Statt Dienstleister: Online-Verträge lieber selbst kündigen
Warnung vor unseriösen Kündigungs-Dienstleistern
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Das Streaming-Abo, die Versicherungspolice oder der
Handyvertrag: Verbraucherinnen und Verbraucher schließen längst eine
Vielzahl ihrer Verträge im Netz ab. Und dort geschlossene Verträge
müssen sich seit Sommer 2022 auch ganz einfach auf der Internetseite
des jeweiligen Unternehmens per Mausklick kündigen lassen, inklusive
folgender Eingangsbestätigung etwa per E-Mail.
Die sogenannten Kündigungsbuttons sollte man tunlichst auch nutzen und nicht auf zweifelhafte Angebote von Kündigungsdienstleistern hereinfallen, die etwa von anderen EU-Ländern aus agieren, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Diese Dienstleister behaupteten, kündigen sei kompliziert und ließen sich ihren unnötigen wie mangelhaften Service teuer bezahlen.
Fehlende Buttons befördern zweifelhafte Angebote
Warnung vor unseriösen Kündigungs-Dienstleistern
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Ein Problem: Weil aktuell immer noch nicht alle Unternehmen
Kündigungsbuttons umgesetzt hätten, könne es vorkommen, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher eine Internetsuche nach einer
Kündigungsmöglichkeit starten und dann bei solchen fragwürdigen
Dienstleistern landeten, die oft den Eindruck erwecken, im direkten
Kontakt zu dem Unternehmen zu stehen, bei dem gekündigt werden soll.
Mit diesen Dienstleistern hole man sich aber nur Ärger ins Haus: Von ihnen gebe es keinen Nachweis über den Versand der Kündigung, sie verschickten Kündigungen gar nicht oder an falsche Adressen und prüften keine Fristen, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgingen, dass eine wirksame und zeitnahe Kündigung erfolgt sei. Dann läuft ein Vertrag im Zweifel kostenpflichtig weiter.
Doch damit nicht genug: Die Dienstleister kassieren laut EVZ oft nicht nur per Einmalzahlung für jede vermeintliche Kündigung. Sie legten teils auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern unbemerkt und ungewollt ein Kundenkonto an, das monatliche Kosten mit sich bringt.
Dann lieber selbst eine Kündigung schreiben
Für den Fall, dass ein Unternehmen noch keinen Kündigungsbutton anbieten sollte, raten die Verbraucherschützerinnen, ganz klassisch die Kündigung selbst zu schreiben und etwa per Mail zu versenden. Die Adresse sowie die Kündigungsfrist finden sich im Vertrag, auf einer Rechnung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In der Kündigung sollten den Angaben zufolge Name und Adresse, Kundennummer, das Kündigungsdatum oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" stehen. Zudem sollte man um eine Kündigungsbestätigung mit Datum des Vertragsendes bitten. Auf seiner Seite bietet das EVZ auch Musterschreiben an.
Wer bei Handy, Internet und Festnetz ungerecht behandelt wird, steht nicht alleine da. Wir erläutern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbsthilfe.