Themenspezial: Verbraucher & Service Valentinstag

Geschäft mit der Liebe: Kostenfalle Dating-App?

Kurz vorm Valen­tinstag wünschen Sie sich jemanden an Ihrer Seite? Dating-Apps verspre­chen schnelle Hilfe - beson­ders, wenn Sie dafür zahlen. Doch ganz achtlos sollten Sie kein Abo abschließen.
Von dpa /

Vertragsfalle Dating-App Vertragsfalle Dating-App
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Herun­ter­laden, Profil anlegen, die große Liebe finden: Dating-Apps locken viele Singles mit kosten­freien Accounts und der Aussicht auf eine erfolg­reiche Part­ner­suche. Doch wer seine Chancen stei­gern will, dem wird ein kosten­pflich­tiges Abon­nement empfohlen.

Gerade zum Valen­tinstag tummeln sich hier Sonder­ange­bote. Was Sie bei der Anmel­dung beachten sollten und wie Sie den Vertrag wieder kündigen können, erklärt das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land.

Bevor Sie einen Vertrag abschließen

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Sie haben eine App gefunden, die Ihnen gefällt und Ihren Inter­essen entspricht? Nehmen Sie sich trotz aller Vorfreude kurz die Zeit, um folgende Punkte zu über­prüfen, bevor Sie einen Vertrag abschließen:

  • Name und Adresse des Anbie­ters
  • Preis und Zahlungsart
  • Vertrags­lauf­zeit
  • Kündi­gungs­moda­litäten

Achten Sie genau darauf, dass es sich bei dem mögli­chen Schnäpp­chen für eine mehr­mona­tige Mitglied­schaft wirk­lich um einen einma­ligen, nicht doch um den monat­lichen Preis handelt. Es kann auch sein, dass das güns­tige Angebot nur für die erste Vertrags­lauf­zeit gilt. Nach einer Verlän­gerung könnten die Kosten deut­lich steigen.

Aufs Klein­gedruckte achten

Das Klein­gedruckte zählt: Sollte in den allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) kein Hinweis zum Wider­rufs­recht stehen, ist das kein gutes Zeichen. Seriöse Anbieter sollten das immer anbieten.

Sie schließen nur ein Probe-Abo ab? Dann beachten Sie auch hier, ob und wann Sie kündigen müssen, um nicht unge­wollt in eine teure Mitglied­schaft über­zugehen. Markieren Sie sich am besten direkt den Tag im Kalender, an dem Sie die Kündi­gung abschi­cken müssen.

Den Vertrag wieder loswerden

Wenn Sie die große Liebe gefunden haben oder einfach keine Lust mehr auf Dating-Apps haben, dann wollen Sie die App wahr­schein­lich einfach löschen. Aber Achtung: Das beendet nicht Ihr abge­schlos­senes Abo. Sitzt der Anbieter in der EU, können Sie Ihren Vertrag inner­halb von 14Tagen nach Abschluss wider­rufen. Aller­dings müssen Sie für die genutzte Zeit eine Entschä­digung zahlen.

Achtung: Manche Anbieter berufen sich laut den Verbrau­cher­zen­tralen Baden-Würt­tem­berg und Nord­rhein-West­falen auf ein vorzei­tiges Erlö­schen des Wider­rufs­rechts, wenn der Anbieter die Leis­tung voll­ständig erbracht hat - zum Beispiel mit dem Erstellen eines Persön­lich­keits­gut­ach­tens oder dem Austausch von Nach­richten mit anderen Nutzern. Das sei bei Abon­nement-Verträgen aller­dings nicht zulässig, teilen die Verbrau­cher­schützer mit und verweisen auf ein entspre­chendes Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (Az.: C-641/19).

Bei einer Kündi­gung zum Ende der Vertrags­lauf­zeit ist die Einhal­tung der Kündi­gungs­frist entschei­dend. Stammt der Dienst aus Deutsch­land, wird es durch den bei Online-Verträgen verpflich­tenden Kündi­gungs­button beson­ders einfach für Sie. Andern­falls kündigen Sie auf dem klas­sischen Weg - per Post oder per Mail.

Auf Dating-Platt­formen wollen Menschen einen Partner oder eine Part­nerin finden. Was aber, wenn man mit jemandem chattet, den es gar nicht wirk­lich gibt? Ein Urteil zum Einsatz von Fake-Profilen.

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