Themenspezial: Verbraucher & Service Tarifinformation

Mobilfunk & Co.: Kryptische Tarif-Info für viele wertlos

Regel­mäßig bekommen Sie von Ihrem Mobil­funk- oder Internet-Provider eine kryp­tische Nach­richt: Ihr aktu­eller Tarif sei der für Sie beste. Doch stimmt das wirk­lich?
Von / dpa

Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden einmal jähr­lich über den für sie opti­malen Tarif infor­mieren. Damit will der Gesetz­geber seit Dezember 2021 verhin­dern, dass Bestands­kunden weiter in teuren Tarifen bleiben, obwohl ihr Anbieter eigent­lich längst güns­tigere Kondi­tionen hat.

Ein zweiter Aspekt: Der Kunde wird daran erin­nert, dass er einen Vertrag abge­schlossen hat, von dem er viel­leicht gar nichts (mehr) weiß, weil er nur zur Subven­tion eines neuen Handys, Smart­phones, Tablets oder einem schi­cken Zubehör verwendet wurde und gar nicht zum Tele­fonieren oder Surfen. Aller­dings ist diese Info, die viele dieses Jahr erst zum zweiten Mal via E-Mail, SMS oder per Rech­nung bekommen dürften, nicht sonder­lich aussa­gekräftig, kriti­siert die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen.

Fehlende Infor­mationen

Vertragsanbieter (z.B. Mobilfunk) müssen jährlich über den aktuellen Vertrag informieren Vertragsanbieter (z.B. Mobilfunk) müssen jährlich über den aktuellen Vertrag informieren
Fotos: naschman-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Es gibt oft keine Aussage darüber, ob die Leis­tung benö­tigt wird oder reicht, beispiels­weise: "Derzeit ist Ihr aktu­eller Tarif der für Sie beste Tarif." Damit könnte dann aber nur gemeint sein, dass der Tarif in Bezug auf die bestellten Leis­tungen der güns­tigste für die Kundin oder den Kunden sei.

Dabei berück­sich­tige der Anbieter aber keine konkreten Verbräuche, also beispiels­weise weder real verbrauchtes Daten­volumen noch tatsäch­lich benö­tigte Tele­fon­minuten.

Aktionen und Konkur­renz-Ange­bote nicht berück­sich­tigt

Und falls der Anbieter eine Empfeh­lung für einen anderen Tarif ausspricht, dann würden aktu­elle Ange­bote oder Tarif-Aktionen dabei oft nicht berück­sich­tigt, so die Verbrau­cher­schützer weiter.

Ohnehin stammten etwaige Empfeh­lungen für neue Tarife natür­lich immer nur aus dem eigenen Port­folio des Anbie­ters, denn schließ­lich wird kein Anbieter die Tarife seiner Konkur­renz empfehlen.

Tarife in Eigen­recherche finden

Mobil­funk- und Fest­netz­kunden sollten also lieber in Eigen­initia­tive und bei allen in Frage kommenden Anbie­tern nach Tarifen mit besseren Kondi­tionen Ausschau halten, rät die Verbrau­cher­zen­trale. Nach Ablauf der Mindest­lauf­zeit, die maximal 24 Monate betragen darf, lassen sich Tele­kom­muni­kati­ons­ver­träge jeder­zeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn man zu einem anderen Anbieter wech­seln möchte.

teltarif.de bietet Tarifrat­geber, wo Sie Ihre Bedin­gungen vorgeben können. Versorgt beispiels­weise ein Netz­betreiber ihren Wohn- oder Arbeitsort nur schlecht oder gar nicht, können sie diesen in der Suche abwählen. Was nützen güns­tige Tarife, wenn man sie gar nicht nutzen kann?

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