Themenspezial: Verbraucher & Service Internetkriminalität

Personen-Suche im Netz: Nicht in die Abo-Falle tappen

Die Kontakt­daten von einem alten Schul­freund finden oder nach ehema­ligen Kollegen suchen - im Internet leicht möglich. Wer Hilfe braucht, findet Dienst­leister. Doch Vorsicht, da gibt es auch Betrüger.
Von dpa /

Wer im Internet nach Personen oder Adressen sucht und zur Unter­stüt­zung Dienst­leister nutzt, sollte vorsichtig sein. Denn derzeit häufen sich Fälle, bei denen Verbrau­cher auf unse­riöse Anbieter herein­gefallen sind, warnt das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum (EVZ) Deutsch­land. Bei der Masche handelt es sich um eine Abo-Falle.

Zunächst schließen die Verbrau­cher frei­willig ein Probeabo ab - in der Hoff­nung, dass der Dienst­leister etwa die Adresse oder Kontakt­daten einer vermissten Person findet. Doch sobald man Bezahl­daten Daten preis­gibt, wird zusätz­lich zum Betrag für das Test-Abo auch noch das volle Monatsabo abge­zogen. Im Beispiel­fall wurden so aus einem Euro 37,99 Euro. Im Internet lauern viele Gefahren, ruckzuck ist man in eine Abo-Falle getappt (Symbolbild) Im Internet lauern viele Gefahren, ruckzuck ist man in eine Abo-Falle getappt (Symbolbild)
Bild: Image licensed by Ingram Image
Zwar steht in den allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen, dass das Probeabo nicht auto­matisch endet und Nutzer es gege­benen­falls wieder kündigen müssen - aller­dings war dies laut EVZ in mehreren Fällen nicht möglich. Der Anbieter reagierte auch nicht auf schrift­liche Fragen.

Wie tappt man nicht in die Abo-Falle?

Bevor Verbrau­cher ein Abo oder einen Vertrag online abschließen, sollten sie den Namen des Anbie­ters in einer Such­maschine eingeben - und so prüfen, ob es etwa Warnungen oder schlechte Bewer­tungen anderer Kunden gibt.

Zudem raten die Experten von dem Angebot, das Verbrau­cher auswählen, einen Screen­shot zu machen. Wer nach Personen oder Adressen im Internet sucht, kann öffent­lich zugäng­liche und kosten­lose Infor­mati­ons­quellen nutzen. Zum Beispiel Tele­fon­bücher, soziale Medien oder Karrie­renetz­werke. Es gibt genü­gend Anbieter, die zumin­dest für die Basis­ver­sion, keine Gebühren verlangen.

Und wenn es doch passiert?

Wer in die Abo-Falle getappt ist, sollte sich von Mahnungen nicht einschüch­tern lassen. Statt­dessen empfehlen die Verbrau­cher­schützer, die Bank oder den Zahlungs­dienst­leister zu kontak­tieren. Bereits abge­buchte Beträge kann man versu­chen etwa mittels Char­geback zurück­zufor­dern. Zudem sollten Betrof­fene sich recht­lich beraten lassen.

In einem Ratgeber lesen Sie weitere Tipps rund um das Thema: So fordern Sie Ihr Recht als Verbrau­cher ein.

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