Handy-Abofallen: Gegen die Abzocke zur Wehr setzen
Trotz neuer Regeln bleiben Handy-Abofallen ein Problem
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Seit Februar 2020 darf Kunden über ihre
Handyrechnung eigentlich nur das abgerechnet werden, was sie per
Smartphone tatsächlich gekauft oder abonniert haben. Mit der
Vorschrift wollte die Bundesnetzagentur Aboabzocken unterbinden. In
der Praxis klappt das allerdings nicht sonderlich gut.
Zu dieser Erkenntnis gelangt die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2021). Noch immer könnten Mobilfunkkunden beim arglosen Wegklicken von Pop-up-Fenstern, beim Klick auf manipulierte Links oder durch unerwünschte Werbeanrufe in die Abofalle von Drittanbietern geraten. Meist merken es die Geschädigten erst, wenn die Handyrechnung ins Haus flattert.
Drittanbietersperre wird empfohlen
Trotz neuer Regeln bleiben Handy-Abofallen ein Problem
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"Finanztest" empfiehlt daher ausdrücklich die Einrichtung einer
Drittanbietersperre. Dazu loggt man sich am besten auf der
Internetseite seines Anbieters ins Kundenkonto ein und setzt die
Sperre mit wenigen Klicks in Kraft. Zusätzlich sollten auch vom
Mobilfunkanbieter selbst angebotene Dienste gesperrt werden. Wem am
Telefon unerwünschte Abos angeboten werden, legt am besten einfach
auf. Wer keine Anrufe dieser Art wünscht, sollte seinem
Mobilfunkanbieter das schriftlich mitteilen.
Wer bereits geschädigt ist: Die Finanztester raten, die unbekannten Posten auf der Mobilfunkrechnung unverzüglich zu reklamieren. Zudem sollte man sich nicht vom Anbieter abweisen lassen mit Sätzen wie "die Nutzung der reklamierten Dienste konnte eindeutig Ihrer Rufnummer zugeordnet werden". Das sei kein Beweis für eine Bestellung. Beim Mobilfunkanbieter sollte schriftlich bestritten werden, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Einen kostenlosen Musterbrief gibt es online.
Wir erläutern in einem separaten Ratgeber ausführlich, was eine Drittanbietersperre bringt und wie sie eingerichtet wird.