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ne gummiente...


11.04.2012 21:31 - Gestartet von hurius
...hat aber keine persönlichkeit und ist damit keine rechtsperson?!
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[1] d-dorfer antwortet auf hurius
12.04.2012 08:08
Benutzer hurius schrieb:
...hat aber keine persönlichkeit und ist damit keine rechtsperson?!

Aber vielleicht ist es eine patentierte oder rechtlich geschützte aus dem bekannten Loriot-Sketch...

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[1.1] noplease antwortet auf d-dorfer
13.04.2012 18:35
Benutzer hurius schrieb:
...hat aber keine persönlichkeit und ist damit keine rechtsperson?!

Benutzer d-dorfer schrieb:
Aber vielleicht ist es eine patentierte oder rechtlich geschützte aus dem bekannten Loriot-Sketch...


@hurius:
Ein Song, eine Skulptur, ein Foto, ein Text, etc., ... und Gummienten haben selbstverständlich keine eigenen Rechte - aber die Personen, die das (in Deutschland native und unveräußerliche) Recht haben, über deren Nutzung, Wiedergabe und Verwendung zu entscheiden.
Es ging um ein Foto und abgemahnt wurde wegen Verletzung der Bildrechte. Es stimmt nicht, dass die Gummiente selbst die Abmahnung veranlasst hat. Sollte das irgendwo so stehen, ist das eine Ente. ;)


@d-dorfer:
Eine Abmahnung (wenn auch wohl richtigerweise an einen anderen Adressaten) wäre in dem Fall auch dann möglich gewesen, wenn das Foto eine Wolke im Himmel gezeigt hätte, an der niemand weitergehende Rechte hätte. Auf Rechte am Motiv kommt es in diesem Fall nicht an, sondern auf die unerlaubte Nutzung des Fotos.


Aber:
Es stellt sich mir insgesamt die Frage, ob das Abmahnen des Inhabers eines derart betroffenen Facebook-Profils nicht zu weit geht.
Schließlich ist der (durch die von ihm aktivierte Pinnwand) betroffene Facebook-Nutzer bestenfalls ab Kenntnis des unerlaubten Vorgangs als Mitstörer einzustufen, der ähnlich einem Blogger oder Forenbetreiber Äußerungen Dritter nicht zu verantworten hat, aber auf den Hinweis hin, es würden Persönlichkeits- oder Schutzrechte verletzt, umgehend tätig werden muss.
In dem Fall sollte eine Nachricht mit entsprechendem Hinweis völlig ausreichen. Erst wenn daraufhin keine prompte Reaktion erfolgt, macht eine Abmahnung überhaupt Sinn und ggf. das nachfolgende Beantragen einer entsprechend eiligen Verfügung, falls auch Facebook als Anbieter des Kontoinhabers nicht reagiert.
Facebook selbst stellt die Pinnwand zwar zur Verfügung und sorgt somit für die Veröffentlichung, ist damit aber eher in der Rolle eines Zugangsvermittlers ähnlich einem Provider zu sehen, die auch nicht abgemahnt werden können, aber nach entsprechendem Hinweis das Foto umgehend hätten entfernen müssen.

Einzig abmahnbar ist für mich die rechteverletzende Person, also diejenige, die das Bild unberechtigt genutzt und dort 'angepinnt' hat. Diese sollte eigentlich einwandfrei zu ermitteln sein, da afaik Unbekannte bzw. Gäste die Facebook-Pinnwand nicht nutzen können.


Ergo: Foto oder ganzen Eintrag sofort löschen, vollumfängliche Zurückweisung der Abmahnung wegen 'Nichtverantwortlichkeit' und Einforderung einer umgehenden schriftlichen Nichtigkeitserklärung, ein dreifaches Pfui für unangemessenes Übertreiben und evtl. die Androhung, wegen missbräuchlicher Abmahnung gegen die Absender vorzugehen, wenn die Rücknahme nicht fristgemäß eintrifft... und fertig.