Urteil: Sky-Kündigung muss ohne Login möglich sein
Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton und seine rechtskonforme Umsetzung spalten die Gemüter: Immer wieder berichten teltarif.de und Verbraucherschützer über eine mangelhafte Umsetzung. teltarif.de hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kündigungsbutton mit dem dahinter liegenden Kündigungsformular ohne Hürde erreichbar sein muss - also beispielsweise, ohne dass man einen Benutzernamen und ein Passwort angeben muss.
Sky scheint ein Unternehmen zu sein, dass sich mit der Umsetzung des Kündigungsbuttons schwer tut. Vor kurzem wurde die Haupt-Homepage mit dem nur schwer aufzufindenden Kündigungsbutton als illegal eingestuft. Nun musste sich ein Gericht mit der Umsetzung der Kündigungsschaltfläche bei Skys Streaming-Ableger WOW beschäftigen, worüber der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet.
Sky verlangte Zwangs-Login
Gar nicht so WOW: Der Kündigungsbutton bei Sky
Logo: Sky
Die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton muss laut der Mitteilung des vzbv auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. Das habe das Landgericht München nach einer Klage des Verbands gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG entschieden. Auf der Webseite des von Sky betriebenen Streamingdienstes WOW hätten Abonnenten erst nach dem Login in ihr Kundenkonto unter Angabe ihrer E-Mail und ihres Passworts kündigen können.
Der Verband verweist nochmals darauf, dass die Schaltfläche unter anderem unmittelbar und leicht zugänglich sein muss. Die Startseite des Streamingdienstes WOW habe zwar ganz unten einen Link mit der Aufschrift "WOW Abo kündigen". Doch dieser habe zu einer Unterseite geführt, auf der Abonnenten zunächst ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort eintippen mussten. Erst nach erfolgreicher Anmeldung sei eine Kündigung möglich gewesen.
Das Urteil dazu
Das Landgericht München habe sich der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass diese Gestaltung des Kündigungsprozesses rechtswidrig ist. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse ein Kündigungsbutton unmittelbar zu der Seite führen, auf der Verbraucher ihre Kündigungserklärung per Mausklick abgeben können. Außerdem müsse eine Kündigung auch allein durch die Angabe des Namens und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder Geburtsdatum möglich sein.
Die Abfrage eines eventuell schon vor langer Zeit erstellten Passworts, an das sich Kunden möglicherweise nicht mehr erinnern könnten, schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein. Durch den erforderlichen Login sei die Seite mit der Kündigungsbestätigung zudem nicht leicht zugänglich, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Bereits in der Gesetzesbegründung sei unmissverständlich formuliert, dass Verbraucher auf das Formular zugreifen können müssen, ohne sich vorher auf der Webseite anzumelden.
Sky hat gegen das Urteil allerdings Berufung zum Oberlandesgericht München (6 U 4292/23 e) eingelegt.
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