Recht

Bilder auf Facebook: Erste Abmahnungen unterwegs

Auch ohne Zutun des Nutzers kann Urheberrecht verletzt werden
Von Steffen Herget mit Material von dpa

Abmahnung wegen Facebook-Bildergruß Abmahnung wegen Facebook-Bildergruß
Bild: Jake Hellbach - Fotolia.com
Es war nur eine Frage der Zeit: Offenbar ist die erste Abmahnung wegen der Verwendung eines Bildes auf einer Facebook-Seite bei einem Nutzer eingegangen. Die Kölner Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum erhielt nun eine Abmahnung, weil ein Mandant mit einem fremden Bild Rechte verletzt haben soll. Besonders kurios dabei: Das Bild wurde nicht vom Nutzer selbst gepostet, sondern von einem Freund als Gruß auf dessen Pinnwand hinterlassen. "Es geht um das Foto einer Gummiente. Jemand hat das Bild auf die Pinnwand unseres Mandanten gestellt", erklärte Rechtsanwalt Christian Robertz heute.

Abmahnung wegen Facebook-Bildergruß Abmahnung wegen Facebook-Bildergruß
Bild: Jake Hellbach - Fotolia.com
Das Gummientenfoto sei ohne Zutun des Mandanten auf dessen Pinnwand geraten, weil ein Facebook-Freund das Bild hochgeladen hatte. "Unser Klient hatte hier gar keinen Einfluss darauf, welche Fotos bei ihm hochgeladen werden", sagte Robertz, der als Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht arbeitet. Zwar sei schon seit längerem bekannt, dass Facebook-Nutzer Bildrechte beachten müssten. Es sei aber neu, dass nun auch ein solcher Gruß eines Freundes Gegenstand einer Klage sei, sagte Robertz. "Es ist der erste Fall dieser Art, von dem wir gehört haben." Der Kläger verlangt, das Bild zu entfernen. Zudem will er Schadenersatz. Die Höhe der Forderung ist noch offen. Facebook ist in Deutschland das mit Abstand führende soziale Netzwerk. Mehr als 22 Millionen Bundesbürger haben dort ein Profil.

Verwendungsrechte auch bei Facebook beachten

Generell sollten die Nutzer des Social Networks bei allen Inhalten, die sie selbst online stellen oder die andere auf ihrem Profil hinterlassen, eventuelle Urheberrechts-Probleme bedenken. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Bild, Video oder Text auf der eigenen Facebook-Seite eventuelle Rechte verletzt, sollte lieber auf "Nummer sicher" gehen und den betreffenden Eintrag entfernen. Entsprechende Tipps hat auch der Internet-Anwalt des ARD Ratgeber Internet [Link entfernt] kürzlich zu Protokoll gegeben. Dabei spielt es dem Experten zufolge auch keine Rolle, ob die Inhalte öffentlich sind oder nur die eigenen Facebook-Freunde sie sehen können. Wer den TV-Beitrag der ARD verpasst hat, kann ihn sich hier [Link entfernt] noch einmal ansehen.

Abgesehen von den Urheberrechten bei Bilder gibt es allerdings noch ein weiteres rechtliches Problem. Die abgebildeten Personen müssen einer Veröffentlichung ebenfalls zustimmen, sogar manche Dinge wie Logos oder Symbole können geschützt sein. Wer also etwa Bilder von einer Party online stellt, sollte sich vorher - am besten schriftlich - die Erlaubnis der abgebildeten Personen einholen, um spätere Probleme zu vermeiden.

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