BNetzA plant Siegel für seriöse Tarifvergleiche
BNetzA-Siegel für seriöse Tarifvergleiche
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Noch immer gibt es Internet- und Handy-Tarife, die entweder viel zu teuer sind oder für den aufgerufenen Preis viel zu wenig Leistung bieten. Um die Verbraucher vor Abzocke zu bewahren, gibt es hierfür seit vielen Jahren Tarifvergleiche. Ein wichtiges Beispiel sind die redaktionell gepflegten Tarifvergleiche von teltarif.de für Handy-Tarife, Festnetz-Internet-Tarife, Call-by-Call-Vorwahlen oder VoIP-Provider.
Doch bei Tarifvergleichen trennt sich die Spreu vom Weizen: Schon seit vielen Jahren müssen Verbraucher darauf achten, ob der Tarifvergleich wirklich von echten Experten befüllt wird oder ob die Provider dort einfach ungesehen ihre Tarife einspielen dürfen. Und in den vergangenen Jahren sind auch bei den Tarifvergleichen vermehrt Schwarze Schafe aufgetaucht, die einfach irgendwelche Tarife zu Verkaufs-fördernden Zwecken zu einer Art Vergleich kombinieren, ohne dabei korrekt oder vollständig zu sein (reine Vertriebs-Portale, bei denen die Gewinnabsicht überwiegt).
Die Vorgaben des Gesetzes an Tarifvergleiche
BNetzA-Siegel für seriöse Tarifvergleiche
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Das hat nun auch die Bundesnetzagentur erkannt und ein Anhörungsverfahren zu "Vergleichsinstrumenten im Telekommunikations- und Energiesektor" gestartet. Ganz freiwillig macht die Behörde das übrigens nicht - denn sie wird durch Gesetze dazu verpflichtet. Im Energiesektor (also bei Strom- und Gastarifen) ist die Verpflichtung im Energiewirtschaftsgesetz § 41c geregelt - und im Bereich der Telekommunikationstarife im Telekommunikationsgesetz § 53.
Das TKG legt fest, dass die Bundesnetzagentur sicherstellen muss, "dass Verbraucher kostenlosen Zugang zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsinstrument haben, mit dem diese verschiedene Internetzugangsdienste und öffentlich zugängliche nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste vergleichen und beurteilen können". Der Tarifvergleich muss dabei nicht nur "die Preise und Tarife der für wiederkehrende oder verbrauchsbasierte direkte Geldzahlungen erbrachten Dienste" vergleichen, sondern auch "die Dienstequalität, falls eine Mindestdienstequalität angeboten wird oder das Unternehmen verpflichtet ist, solche Informationen zu veröffentlichen".
Tarifvergleiche müssen unabhängig sein
Das Gesetz schreibt weiter vor, dass der Tarifvergleich "unabhängig von den Anbietern der Dienste betrieben werden" und damit sicherstellen muss, "dass die Anbieter bei den Suchergebnissen gleichbehandelt werden". Die Inhaber und Betreiber des Tarifvergleichs sind eindeutig offenzulegen und der Vergleich muss "klare und objektive Kriterien enthalten, auf die sich der Vergleich stützt. Außerdem muss das Portal "eine leicht verständliche und eindeutige Sprache verwenden" und "korrekte und aktualisierte Informationen bereitstellen und den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung angeben".
Darüber hinaus wird gefordert, dass das Vergleichsportal "allen Anbietern von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen interpersonellen Telekommunikationsdiensten offenstehen, eine breite Palette an Angeboten umfassen, die einen wesentlichen Teil des Marktes abdecken, sowie eine eindeutige diesbezügliche Erklärung ausgeben" muss, bevor die Ergebnisse angezeigt werden, falls die angebotenen Informationen keine vollständige Marktübersicht darstellen. Generell muss der Vergleich "ein wirksames Verfahren für die Meldung falscher Informationen vorsehen" sowie "Preise, Tarife und Dienstequalität zwischen Angeboten vergleichbar machen, die Verbrauchern zur Verfügung stehen."
Die BNetzA bekräftigt, dass alle Angebote, die von dem jeweiligen Provider vermarktet werden, im Vergleich berücksichtigt werden müssen (es sei denn, dass sie an der gewählten Adresse nicht verfügbar sind). Die Grundlagen für die Verfügbarkeitsprüfung müssten "transparent dargelegt werden". Online veröffentlichte Rabatte, Boni etc. sollten Teil des Vergleichs sein, sie müssten dabei "immer als gesonderte Filterkriterien transparent ausgewiesen werden".
Die Zertifizierung von Tarifvergleichen
Tarife, die den vom TKG formulierten Anforderungen entsprechen, werden auf Antrag des Tarifvergleichs-Anbieters von der Bundesnetzagentur zertifiziert. Die BNetzA kann auch einen Dritten mit der Zertifizierung beauftragen. Falls derartige Vergleichsinstrumente im Markt gar nicht angeboten werden, muss die BNetzA die Leistung ausschreiben. Dritte sollen die Informationen, die von Anbietern von Internetzugangsdiensten oder öffentlich zugänglichen interpersonellen Telekommunikationsdiensten veröffentlicht werden, zur Bereitstellung unabhängiger Vergleichsinstrumente nutzen dürfen. Die Provider müssen hierfür eine kostenlose Nutzung in offenen Datenformaten im Tarifvergleich ermöglichen.
Die BNetzA hat heute nun eine Anhörung zu unabhängigen Vergleichsinstrumenten im Energie- und Telekommunikationssektor gestartet. Die Anhörung, die am 22. Mai endet, soll dem Zweck dienen, interessierte Unternehmen über die Anforderungen einer Zertifizierung aufzuklären. Gleichzeitig soll interessierten Kreisen, Markt, Institutionen und Personen, z. B. Verbraucherverbänden oder Wissenschaft Gelegenheit gegeben werden, ihre Positionen in die Diskussion einzubringen. Die Anhörungsergebnisse werden dann veröffentlicht.
Die Anhörung soll für Betreiber von Tarifvergleichen auch die Möglichkeit geben, sich über die Anforderungen an eine Zertifizierung bzw. den Erhalt eines "Vertrauenszeichens für ein unabhängiges Vergleichsinstrument zu informieren und/oder ein entsprechendes Interesse zu bekunden".
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