Themenspezial: Verbraucher & Service Bonität

Nach Schufa-Datenlöschung: Verbraucherschützer zufrieden?

Mobil­funk­unter­nehmen hatten auf den ersten Blick "harmlos" erschei­nende "Posi­tiv­daten" an die Schufa und andere Auskunf­teien gemeldet. Dagegen hatte die Verbrau­cher­zen­trale geklagt.
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Wir hatten darüber berichtet, dass Mobil­funk­anbieter, Posi­tiv­daten an die Schufa melden. Das beinhal­tete die reine Infor­mation, ob der Kunde einen Vertrag abge­schlossen hat. "Die Über­mitt­lung von Posi­tiv­daten erscheint auf den ersten Blick viel­leicht harmlos, doch jede Infor­mation über Verbrau­cher kann von Unter­nehmen für spür­bare Entschei­dungen genutzt werden", hatte Wolfang Schuld­zinski von der Verbrau­cher­zen­trale NRW argu­men­tiert.

Mobil­funk hatten Posi­tiv­daten-Meldungen einge­stellt

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (kurz Schufa) speichert Daten über Kunden, ob sie Kredite, Bankkonten oder Schulden haben und trifft Vorhersagen zur Bonität Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (kurz Schufa) speichert Daten über Kunden, ob sie Kredite, Bankkonten oder Schulden haben und trifft Vorhersagen zur Bonität
Foto: Picture Alliance/dpa
Nach einschlä­gigen Gerichts­urteilen (zum Beispiel: o2 darf Positiv-Daten nicht an Schufa weiter­geben) hatten verschie­dene Mobil­funker diese Praxis einge­stellt. Inzwi­schen hat der bekann­teste Boni­täts­daten­sammler, die Schufa Holding AG bekannt gegeben, dass sie die gespei­cherten "Posi­tiv­daten" von Mobil­funk­kunden löschen wird oder schon gelöscht hat.

Posi­tiv­daten sind Infor­mationen über abge­schlos­sene Verträge mit Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­tern oder anderen Firmen, die keine Einschät­zung der Zahlungs­wahr­schein­lich­keit beinhalten. Bei den Posi­tiv­daten haben Betrof­fene sich im Unter­schied zu so genannten Nega­tiv­daten also nichts zuschulden kommen lassen.

Gerichts­ver­fahren

Da eine Über­mitt­lung solcher Daten an Wirt­schafts­aus­kunf­teien wie die Schufa aus Sicht der Verbrau­cher­zen­trale NRW nicht ohne Weiteres zulässig sei, hatte sie gericht­liche Verfahren gegen die Mobil­funk­anbieter Telekom, Voda­fone und Telefónica einge­leitet, die ohne Zustim­mung ihrer Kunden Posi­tiv­daten an die Auskunftei weiter­gegeben hatten.

Das Land­gericht München I (Az 33 O 5976/22) hatte den Verbrau­cher­schüt­zern in einem noch nicht rechts­kräf­tigen Urteil bereits Recht gegeben.

Schufa kündigte Löschung an - Lob der Verbrau­cher­ver­bände

Als Reak­tion hatte die Schufa damit begonnen, die Posi­tiv­daten zu löschen. Wolf­gang Schuld­zinski, Chef der Verbrau­cher­zen­trale NRW, freut sich, "dass unser Einsatz für Verbrau­cher­rechte nun konkrete Maßnahmen nach sich zieht, indem die Schufa die unrecht­mäßige Daten­spei­che­rung beendet und die vorhan­denen Daten löscht. Diese Maßnahme kann aber nur der erste Schritt sein. Wir fordern die Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter weiterhin auf, die Über­mitt­lung von Posi­tiv­daten an Auskunf­teien gene­rell einzu­stellen."

Löschung könnte Score kurz­zeitig verschlech­tern

Auch wenn es kurios klingt, könnte sich durch die Löschung dieser Daten der soge­nannte "Schufa Score" verschlech­tern. Unter dem Schufa Score versteht man einen Progno­sewert, der angibt, ob ein Kunde seinen Vertrag erfüllen und die Rech­nungen oder Beiträge pünkt­lich bezahlen wird. Das ist für Unter­nehmen, die einen neuen Kunden noch nicht kennen, ein wich­tiges Merkmal, ob ein Kredit vergeben, eine Wohnung vermietet, eine Ware gelie­fert oder ein Mobil­funk­lauf­zeit­ver­trag mit teurem Handy gewährt wird.

Personen ohne Schufa-Eintrag könnten "verdächtig" sein

Eine Vertre­terin eines Mobil­funk­anbie­ters hatte vor einigen Jahren gegen­über teltarif.de zu verstehen gegeben, dass Neukunden, die keinerlei Schufa-Eintrag (oder in einer ähnli­chen Daten­bank) vorweisen, abge­lehnt würden, da hier mit an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit etwas "unge­wöhn­lich" sein dürfte. Dieses Vorgehen, habe sich in der Praxis bewährt, erklärte sie, hatte aber auch den Fall, dass sie beinahe einen stein­rei­chen Indus­trie­erben abge­lehnt hätte, der eben­falls nicht bei der Schufa "bekannt" war.

Es kann sich lohnen, seinen Eintrag bei Schufa oder anderen Auskunf­teien abzu­fragen und ggfs. Wider­spruch einzu­legen, falls die Einträge fehler­haft sein sollten oder so wahr­genommen werden.

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