Kostenfalle

Handy-Abofallen: Gegen die Abzocke zur Wehr setzen

Mehrere hundert Euro Handy­rech­nung für Käufe, von denen Sie nichts wissen? Dahinter kann eine Abofalle stecken. So können Sie sich gegen diese Prak­tiken wehren.
Von dpa /

Trotz neuer Regeln bleiben Handy-Abofallen ein Problem Trotz neuer Regeln bleiben Handy-Abofallen ein Problem
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Seit Februar 2020 darf Kunden über ihre Handy­rech­nung eigent­lich nur das abge­rechnet werden, was sie per Smart­phone tatsäch­lich gekauft oder abon­niert haben. Mit der Vorschrift wollte die Bundes­netz­agentur Aboab­zocken unter­binden. In der Praxis klappt das aller­dings nicht sonder­lich gut.

Zu dieser Erkenntnis gelangt die Zeit­schrift "Finanz­test" in ihrer aktu­ellen Ausgabe (11/2021). Noch immer könnten Mobil­funk­kunden beim arglosen Wegkli­cken von Pop-up-Fens­tern, beim Klick auf mani­pulierte Links oder durch uner­wünschte Werbe­anrufe in die Abofalle von Dritt­anbie­tern geraten. Meist merken es die Geschä­digten erst, wenn die Handy­rech­nung ins Haus flat­tert.

Dritt­anbie­ter­sperre wird empfohlen

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"Finanz­test" empfiehlt daher ausdrück­lich die Einrich­tung einer Dritt­anbie­ter­sperre. Dazu loggt man sich am besten auf der Inter­net­seite seines Anbie­ters ins Kunden­konto ein und setzt die Sperre mit wenigen Klicks in Kraft. Zusätz­lich sollten auch vom Mobil­funk­anbieter selbst ange­botene Dienste gesperrt werden. Wem am Telefon uner­wünschte Abos ange­boten werden, legt am besten einfach auf. Wer keine Anrufe dieser Art wünscht, sollte seinem Mobil­funk­anbieter das schrift­lich mitteilen.

Wer bereits geschä­digt ist: Die Finanz­tester raten, die unbe­kannten Posten auf der Mobil­funk­rech­nung unver­züg­lich zu rekla­mieren. Zudem sollte man sich nicht vom Anbieter abweisen lassen mit Sätzen wie "die Nutzung der rekla­mierten Dienste konnte eindeutig Ihrer Rufnummer zuge­ordnet werden". Das sei kein Beweis für eine Bestel­lung. Beim Mobil­funk­anbieter sollte schrift­lich bestritten werden, dass ein Kauf­ver­trag zustande gekommen ist. Einen kosten­losen Muster­brief gibt es online.

Wir erläu­tern in einem sepa­raten Ratgeber ausführ­lich, was eine Dritt­anbie­ter­sperre bringt und wie sie einge­richtet wird.

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