Themenspezial: Verbraucher & Service Abgemahnt

Kündigungsbutton falsch: Es hagelt weitere Abmahnungen

Noch immer wird der gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­button falsch oder gar nicht umge­setzt. Darum hagelt es nun weitere Abmah­nungen von den Verbrau­cher­zen­tralen.
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Abmahnungen zum Kündigungsbutton Abmahnungen zum Kündigungsbutton
Bild: Verbraucherzentrale NRW
Bei der Umset­zung des gesetz­lich vorge­schrie­benen Kündi­gungs­but­tons geneh­migen sich einige Unter­nehmen wohl nach wie vor einen gewissen Inter­pre­tati­ons­spiel­raum. Ein Beispiel: Auch nach dem Bericht von teltarif.de im März über die Verschleie­rung des Kündi­gungs­but­tons bei Sky hat sich auf der Webseite nichts geän­dert. Der Kündi­gungs­button ist erst sichtbar, wenn man zuvor auf "weitere Links einblenden" geklickt hat, was der Vorgabe "unmit­telbar und leicht zugäng­lich" wider­spre­chen dürfte.

Nun reicht es wohl auch den Verbrau­cher­zen­tralen: Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg mahnt neun Unter­nehmen ab und weist darauf hin, was das für betrof­fene Kunden bedeutet.

Erste Abmah­nungen erfolg­reich

Juristin Michèle Scherer von der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg berichtet, seit mehr als einem Jahr müssten Unter­nehmen, die online Verträge mit längerer Lauf­zeit anbieten, deren Kündi­gung auch online ermög­lichen. Und das so einfach wie möglich über einen Kündi­gungs­button. Betroffen davon seien viele Bran­chen, beispiels­weise gehe es um Verträge über Energie, Fahr­karten- oder Hörbuch-Abos, nicht aber zum Beispiel Verträge im Finanz- und Versi­che­rungs­bereich.

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Bild: Verbraucherzentrale NRW
Doch viele Anbieter würden dem nicht nach­kommen. Für nutzer­freund­liche Kündi­gungs­optionen aller Verbrau­cher habe die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg neun Unter­nehmen abge­mahnt. Der aktu­elle Zwischen­stand: Sieben Unter­nehmen hätten per Unter­las­sungs­erklä­rung bereits Nach­bes­serungen zuge­sagt und diese in vielen Fällen bereits vorge­nommen, in einem weiteren Fall erwartet die Verbrau­cher­zen­trale dasselbe Vorgehen. Sollten Unter­nehmen sich nicht rühren, behält die Verbrau­cher­zen­trale sich vor, Klagen einzu­rei­chen.

Das ist der "Vorteil" für Verbrau­cher

Für gut infor­mierte Verbrau­cher habe die fehlende oder nicht korrekte Umset­zung der Vorgabe zum Kündi­gungs­button einen entschei­denden Vorteil: "Kann nach­gewiesen werden, dass der Kündi­gungs­button fehlt oder fehler­haft umge­setzt ist, haben Betrof­fene die Möglich­keit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen", erklärt Michèle Scherer. Doch viele würden diese Möglich­keit gar nicht kennen. In seinem oben genannten Bericht über Sky hat teltarif.de beispiels­weise auf diese Möglich­keit hinge­wiesen.

Wer unsi­cher sei, ob ein Unter­nehmen den Kündi­gungs­button rechts­kon­form umge­setzt hat, könne auf der Webseite der Verbrau­cher­zen­trale nach­lesen, worauf es ankommt. Für indi­vidu­elle Fragen könnten sich Verbrau­cher an die Verbrau­cher­zen­trale ihres Wohn­orts wenden.

Der rich­tige Kündi­gungs-Zeit­punkt, die vorzei­tige Kündi­gung oder der gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­button: teltarif.de beant­wortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Handy und Internet.

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