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UVP - bitte verars**t mich !


30.11.2013 14:10 - Gestartet von kommissbrot
Wer nicht mit Preissuchmaschinen & Co. umgehen kann, muss eben den Amazon Cyber Mondpreis bezahlen, ist doch nur gerecht.

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[1] mirdochegal antwortet auf kommissbrot
30.11.2013 16:05
Benutzer kommissbrot schrieb:
Wer nicht mit Preissuchmaschinen & Co. umgehen kann, muss eben den Amazon Cyber Mondpreis bezahlen, ist doch nur gerecht.

Wahrscheinlich waren viele Leute bei der Amazon Aktionswoche im Rabattfieber und haben gekauft wie die Bekloppten. Meine Meinung ist, es muss nicht immer Amazon sein.
Andererseits ist es von der Verbraucherzentrale nicht ganz fair, Amazon sozusagen sein ohnehin niedriges Preisniveau vorzuwerfen. Wenn einer immer günstig ist, können die Abschläge bei Aktionen natürlich auch nicht groß sein.
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[1.1] ich verstehe die Verbraucherschützer nicht
cdg antwortet auf mirdochegal
30.11.2013 19:37
ich verstehe die Verbraucherschützer nicht, Amazon hat doch nicht nur den Uvp ausgegeben, sondern zusätzlich bei den Produkten immer den Preis angegeben, für den sie normalerweise verkaufen.

Noch offener kann man das Ganze doch kaum handhaben.

Ich habe deswegen zwei drei Mal nicht zugegriffen, da mir die Differenz zwischen AKtion und Amazonrabattpreis zu gering war.
Aber: hätte ich meine neue Kaffeemaschine jetzt gekauft, statt vor drei Wochen, hätte ich fast Hundert Euro gespart. Gleiches Modell. Schnief...
Aber so sind eben Spezialaktionen. Der Espresso schmeckt mir trotzdem noch :)

Und für die Verbraucherschützer: wer mit dem Netz nicht umgehen kann und sich die realen Preise nicht noch anderswo suchen kann, sollte ohnehin dort nicht Shoppen. Man sollte auch nicht an die Börse gehen, wenn man so richtig gar keine Ahnung von nix hat. So ist das nun mal im Leben, da ist auch nichts schützenswert.

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[1.1.1] Boarder111 antwortet auf cdg
01.12.2013 08:11
nur die Spontan-Shopper werden ungeprüft kaufen. Habe mein Surface vor kurzem auch per Zufall bei Saturn zum Hammerpreis gesehen.
Nur wer glaubt schnell und spontan kaufen zu müssen, der darf sich dann nicht beschweren wenn der Preis doch nicht ganz so war wie erhofft.
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[1.1.2] Best Friend antwortet auf cdg
01.12.2013 10:59
Benutzer cdg schrieb:

Und für die Verbraucherschützer: wer mit dem Netz nicht umgehen kann und sich die realen Preise nicht noch anderswo suchen kann, sollte ohnehin dort nicht Shoppen. Man sollte auch nicht an die Börse gehen, wenn man so richtig gar keine Ahnung von nix hat. So ist das nun mal im Leben, da ist auch nichts
schützenswert.


Geht mir genauso, wer sich schlechter auskennt als ich selbst mich auskenne, ist nicht schützenswert.
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[1.1.2.1] cdg antwortet auf Best Friend
01.12.2013 22:06
nein, aber wer keine Lust hat einen Führerschein zu machen, sollte auch nicht Autofahren.
In diesem Fall ging es konkret um die Schnäppchenjagd und die Frage, ob Amazon die Angebote intransparent darstellt.
Meiner Meinung nach kann man es kaum noch transparenter darstellen, zumal der Markt im Netz stattfindet, also einen Klick zu den nötigen Vergleichspreisen entfernt.
Wie weit muss man den Verbraucher also noch schützen, oder anders gefragt, ab wann fängt Geschäftsfähigkeit an?
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[1.2] garfield antwortet auf mirdochegal
13.11.2015 17:34
Benutzer mirdochegal schrieb:
Andererseits ist es von der Verbraucherzentrale nicht ganz fair, Amazon sozusagen sein ohnehin niedriges Preisniveau vorzuwerfen. Wenn einer immer günstig ist, können die Abschläge bei Aktionen natürlich auch nicht groß sein.

Aber genau das war ja der Punkt der Kritik. Dann soll Amazon gefälligst den Rabatt auch auf Basis des regulären Preises angeben und nicht mit einem UVP-Mondpreis vergleichen, der bei diesem Händler gar nicht aktuell ist (und womöglich eh nirgend verlangt wird).
Hab's gerade diese Woche wieder bei einem beobachteten Produkt gesehen, wo auf diese Weise eine "stolze" Ersparnis von über 40 Prozent ausgewiesen wurde, während es im Vergleich zum vor und nach dem "Blitzangebot" gültigen regulären Preis nur etwa 15 Prozent waren. Aber hat funktioniert. Ich bezweifle, dass der Artikel bei Öffnung für Nicht-PRIME-Kunden auch sofort zu 100 Prozent bebucht worden wäre, wenn dort durchgestrichen nur der reguläre Preis und die 15 Prozent gestanden hätten.
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[2] mattes007 antwortet auf kommissbrot
13.11.2015 13:56
Benutzer kommissbrot schrieb:
Wer nicht mit Preissuchmaschinen & Co. umgehen kann, muss eben den Amazon Cyber Mondpreis bezahlen, ist doch nur gerecht.


Es gibt hier immer noch Leute, die auf Cyber Monday "schimpfen".
Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich schon sehr viel Schnäppchen dort "geschossen" (wie man heute sagt) habe.

Natürlich schaut man zuvor bei Preissuchmaschinen vorbei und wenn dann die Aktion startet, muss man eben schnell sein.

So habe ich eine Canon EOS 70D inkl. Cashback für unter 750Euro oder eine RX100 MK2 für glaub ich unter 380 Euro bekommen.
Zum damaligen Zeitpunkt habe ich mal eben über 300 Euro gespart.

Wer wirklich ein elektronisches Teil haben möchte, der sollte halt den Cyber-Monday abwarten. Freue mich jedes Jahr drauf.