Kündigungsbutton: Auch bei Verkauf auf externer Plattform?
Rechtsstreit um Kündigungsbutton auf externer Webseite
Bild: teltarif.de
Noch immer wird - wie berichtet - der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton falsch oder gar nicht umgesetzt. Darum hagelt es immer wieder Abmahnungen von den Verbraucherzentralen.
Wenn Firmen sich gegen die Umsetzung des Kündigungsbuttons sträuben oder diesen verschleiern, lassen sie sich dafür meist einiges einfallen. Oft landet die Sache dann vor einem Gericht, das die (Nicht-)Umsetzung beurteilen muss - wie in einem aktuellen Fall.
Bestellmöglichkeit nur auf externer Webseite
Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet über einen interessanten Fall. In diesem Streitfall sei es um eine besondere Vertriebsform für Online-Abonnements gegangen. Ein Unternehmen warb auf seiner Webseite guitar-campus.de für den Abschluss von Abonnements zum Gitarre lernen mit Hilfe von Videos und Schulungsunterlagen. Nach Klick auf eine der Bestellschaltflächen seien Verbraucher dann aber auf eine Bestellseite von Digistore24 weitergeleitet worden, wo sie den Vertrag abschließen konnten. Digistore24 war als Reseller Anbieter und Vertragspartner der Kunden. Erreichbar war das Angebot aber exklusiv nur über die vom Unternehmen selbst betriebene Seite guitar-campus.de.
Rechtsstreit um Kündigungsbutton auf externer Webseite
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Doch auf guitar-campus.de fehlte der Kündigungsbutton. Deshalb hatte der vzbv Digitore24 als Anbieter der Abos zunächst erfolglos abgemahnt und dann verklagt. Die Gesellschaft lehnte die Verantwortung für den Rechtsverstoß ab. Da sie die Seite nicht betreibe, sei sie auch für deren Gestaltung nicht verantwortlich. Das LG Hildesheim urteilte allerdings: Das Unternehmen könne sich nicht darauf berufen, es sei nicht Betreiber der Webseite und daher für deren Gestaltung nicht verantwortlich.
Anbieter für Rechtsverstoß verantwortlich
Das Gericht schloss sich laut den Verbraucherschützern der Auffassung des vzbv an, dass Digistore24 die Kündigungsmöglichkeit über eine Schaltfläche auf der Webseite hätte sicherstellen müssen. Der Abschluss der Abonnements sei faktisch nur über die Seite guitar-campus.de möglich. Das Unternehmen habe somit die Erreichbarkeit des Angebots und damit einen Teil des Geschäftsbetriebs auf den Webseitenbetreiber ausgelagert.
Digistore24 hätte nach Auffassung des Gerichts deshalb dafür sorgen müssen, dass die Webseite des Werbepartners den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton enthält. Das habe Digistore24 gegenüber dem Unternehmen auch durchsetzen können - beispielsweise schon dadurch, deren Leistungen nicht mehr als Reseller anzubieten und ihr somit die Verdienstmöglichkeit zu nehmen. Unabhängig davon sei der Anbieter bei diesem Geschäftsmodell ohnehin verpflichtet gewesen, sich einen entsprechenden Einfluss auf den Webseitenbetreiber zu sichern.
Das Urteil des LG Hildesheim vom 9. Januar (Az. 3 O 109/23) ist aber noch nicht rechtskräftig, weil dazu noch ein Berufungsverfahren beim OLG Celle läuft (Az. 13 U 7/24).
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