teltarif hilft: Edeka smart zahlte nicht vollen Betrag aus
Streit um Prepaid-Auszahlung bei Edeka smart
Bild: Edeka Smart
Für viele Kunden ist es nach wie vor schwer verständlich, aber vom Gesetzgeber ist es so geregelt: Vom Kunden selbst aufgeladenes Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen, sondern muss vom Provider ausbezahlt werden. Das gilt nicht für Start- oder Bonus-Guthaben.
Mit den fünf oder 10 Euro Kaufpreis hat der Kunde also nur die Prepaid-Dienstleistung gekauft, nicht aber das Startguthaben, das der Provider als "Bonus" einfach mit dazu gegeben hat und das darum eben nicht erstattungsfähig ist. Nachdem eine Prepaidkarte vielleicht viele Jahre benutzt worden war und dann gekündigt wurde, gibt es aber möglicherweise Differenzen darüber, zu welcher Art von Guthaben der Betrag auf dem Prepaid-Konto zu rechnen ist.
teltarif.de musste sich nun um einen speziellen Fall kümmern, bei dem ein Kunde Probleme mit Edeka smart hatte.
Ehemalige Guthabenkarte fälschlich als Bonus-Guthaben verbucht
Im März schrieb uns der teltarif.de-Leser:
Ich kündigte meinen o.g. Edeka smart Prepaid Tarif zum 22.02.2023. Die Rufnummer konnte ich zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Bei der Auszahlung des Restguthabens durch Edeka gibt es jedoch Probleme. Edeka smart zahlte mir nur jenen Teilbetrag aus, den ich zuvor aufgeladen hatte. Das Gesamtguthaben betrug bei Kündigung 55,51 Euro. Davon wurden mir nur 19,60 Euro ausgezahlt. Der andere Teil des Guthabens in Höhe von 29,95 Euro stammt vom Kauf einer zweiten SIM-Karte und einer Auflade-Karte aus dem Jahre 2019.Streit um Prepaid-Auszahlung bei Edeka smartDa seinerzeit weder die zweite SIM-Karte für 9,95 Euro aktiviert werden konnte, noch die Guthaben-Karte in Höhe von 20 Euro funktionierte, wurden diese beiden Beträge durch Edeka smart aus Kulanz auf meine bestehende Rufnummer hinzugebucht. Dieses Guthaben in Höhe von 29,95 Euro will Edeka smart jedoch nicht auszahlen. Auf Anfragen und Schilderung des Sachverhalts reagiert Edeka smart mit Ablehnung. Ich bin anderer Meinung, denn es war kein Fehler meinerseits, dass weder die SIM-Karte noch die Auflade-Karte funktionierten. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können und wäre Ihnen sehr dankbar dafür.
Bild: Edeka Smart Zunächst wiesen wir den Leser darauf hin, dass das Startguthaben der nicht aktivierbaren SIM-Karte entsprechend der obigen Ausführungen in der Tat nicht erstattungsfähig ist. Gleichzeitig war aber offenbar das Problem aufgetreten, dass Edeka smart "vergessen" hatte, dass es sich bei der damaligen 20-Euro-Gutschrift um eine vom Kunden erworbene Guthaben-Karte gehandelt hatte. Die Gutschrift war von Edeka inzwischen wohl fälschlicherweise als nicht erstattungsfähiges Bonus-Guthaben betrachtet worden. Genau das antwortete auch der Kundenservice auf die Anfrage des Lesers.
Edeka smart erstattet auch Guthabenkarte
Im Auftrag des Lesers wandten wir uns also an die Deutsche Telekom als Leistungserbringer für Edeka smart. Bereits nach zwei Tagen antwortete uns die Telekom und schrieb:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben den Sachverhalt überprüft. Aus Kulanzgründen überweisen wir dem Kunden wie gewünscht 20 Euro auf sein Bankkonto und beenden den Vorgang so im Sinne des Kunden.Darüber freute sich der Leser und konnte dann auch am 12. April den Erfolg melden:
Das Geld ist heute eingetroffen. Ich möchte mich ganz herzlich bei euch bedanken und freue mich sehr über die schnelle Lösung. Ohne euch wäre das nie gelungen. Vielen Dank.Wer auf einer Reise innerhalb der EU die Polizei anruft, sollte anschließend nicht mit einer Schockrechnung rechnen müssen. Einem Blau-Kunden passierte das aber in den Niederlanden - und teltarif.de musste helfen.