Kein Schnäppchen?

Rabattangaben: Verbraucherzentrale rügt Amazon Cyber Monday

Gesparte Prozente beziehen sich auf UVP, nicht auf Verkaufspreise
Von Rita Deutschbein

Verbraucherzentrale rügt Amazon Cyber Monday Verbraucherzentrale rügt Amazon Cyber Monday
Bild: Amazon, Verbraucherzentrale
Diese Woche riskieren sicherlich viele Deutsche auch während der Arbeitszeit immer mal wieder einen Blick auf die Webseite des Online-Händlers Amazon. Denn noch bis morgen veran­staltet dieser seinen bereits aus den vergangenen Jahren bekannten Cyber Monday, bei dem eine Woche lang im Viertel­stunden­takt Produkte aus allen möglichen Sparten rabattiert angeboten werden. Greift der Kunde hier nicht schnell genug zu, kann das Schnäppchen schnell weg sein, denn die Menge der jeweiligen Artikel ist begrenzt. Je größer der Rabatt, den Amazon auf das Blitz­angebot gewährt, desto mehr Kunden scheinen sich für dieses zu interessieren. Doch offenbar stellt Amazon seine Angebote attraktiver dar als sie es in Wirklich­keit sind. Daher wurde der Online-Händler nun von der Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert.

Cyber Monday mit durchschnittlich 18 Prozent Rabatt

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Bild: Amazon, Verbraucherzentrale
Kein Feuerwerk der Rabatte, sondern vielmehr ein kleines Teelicht nennt die Verbraucher­zentrale NRW die Cyber Monday Woche von Amazon. Denn die angepriesenen Rabatte von 40, 50 oder gar über 80 Prozent auf ein angebotenes Produkt gibt es in vielen Fällen so gar nicht. Die Prozentangaben beruhen vielmehr auf der unver­bindlichen Preisempfehlung des Herstellers und nicht auf dem eigentlichen Preis, den Amazon außerhalb der Aktions­woche für den Artikel verlangt. Der Haken dabei, so die Verbraucher­zentrale NRW, ist, dass kaum ein Händler, geschweige denn Amazon selbst, den Kunden die als Mondpreise verschrienen UVPs berechnet.

Um dies zu belegen, hat die Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen auch ein konkretes Beispiel parat. So wurde unter anderem ein Damen-Ohrstecker mit einem Nachlass von 74 Prozent als Blitz­angebot offeriert. Den Aktions­preis setzte Amazon mit 22,19 Euro fest. Um auf den Rabatt zu kommen, wurde aber die UVP von 85 Euro heran­gezogen - Amazon selbst verkauft die Ohrstecker aber regulär für 26,17 Euro. Statt also über 60 Euro zu sparen, lag der eigentliche Rabatt bei nur 3,98 Euro.

Insgesamt nahm die Verbraucher­zentrale 50 Produkte näher unter die Lupe. Das Ergebnis war ernüchternd. Statt der angepriesenen Ersparnis von im Durchschnitt 51 Prozent konnten Nutzer in der Regel nur rund 18 Prozent gegenüber dem regulären Preis sparen.

Auch bei vergangenen Aktionen dieser Art ist Amazon bereits in die Kritik geraten. Damals wurde dem Online-Händler vorgeworfen, zu wenige Aktions-Produkte zum Bestellen bereit gestellt zu haben, wodurch diese mitunter bereits nach wenigen Sekunden ausverkauft waren. Ein Kunde klagte daraufhin und bekam Recht. Was das für Amazon und die aktuellen Aktionen bedeutete, lesen Sie in einem weiteren Artikel.

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