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Wer sonst nichts zu tun hat


20.03.2012 09:56 - Gestartet von ippel
Offenbar haben die Verbraucherschutzverbände nichts zu tun. Wer soll hier eigentlich vor wem geschützt werden? Der Kunde vor eigener Dummheit vielleicht?

Vielleicht erklärt die VBZ ja uns allen mal, welche Rechte wir denn nach Ablauf von sechs Monaten nach Kauf haben? Denn ab dann muß ich als Verbraucher beweisen, daß ein Fehler schon von Anfang an vorhanden war. In der Praxis ist dies unmöglich.

Die erweiterte Herstellergarantie bietet deshalb wirklich einen echten Mehrwert.
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[1] masterhack antwortet auf ippel
20.03.2012 12:15
Benutzer ippel schrieb:
Die erweiterte Herstellergarantie bietet deshalb wirklich einen echten Mehrwert.

Viele andere Hersteller wie SonyEricsson oder HTC geben die 2 Jahre Garantie aber von haus aus gratis...
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[1.1] ippel antwortet auf masterhack
20.03.2012 12:51
Benutzer masterhack schrieb:
Viele andere Hersteller wie SonyEricsson oder HTC geben die 2 Jahre Garantie aber von haus aus gratis...

Richtig, und wem das wichtig ist, kauft eben Samsung und nicht Apple.
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[2] koelli antwortet auf ippel
20.03.2012 19:20
Benutzer ippel schrieb:
Vielleicht erklärt die VBZ ja uns allen mal, welche Rechte wir denn nach Ablauf von sechs Monaten nach Kauf haben? Denn ab dann muß ich als Verbraucher beweisen, daß ein Fehler schon von Anfang an vorhanden war. In der Praxis ist dies unmöglich.

In der Regel verhalten sich große Händler aber kulant und tauschen innerhalb von 2 Jahren die Geräte um.
Und die ach so billigen ALDI und Lidl geben sogar generell 3 Jahre Garantie auf ihre Elektrogeräte.
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[2.1] ippel antwortet auf koelli
20.03.2012 19:34
Benutzer koelli schrieb:
In der Regel verhalten sich große Händler aber kulant und tauschen innerhalb von 2 Jahren die Geräte um. Und die ach so billigen ALDI und Lidl geben sogar generell 3 Jahre Garantie auf ihre Elektrogeräte.

Vollkommen richtig. Aber das hat nichts mit den gesetzlichen Rechten des Kunden zu tun.