Illegal: BNetzA schaltet Call-by-Call-Nummer 01091 ab
Die 01091 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden.
Bild: Kube und Au GmbH
Offenbar wirft die Bundesnetzagentur aktuell verstärkt einen Blick auf unseriöse und möglicherweise illegale Vorgänge bei Call-by-Call-Betreibern. Immerhin erlebte Call by Call durch den Home-Office-Boom seit Mitte März so etwas wie einen zweiten Frühling.
Mitte Juni hat die BNetzA zuletzt durchgegriffen und die Call-by-Call-Vorwahl 01018 abgeschaltet. Nun trifft es mit der 01091 eine weitere Vorwahlnummer, die es wohl darauf abgesehen hatte, unbedarfte Verbraucher um ihr Geld zu prellen.
Schon seit 2011 Preise überteuert
Die 01091 muss wegen zahlreicher Gesetzesverstöße abgeschaltet werden.
Bild: Kube und Au GmbH
Die 01091 hat als Vorwahl schon eine längere Geschichte. Vor 2009 war die Nummer der IDT Global Limited zugeordnet, lag dort aber wohl nur ungenutzt herum. Im September 2009 gab die Bundesnetzagentur die Nummer dann erneut zur Nutzung frei.
2011 warnte teltarif.de dann erstmals vor der Nutzung der neu vergebenen 01091. Egal wohin das Gespräch ging und zu welcher Zeit damals telefoniert wurde: Die Minutenpreise lagen deutlich über dem Durchschnitt und über den Preisen der teuersten regulären Anbieter. Seit damals wird die Vorwahl darum auch nicht mehr im Call-by-Call-Tarifvergleich von teltarif.de gelistet.
Wenige Wochen später startete dann die seinerzeit günstigere 010091 mit einer Null in der Mitte mehr, was mitunter bei Verbrauchern zu teuren Verwechslungen geführt haben dürfte. Die 01091 verlangte mitunter den mehr als zehnfachen Preis der Konkurrenz - und rechnete Minutenpreise wie 49,9 Cent pro Minute auch noch im 5-Minuten-Takt ab.
Abofalle statt Tarifansage
Die Bundesnetzagentur hat heute die dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl 01091 angeordnet. Zusätzlich wurden wie auch bei vorigen abgeschalteten Vorwahlen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für alle Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01091 rückwirkend ab dem 26.Dezember 2019 ausgesprochen. "Nutzer von Call-by-Call-Diensten müssen sich auf die Einhaltung der Preistransparenzvorgaben verlassen können. Die Missachtung dieser Vorgaben schadet Verbrauchern und Branche", erklärte Jochen Homann, Präsident der BNetzA heute.
Bei der 01091 berichtet die Behörde indes von ähnlichen Gesetzesverstößen wie bei der 01018: Ermittlungen der Bundesnetzagentur nach Verbraucherbeschwerden hätten ergeben, dass im Rahmen der Nutzung der Betreiberkennzahl 01091 anstelle der vorgeschriebenen Tarifansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags beziehungsweise einer "Flatrate" angesagt worden sei. Dies verstoße gegen gesetzliche Vorgaben und den Nummernplan Betreiberkennzahlen.
Die Überprüfung habe darüber hinaus ergeben, dass Abrechnungen intransparent erfolgten und Abonnements den Verbrauchern auch nach einer Kündigung weiterberechnet worden waren. Zudem seien gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten worden. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen hätten regelmäßig nicht hergestellt werden können.
Dauerhafte Abschaltung der Vorwahl
Der Betreiber der 01091, die Kube & Au GmbH, wurde von der BNetzA verpflichtet, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01091 dauerhaft zu unterbinden. Dadurch werde auch das Entstehen weiterer Forderungen verhindert.
Die Bundesnetzagentur habe zusätzlich zur Abschaltung die Abrechnung von Entgelten insbesondere über die Telefonrechnungen der Endkunden unterbunden. Diese Beträge seien auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- beziehungsweise Leistungsnummern (ALNR) 86400, 86402, 86412 und 86453 und unter Nennung des Produkttextes "01091 Festnetz", "01091 Ausland", "01091 Spar" oder "Call by Call" ausgewiesen gewesen. Im Einzelverbindungsnachweis sei bezüglich der Abonnements "FESTENTGELTCC442" ausgewiesen gewesen. Das Verbot gelte für sämtliche Leistungen ab dem 26. Dezember 2019. Diese Beträge dürften auch nicht inkassiert und eingetrieben werden.
Eine gleichlautende Anordnung sei ebenfalls gegenüber der EWD Inkasso GmbH ergangen, die als Inkassobüro für die Forderungen der Kube & Au GmbH aufgetreten sei.