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Illegal: BNetzA schaltet Call-by-Call-Nummer 01018 ab

Call by Call wird nach wie vor genutzt - und immer noch gibt es Schwarze Schafe in der Branche. Wegen zahl­rei­cher Geset­zes­ver­stöße hat die BNetzA nun die Vorwahl 01018 abge­schaltet.
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Die 01018 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden Die 01018 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden.
Bild: 01018 GmbH
Durch eine Eini­gung zwischen der Telekom und den Bran­chen­ver­bänden VATM und DVTM wurde im November das Leben von Call by Call und Preselec­tion bis Ende 2022 verlän­gert. Während der Zeit des Corona-Shut­downs, als viele Arbeit­nehmer im Home-Office arbeiten mussten, erlebte Call by Call sogar einen zweiten Früh­ling.

Nach wie vor gibt es aber auch Schwarze Schafe unter den Call-by-Call-Anbie­tern. Aufgrund stark schwan­kender oder unklarer Preise verzichtet teltarif.de manchmal darauf, Call-by-Call-Vorwahlen im Call-by-Call-Tarif­ver­gleich zu listen. Und nun hat die BNetzA sogar eine Vorwahl wegen zahl­rei­cher Geset­zes­ver­stöße abge­schaltet.

Zahl­reiche Verstöße durch Betreiber der 01018

Die 01018 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden Die 01018 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden.
Bild: 01018 GmbH
Die Regu­lie­rungs­be­hörde teilt heute mit, dass gegen­über der 01018 GmbH die dauer­hafte Abschal­tung der Betrei­ber­kenn­zahl 01018 ange­ordnet wurde. Im Tarif­ver­gleich von teltarif.de war die Nummer schon zuvor nicht ausge­geben worden.

Ausgangs­punkt des Verfah­rens seien Verbrau­cher­be­schwerden gewesen, nach denen anstelle einer Preis­an­sage ein Angebot zum Abschluss eines Abon­ne­ment­ver­trags bzw. einer "Flat­rate" gekommen sei. Zur Bestä­ti­gung sollten die Anrufer die Tasten 1 und 3 am Telefon drücken. Die BNetzA hat fest­ge­stellt, dass unter der Vorwahl dann tatsäch­lich ein Abon­ne­ment ange­boten wurde. Das ist aller­dings mit den gesetz­li­chen Vorgaben und dem "Nummern­plan Betrei­ber­kenn­zahlen" nicht vereinbar.

Die Abrech­nungen erfolgten dann in intrans­pa­renter Art und Weise. Abon­ne­ments wurden auch dann weiter­be­rechnet, wenn der Kunde diese gekün­digt hatte. Außerdem wurden weitere gesetz­lich vorge­se­hene Preis­trans­pa­renz­vor­gaben durch den Betreiber nicht einge­halten. Verbin­dungen zu als beson­ders günstig bewor­benen Zielen konnten regel­mäßig nicht herge­stellt werden. Laut der BNetzA stellte das Verstöße gegen das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz und das Gesetz gegen den unlau­teren Wett­be­werb dar.

Rech­nungs­le­gungs- und Inkas­sie­rungs­verbot

Die Abschal­tungs­an­ord­nung der Behörde umfasst die Pflicht, die Erreich­bar­keit der Betrei­ber­kenn­zahl 01018 dauer­haft zu unter­binden. Dadurch wird auch das Entstehen weiterer Forde­rungen verhin­dert. Zusätz­lich wurde ein Rech­nungs­le­gungs- und Inkas­sie­rungs­ver­bote für sämt­liche Abrech­nungen im Zusam­men­hang mit der Nutzung der Nummer 01018 mit Wirkung ab dem 23. Dezember 2019 ausge­spro­chen.

Betrof­fene sollten also - sofern keine auto­ma­ti­sche Erstat­tung statt­findet - bei der Telekom alle entspre­chenden Rech­nungs­posten seit dem 23. Dezember zurück­for­dern. Auch die EWD Inkasso GmbH, die als Inkas­so­büro für die Forde­rungen der 01018 GmbH auftritt, darf keine Forde­rungen in diesem Zusam­men­hang mehr eintreiben.

Die BNetzA weist darauf hin, dass die Beträge auf den Rech­nungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- oder Leis­tungs­num­mern (ALNR) 24905, 24915 und 24903 und unter Nennung des Produkt­textes "01018 Ausland", "01018 Spar" oder "01018 Fest­netz" ausge­wiesen waren. Im Einzel­ver­bin­dungs­nach­weis sei bezüg­lich der Abon­ne­ments "FESTENTGELTCC323" aufge­führt gewesen.

Anbieter bereits mehr­fach aufge­fallen

Der Betreiber der Call-by-Call-Vorwahl 01018 hat schon mehr­fach für nega­tive Schlag­zeilen gesorgt. Schon 2010 speku­lierten die Betreiber auf eine Verwechs­lung mit der seiner­zeit güns­ti­geren 010018 mit zwei Nullen in der Mitte. 2011 musste teltarif.de erneut vor über­höhten Minu­ten­preisen warnen.

Außerdem betrieb der Anbieter die Auskunfts­nummer 11861, die 2010 durch die BNetzA abge­schaltet worden war. Das Betreiber-Unter­nehmen hat sich dann mit einem Eilan­trag gegen die Abschal­tung gewehrt, das Verwal­tungs­ge­richt Köln hielt die Abschal­tung aber für recht­mäßig. Der Betreiber zog dann sogar bis vor das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt, dieses nahm die Beschwerde aller­dings nicht an.

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