Themenspezial: Verbraucher & Service Empfehlung

Statt Dienstleister: Online-Verträge lieber selbst kündigen

Kündi­gungs-Dienst­leister verspre­chen einfache Vertrags­kün­digungen - doch bei Schwarzen Schafen droht Betrug bis hin zu einer Abofalle. Es gibt aber eine ganz einfache Alter­native.
Von dpa /

Warnung vor unseriösen Kündigungs-Dienstleistern Warnung vor unseriösen Kündigungs-Dienstleistern
Bild: S Kautz15 - Fotolia.com, Bearbeitung: teltarif.de
Das Strea­ming-Abo, die Versi­che­rungs­police oder der Handy­ver­trag: Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher schließen längst eine Viel­zahl ihrer Verträge im Netz ab. Und dort geschlos­sene Verträge müssen sich seit Sommer 2022 auch ganz einfach auf der Inter­net­seite des jewei­ligen Unter­neh­mens per Maus­klick kündigen lassen, inklu­sive folgender Eingangs­bestä­tigung etwa per E-Mail.

Die soge­nannten Kündi­gungs­but­tons sollte man tunlichst auch nutzen und nicht auf zwei­fel­hafte Ange­bote von Kündi­gungs­dienst­leis­tern herein­fallen, die etwa von anderen EU-Ländern aus agieren, warnt das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land (EVZ). Diese Dienst­leister behaup­teten, kündigen sei kompli­ziert und ließen sich ihren unnö­tigen wie mangel­haften Service teuer bezahlen.

Fehlende Buttons beför­dern zwei­fel­hafte Ange­bote

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Ein Problem: Weil aktuell immer noch nicht alle Unter­nehmen Kündi­gungs­but­tons umge­setzt hätten, könne es vorkommen, dass Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher eine Inter­net­suche nach einer Kündi­gungs­mög­lich­keit starten und dann bei solchen frag­wür­digen Dienst­leis­tern landeten, die oft den Eindruck erwe­cken, im direkten Kontakt zu dem Unter­nehmen zu stehen, bei dem gekün­digt werden soll.

Mit diesen Dienst­leis­tern hole man sich aber nur Ärger ins Haus: Von ihnen gebe es keinen Nach­weis über den Versand der Kündi­gung, sie verschickten Kündi­gungen gar nicht oder an falsche Adressen und prüften keine Fristen, obwohl Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher davon ausgingen, dass eine wirk­same und zeit­nahe Kündi­gung erfolgt sei. Dann läuft ein Vertrag im Zweifel kosten­pflichtig weiter.

Doch damit nicht genug: Die Dienst­leister kassieren laut EVZ oft nicht nur per Einmal­zah­lung für jede vermeint­liche Kündi­gung. Sie legten teils auch von Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern unbe­merkt und unge­wollt ein Kunden­konto an, das monat­liche Kosten mit sich bringt.

Dann lieber selbst eine Kündi­gung schreiben

Für den Fall, dass ein Unter­nehmen noch keinen Kündi­gungs­button anbieten sollte, raten die Verbrau­cher­schüt­zerinnen, ganz klas­sisch die Kündi­gung selbst zu schreiben und etwa per Mail zu versenden. Die Adresse sowie die Kündi­gungs­frist finden sich im Vertrag, auf einer Rech­nung oder in den Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen.

In der Kündi­gung sollten den Angaben zufolge Name und Adresse, Kunden­nummer, das Kündi­gungs­datum oder die Formu­lie­rung "zum nächst­mög­lichen Zeit­punkt" stehen. Zudem sollte man um eine Kündi­gungs­bestä­tigung mit Datum des Vertrags­endes bitten. Auf seiner Seite bietet das EVZ auch Muster­schreiben an.

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.

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