Illegal: BNetzA schaltet Call-by-Call-Nummer 01018 ab
Die 01018 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden.
Bild: 01018 GmbH
Durch eine Einigung zwischen der Telekom und den Branchenverbänden VATM und DVTM wurde im November das Leben von Call by Call und Preselection bis Ende 2022 verlängert. Während der Zeit des Corona-Shutdowns, als viele Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten mussten, erlebte Call by Call sogar einen zweiten Frühling.
Nach wie vor gibt es aber auch Schwarze Schafe unter den Call-by-Call-Anbietern. Aufgrund stark schwankender oder unklarer Preise verzichtet teltarif.de manchmal darauf, Call-by-Call-Vorwahlen im Call-by-Call-Tarifvergleich zu listen. Und nun hat die BNetzA sogar eine Vorwahl wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet.
Zahlreiche Verstöße durch Betreiber der 01018
Die 01018 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden.
Bild: 01018 GmbH
Die Regulierungsbehörde teilt heute mit, dass gegenüber der 01018 GmbH die dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl 01018 angeordnet wurde. Im Tarifvergleich von teltarif.de war die Nummer schon zuvor nicht ausgegeben worden.
Ausgangspunkt des Verfahrens seien Verbraucherbeschwerden gewesen, nach denen anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer "Flatrate" gekommen sei. Zur Bestätigung sollten die Anrufer die Tasten 1 und 3 am Telefon drücken. Die BNetzA hat festgestellt, dass unter der Vorwahl dann tatsächlich ein Abonnement angeboten wurde. Das ist allerdings mit den gesetzlichen Vorgaben und dem "Nummernplan Betreiberkennzahlen" nicht vereinbar.
Die Abrechnungen erfolgten dann in intransparenter Art und Weise. Abonnements wurden auch dann weiterberechnet, wenn der Kunde diese gekündigt hatte. Außerdem wurden weitere gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben durch den Betreiber nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden. Laut der BNetzA stellte das Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar.
Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot
Die Abschaltungsanordnung der Behörde umfasst die Pflicht, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01018 dauerhaft zu unterbinden. Dadurch wird auch das Entstehen weiterer Forderungen verhindert. Zusätzlich wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für sämtliche Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01018 mit Wirkung ab dem 23. Dezember 2019 ausgesprochen.
Betroffene sollten also - sofern keine automatische Erstattung stattfindet - bei der Telekom alle entsprechenden Rechnungsposten seit dem 23. Dezember zurückfordern. Auch die EWD Inkasso GmbH, die als Inkassobüro für die Forderungen der 01018 GmbH auftritt, darf keine Forderungen in diesem Zusammenhang mehr eintreiben.
Die BNetzA weist darauf hin, dass die Beträge auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- oder Leistungsnummern (ALNR) 24905, 24915 und 24903 und unter Nennung des Produkttextes "01018 Ausland", "01018 Spar" oder "01018 Festnetz" ausgewiesen waren. Im Einzelverbindungsnachweis sei bezüglich der Abonnements "FESTENTGELTCC323" aufgeführt gewesen.
Anbieter bereits mehrfach aufgefallen
Der Betreiber der Call-by-Call-Vorwahl 01018 hat schon mehrfach für negative Schlagzeilen gesorgt. Schon 2010 spekulierten die Betreiber auf eine Verwechslung mit der seinerzeit günstigeren 010018 mit zwei Nullen in der Mitte. 2011 musste teltarif.de erneut vor überhöhten Minutenpreisen warnen.
Außerdem betrieb der Anbieter die Auskunftsnummer 11861, die 2010 durch die BNetzA abgeschaltet worden war. Das Betreiber-Unternehmen hat sich dann mit einem Eilantrag gegen die Abschaltung gewehrt, das Verwaltungsgericht Köln hielt die Abschaltung aber für rechtmäßig. Der Betreiber zog dann sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht, dieses nahm die Beschwerde allerdings nicht an.