Themenspezial: Verbraucher & Service Nicht notwendig

Erstattung von Bahntickets: Warnung vor Online-Diensten

Nach Verspä­tung oder Zugaus­fall gibt es häufig Geld von der Bahn zurück. Doch Verbrau­cher­schützer warnen vor kosten­pflich­tigen Hilfs­ange­boten im Netz. Einfa­cher gehts bei der Bahn selbst.
Von dpa /

Eine Mitarbeiterin der Bahn hat Fahrgastrechte-Formulare in der Hand. Eine Mitarbeiterin der Bahn hat Fahrgastrechte-Formulare in der Hand.
picture alliance/dpa
Achtung bei Online-Anträgen zu Erstat­tungen bei der Deut­schen Bahn (DB): Die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen warnt vor kosten­pflich­tigen Antrags­ser­vices im Netz, die stark an die Website der DB erin­nern sollen. "Die Seiten sind ähnlich aufge­baut wie die kosten­freien Inter­net­seiten für die entspre­chende Dienst­leis­tung", so Beate Land­graf, Rechts­bera­terin bei der Verbrau­cher­zen­trale.

Das Problem: Für den Antrag über diese nach­emp­fun­denen Seiten werde schnell ein Drittel des Erstat­tungs­betrages als Honorar einbe­halten.

Besser ist es, man stellt den Antrag selbst

Dabei ist der einfachste und vor allem kosten­lose Weg zur Rück­erstat­tung entstan­dener Kosten bei Verspä­tungen oder Zugaus­fällen die Bahn-Website "bahn.de". Über das Kunden­konto können hier für gebuchte Reisen mögliche Erstat­tungen in die Wege geleitet werden. Wer über die App DB Navi­gator (Android/iOS) gebucht hat, kann seine Fahr­gast­rechte gleich darüber in Anspruch nehmen.

Eine Mitarbeiterin der Bahn hat Fahrgastrechte-Formulare in der Hand. Eine Mitarbeiterin der Bahn hat Fahrgastrechte-Formulare in der Hand.
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Zugrei­sende ohne Kunden­konto müssen das Fahr­gast­rechte-Formular ausfüllen und einschi­cken. Das gibt es im Zug oder Reise­zen­trum oder online zum Herun­ter­laden.

Kosten­pflich­tigen Services nicht auf den Leim gehen

Die Verbrau­cher­zen­trale warnt: Nicht alle Kundinnen und Kunden landeten auf der Suche nach dem Online-Formular zur Erstat­tung direkt bei der DB, sondern mitunter auf den anderen Seiten. "Die Seiten sind oft intrans­parent und man erkennt nicht oder zu spät, dass es sich um eine kosten­pflich­tige Leis­tung handelt", so Land­graf. Die Expertin empfiehlt, die Seiten komplett anzu­schauen und im Impressum zu prüfen, welcher Anbieter dahin­ter­steckt.

In vielen Regionen sind zum Jahres­beginn Fahr­karten im Nahver­kehr teurer geworden. Der Preis für das Deutsch­land­ticket blieb dagegen unver­ändert. Das soll auch bis Jahres­ende 2024 so bleiben, hieß bei einer Sonder­kon­ferenz der Verkehrs­minister der Länder.

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