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Vertragsverlängerung


23.03.2012 11:10 - Gestartet von kopp70569
Zitat: "keine ungewollte Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate zu riskieren"
Das ist rechtlich (§309 BGB) nicht zulässig und deshalb wird es niemand in seine AGB schreiben. Die Abmahnung von der Konkurrenz wäre sofort da. Die Verlängerungen betragen maximal 1 Jahr.
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[1] herget antwortet auf kopp70569
23.03.2012 11:19
Hallo,

stimmt, der ist mir durchgerutscht. Danke für den Hinweis, habe den Artikel geändert.

Ihnen noch einen angenehmen Tag!
Steffen Herget
-teltarif.de-