erreichen ist, steht auf einem anderen Blatt.


Warum manche Leute das als normal verstehen kann ich nicht nachvollziehen.

Ich verstehe nicht, was daran nicht normal sein sollte. Ein Händler hat bestimmte Artikel zu Sonderpreisen angeboten, aber nicht alle Konsumenten sind zum Zuge gekommen. Passiert wöchentlich bei vielen Lebensmittelhändlern. Wem solche Aktionen nicht passen, der hat kann sie meiden!
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[2] blumenwiese antwortet auf chrisschü
16.11.2013 20:20
Benutzer chrisschü schrieb:
Der Artikel war also weiter vorrätig nur WOLLTE Amaton ihn nicht zum beworbenen Preis verkaufen.

Korrekt. Und?

Der letzte Rest von Rechtsstaat in Deutschland garantiert die Vertragsfreiheit. Dich zwingt niemand, bei einem bestimmten Händler etwas zu kaufen und den Händler zwingt niemanden, ausgerechnet mit dir Handel zu treiben.

Vielleicht mag Amazon deinen Namen nicht, kann dein Gesicht nicht leiden oder mag keine Querulanten ... vielleicht sind es auch weitaus näherliegende Gründe.

Was es auch sei: Nimm es zur Kenntnis und berücksichtige dies bei weiteren Einkäufen.