Themenspezial: Verbraucher & Service Aus

Illegal: BNetzA schaltet Call-by-Call-Nummer 01048 ab

Nach kurzer Zeit greift die Bundes­netz­agentur erneut durch und schaltet eine betrü­geri­sche Call-by-Call-Vorwahl ab. Auch bei der 01048 gab es falsche Abrech­nungen und Abo-Fallen.
Von

Call by Call: Vorwahl 01048 wurde abgeschaltet Call by Call: Vorwahl 01048 wurde abgeschaltet
Bild: 01048 Telecom GmbH, Screenshot/Bearbeitung: teltarif.de
Dadurch, dass in diesem Jahr viele Arbeit­nehmer und Selb­stän­dige im Home-Office arbeiten mussten und müssen, hat die Nutzung von Call-by-Call-Vorwahlen im Jahr 2020 über­raschen­der­weise einen zweiten Früh­ling erlebt. Offenbar hat das auch dazu geführt, dass die Bundes­netz­agentur sich das Treiben auf dem Call-by-Call-Markt etwas genauer ange­schaut hat.

Denn neben nach wie vor seriösen Betrei­bern, die im Call-by-Call-Tarif­ver­gleich von teltarif.de ange­zeigt werden, tummeln sich in der Branche immer wieder auch schwarze Schafe. In diesem Jahr hat die BNetzA bereits die Vorwahl 01018 sowie die Vorwahl 01091 abge­schaltet. Nun trifft es eine weitere unse­riöse Vorwahl.

Abschal­tung durch BNetzA ange­ordnet

Call by Call: Vorwahl 01048 wurde abgeschaltet Call by Call: Vorwahl 01048 wurde abgeschaltet
Bild: 01048 Telecom GmbH, Screenshot/Bearbeitung: teltarif.de
Aus einer Mittei­lung der Bundes­netz­agentur geht hervor, dass die Behörde bereits Anfang Oktober die Abschal­tung der Call-by-Call-Vorwahl 01048 ange­ordnet hat.

Aufgrund von Verbrau­cher­beschwerden und eigenen, "umfang­rei­chen Ermitt­lungen", habe die BNetzA davon erfahren, dass im Rahmen der Nutzung der Betrei­ber­kenn­zahl 01048 bei Anrufen zu verschie­denen Desti­nationen anstelle der vorge­schrie­benen Tarif­ansage ein Angebot zum Abschluss eines Abon­nement­ver­trags bzw. einer "Flat­rate" erfolgt sei. Dies verstoße gegen gesetz­liche Vorgaben und den Nummern­plan Betrei­ber­kenn­zahlen.

Die Über­prü­fung habe weiterhin ergeben, dass Abrech­nungen intrans­parent erfolgt seien und Abon­nements auch nach einer Kündi­gung weiter­berechnet worden sind. Zudem sind nach Angaben der Behörde gesetz­lich vorge­sehene Preis­trans­parenz­vor­gaben nicht einge­halten worden. Verbin­dungen zu als beson­ders günstig bewor­benen Zielen konnten offenbar regel­mäßig nicht herge­stellt werden.

Nicht mehr im Tarif­ver­gleich von teltarif.de ausge­geben

Die 2008 verge­bene und wohl um 2012 tech­nisch gestar­tete Call-by-Call-Vorwahl 01048 hat an teltarif.de keine aktu­ellen Tarife über­mit­telt und wurde daher schon seit mehreren Jahren nicht mehr im Tarif­ver­gleich erwähnt. Es ist also ausge­schlossen, dass in den vergan­genen Jahren jemand durch einen Hinweis von teltarif.de zur Nutzung der 01048 ermun­tert worden ist.

Insbe­son­dere zwischen 2014 und 2015 berich­teten teltarif.de-Leser in unserem Forum über unse­riöse Machen­schaften in Verbin­dung mit der 01048. In dieser Zeit soll es über­raschende und beson­ders dras­tische Preis­ände­rungen gegeben haben. Bei einer Zahlungs­ver­zöge­rung von fünf Tagen bei 44 Cent Rech­nungs­betrag hätten die Betreiber der 01048 sofort ein Inkas­sobüro einge­schaltet, das dann über­zogene Forde­rungen erhoben habe.

Beson­ders dreist bewarb die 01048 ihre Dienst­leis­tung auf der Home­page als "grüne Vorwahl": "Doch mit der 01048 tun auch Sie sich etwas Gutes. Denn wir bieten Ihnen immer faire und güns­tige Tarife. Die Abrech­nung erfolgt im Minu­ten­takt und Dank unserer Preis­ansage wissen Sie direkt, was Sie Ihr Anruf kosten wird. Sie sparen so bares Geld, das Sie auch für ein biss­chen mehr Grün in Ihrem Leben inves­tieren können." Ob die 01048 Telecom GmbH ihr Verspre­chen einge­halten hat, Umwelt­pro­jekte wie die Auffors­tung in Deutsch­land zu unter­stützen, ist nicht bekannt.

Rech­nungs­legungs- und Inkas­sie­rungs-Verbot

Gegen­über dem Betreiber hat die BNetzA ange­ordnet, die Erreich­bar­keit der Betrei­ber­kenn­zahl 01048 dauer­haft zu unter­binden. Dadurch wird dann auch das Entstehen weiterer Forde­rungen verhin­dert.

Zusätz­lich sprach die BNetzA ein Verbot der Abrech­nung und Inkas­sie­rung von Entgelten insbe­son­dere über die Telekom-Rech­nungen aus. Entspre­chende Beträge seien auf den Rech­nungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- / Leis­tungs­num­mern (ALNR) 23807, 25885 und 25889 und unter Nennung des Produkt­textes "01048 Fest­netz", "01048 Ausland" oder "01048 Spar" ausge­wiesen. Im Einzel­ver­bin­dungs­nach­weis waren nach Angabe der Behörde die Abon­nements als "FESTENTGELTCC372" ausge­wiesen.

Das Verbot gilt auch rück­wir­kend für sämt­liche Leis­tungen ab dem 14. Januar 2020. Die von der 01048 seit diesem Datum berech­neten Beträge dürfen also nicht inkas­siert und beige­trieben werden. Eine Anord­nung ist laut der Behörde eben­falls gegen­über der EWD Inkasso GmbH ergangen, die als Inkas­sobüro für die Forde­rungen der 01048 Telecom GmbH aufge­treten ist.

Viele Mobil­funk- und Fest­netz-Anbieter verlangen saftige Preise für Gespräche ins Ausland. Mit Messen­gern, VoIP, Fest­netz-Optionen, Call by Call, Call­through und Call­back können Anrufer preis­güns­tige ins Ausland tele­fonieren. Wir nennen alle Möglich­keiten für güns­tige Auslands­tele­fonate.

Mehr zum Thema Call by Call