Themenspezial: Verbraucher & Service Warnung

Abo-Falle: Vorsicht vor falschen Gutschein-Codes

Mit Gutschein-Codes lässt sich Geld sparen. Betrüger nutzen diese aller­dings auch als Lock­mittel. Wer nicht aufpasst, zahlt am Ende, statt zu sparen.
Von dpa /

Das Logo der Webseite Watchlist Internet Das Logo der Webseite Watchlist Internet
Bild: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)
Gefälschte Gutschein-Codes im Umlauf: Die Kombi­nationen aus Buch­staben und Zahlen werden in Kommen­taren unter YouTube-Videos ange­priesen. Gleich­zeitig wird Druck gemacht: Man solle sich beeilen, sonst sei alles weg. Dahinter verbergen sich jedoch Abo-Fallen, warnt die öster­rei­chi­sche Infor­mati­ons­platt­form Watch­list Internet [Link entfernt] .

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Bild: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)
Einge­geben in eine Such­maschine, führe solch ein Code auf der Webseite ytkarten.com oder ehrenabstauber.com. Dort würden 50-Euro-Guthaben für Anbieter wie Netflix, Amazon oder Play­sta­tion vorge­gau­kelt. Auch hier wird Druck gemacht: Man habe nur 60 Minuten, den Code einzu­lösen.

Nach einem längeren Proze­dere landen Inter­essierte letzten Endes auf einer Seite, wo ihre Kredit­kar­ten­nummer abge­fragt wird. Ganz unten findet sich laut Watch­list Internet ein versteckter Kosten­hin­weis: Es werde ein 7-Tages-Probeabo für mediafuz.com abge­schlossen, das ohne Kündi­gung nach sieben Tagen auto­matisch für 57,95 Euro pro Monat verlän­gert werde.

Raus aus der Abo-Falle: Rück­erstat­tung einfor­dern

Was aber, wenn man in diese Falle getappt ist und bereits eine entspre­chende Kredit­kar­ten­abrech­nung erhalten hat? Wer Kontakt­daten des unse­riösen Anbie­ters auf der Abrech­nung findet, schreibt ihm, dass er das unrecht­mäßig abge­schlos­sene Abo kündige, und verlangt eine Rück­buchung aller Zahlungen, rät Watch­list Internet.

Bleibt das ohne Erfolg, sollte man dem Kredit­kar­ten­anbieter mitteilen, dass man diese Abbu­chungen nicht auto­risiert hat. Das Zahlungs­dien­ste­gesetz schreibt vor, dass Beträge, die ohne die Zustim­mung des Karten­besit­zers abge­bucht wurden, vom Kredit­kar­ten­unter­nehmen zurück­erstattet werden müssen. Mögli­cher­weise muss auch die Kredit­karte gesperrt werden.

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