Themenspezial: Verbraucher & Service Kümdigungsbutton

Urteil: Sky-Kündigung muss ohne Login möglich sein

Sky hat schon mal ein Urteil wegen einer falschen Umset­zung des Kündi­gungs­but­tons kassiert - nun folgt das nächste: Bei WOW war ein Zwangs-Login notwendig - das sagt ein Gericht dazu.
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Der gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­button und seine rechts­kon­forme Umset­zung spalten die Gemüter: Immer wieder berichten teltarif.de und Verbrau­cher­schützer über eine mangel­hafte Umset­zung. teltarif.de hat von Anfang an darauf hinge­wiesen, dass der Kündi­gungs­button mit dem dahinter liegenden Kündi­gungs­for­mular ohne Hürde erreichbar sein muss - also beispiels­weise, ohne dass man einen Benut­zer­namen und ein Pass­wort angeben muss.

Sky scheint ein Unter­nehmen zu sein, dass sich mit der Umset­zung des Kündi­gungs­but­tons schwer tut. Vor kurzem wurde die Haupt-Home­page mit dem nur schwer aufzu­fin­denden Kündi­gungs­button als illegal einge­stuft. Nun musste sich ein Gericht mit der Umset­zung der Kündi­gungs­schalt­fläche bei Skys Strea­ming-Ableger WOW beschäf­tigen, worüber der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) berichtet.

Sky verlangte Zwangs-Login

Gar nicht so WOW: Der Kündigungsbutton bei Sky Gar nicht so WOW: Der Kündigungsbutton bei Sky
Logo: Sky
Die Kündi­gung von Online-Verträgen über einen Kündi­gungs­button muss laut der Mittei­lung des vzbv auch ohne Anmel­dung auf der Webseite möglich sein. Das habe das Land­gericht München nach einer Klage des Verbands gegen die Sky Deutsch­land Fern­sehen GmbH & Co. KG entschieden. Auf der Webseite des von Sky betrie­benen Strea­ming­dienstes WOW hätten Abon­nenten erst nach dem Login in ihr Kunden­konto unter Angabe ihrer E-Mail und ihres Pass­worts kündigen können.

Der Verband verweist noch­mals darauf, dass die Schalt­fläche unter anderem unmit­telbar und leicht zugäng­lich sein muss. Die Start­seite des Strea­ming­dienstes WOW habe zwar ganz unten einen Link mit der Aufschrift "WOW Abo kündigen". Doch dieser habe zu einer Unter­seite geführt, auf der Abon­nenten zunächst ihre E-Mail-Adresse und ihr Pass­wort eintippen mussten. Erst nach erfolg­rei­cher Anmel­dung sei eine Kündi­gung möglich gewesen.

Das Urteil dazu

Das Land­gericht München habe sich der Auffas­sung des vzbv ange­schlossen, dass diese Gestal­tung des Kündi­gungs­pro­zesses rechts­widrig ist. Nach den gesetz­lichen Vorgaben müsse ein Kündi­gungs­button unmit­telbar zu der Seite führen, auf der Verbrau­cher ihre Kündi­gungs­erklä­rung per Maus­klick abgeben können. Außerdem müsse eine Kündi­gung auch allein durch die Angabe des Namens und weiteren gängigen Iden­tifi­zie­rungs­merk­malen wie Anschrift und/oder Geburts­datum möglich sein.

Die Abfrage eines even­tuell schon vor langer Zeit erstellten Pass­worts, an das sich Kunden mögli­cher­weise nicht mehr erin­nern könnten, schränke die Kündi­gungs­mög­lich­keit unnötig ein. Durch den erfor­der­lichen Login sei die Seite mit der Kündi­gungs­bestä­tigung zudem nicht leicht zugäng­lich, wie es gesetz­lich vorge­schrieben ist. Bereits in der Geset­zes­begrün­dung sei unmiss­ver­ständ­lich formu­liert, dass Verbrau­cher auf das Formular zugreifen können müssen, ohne sich vorher auf der Webseite anzu­melden.

Sky hat gegen das Urteil aller­dings Beru­fung zum Ober­lan­des­gericht München (6 U 4292/23 e) einge­legt.

Sky hatte zuletzt attrak­tive Sport­rechte und Dritts­ender auf seiner Platt­form verloren. Bei einem TV-Anbieter gibt es jedoch eine erfolg­reiche Vertrags-Fort­füh­rung. Wir erklären, welche Programme betroffen sind.

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