Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Mogelpackung: Datenschützer kritisiert werbefreies Facebook

Face­book stellt künftig eine werbe­freie Version des Netz­werks bereit - gegen Bezah­lung. Die Daten­sam­melei gehe dennoch weiter, kriti­sieren Daten­schützer.
Von dpa /

Der hessi­sche Landes­daten­schutz­beauf­tragte Alex­ander Roßnagel hat das ange­kün­digte Bezahl-Abo für die werbe­freie Nutzung von Face­book und Insta­gram als Mogel­packung kriti­siert. Die geplanten Auswahl­mög­lich­keiten erfüllten die recht­lichen Anfor­derungen nicht, sagte er in einem Inter­view der Deut­schen Presse-Agentur in Wies­baden.

So viel kostet das Abo

Werbefreies Facebook-Abo und trotzdem Datensammelei? Werbefreies Facebook-Abo und trotzdem Datensammelei?
Foto: Picture Alliance/dpa/KEYSTONE
Der Face­book-Mutter­kon­zern Meta hatte eine werbe­freie Version des Netz­werkes für Kunden unter anderem in Deutsch­land ange­kün­digt. Der Preis für Face­book ohne Werbung soll bei 9,99 Euro pro Monat beginnen. Wer perso­nali­sierte Anzeigen akzep­tiert, kann die Netz­werke weiter kostenlos nutzen. Meta reagiert mit den Bezahl-Abos auf die verän­derte Daten­schutz-Lage in Europa nach Gerichts­urteilen und Entschei­dungen von Regu­lie­rern.

"Face­book verän­dert an seiner Daten­sam­melei nichts", kriti­sierte Roßnagel. Es würden weiter umfang­reich Nutzer­daten gespei­chert, auch wenn man 9,99 Euro bezahle. "Man kriegt dann nur keine Werbung mehr gezeigt." Face­book könne oder wolle sein System nicht umstellen, von den Nutzern alle Daten zu sammeln und zu Profilen zusam­men­zustellen, erklärte der Daten­schützer. "Dem Nutzer wird aber vorge­gau­kelt, er würde jetzt nicht getrackt, weil er ja bezahlt." Die Vorgaben aus den Gerichts­urteilen werden demnach nach der Einschät­zung von Roßnagel nicht erfüllt.

Einwil­ligung Daten­schutz-konform?

Selbst wenn der Nutzung mit Werbung zuge­stimmt wurde, bestehe die Frage: Ist die Einwil­ligung nach Daten­schutz­recht korrekt? Das sei nur der Fall, wenn über die Inhalte der Einwil­ligung infor­miert werde und wenn sie frei­willig sei, erläu­terte Roßnagel. Beides sieht der Experte nicht erfüllt.

So werde die wich­tige Infor­mation über das Sammeln der Daten nicht gegeben. Auch Frei­wil­lig­keit kann Roßnagel nicht erkennen. "Wenn ich in der Vergan­gen­heit Face­book genutzt habe, bin ich ja von dieser Infra­struktur quasi abhängig, habe da meine Bekannten, meine Freunde, habe darüber viel­leicht Arbeits­pro­zesse laufen", erläu­terte der Daten­schützer.

"Deswegen ist die pauschale Abstim­mung oder Zustim­mung keine, wo man seinen freien Willen äußern kann, sondern das ist eine Grund­ent­schei­dung, will ich mit oder ohne Face­book leben", sagte Roßnagel. Das sei zu wenig für Frei­wil­lig­keit.

"Unrecht­mäßige Daten­ver­arbei­tung"

"Alle Face­book-Nutzer, ob als Seiten­betreiber oder als Besu­cher, sind weiterhin mit einer unrecht­mäßigen Daten­ver­arbei­tung konfron­tiert", kriti­sierte er und rät beispiels­weise Gast­stätten oder Vereinen, die über Soziale Medien Kontakt zu Kunden oder Mitglie­dern halten, auf andere Netz­werke wie etwa Mast­odon zu wech­seln. Zudem sei es inzwi­schen recht günstig, eine eigene Home­page zu betreiben.

Meta verwies auf Anfrage der dpa auf eine Mittei­lung vom 4. Dezember 2023. Darin heißt es, dass die Daten von Nutzern gemäß den eigenen Richt­linien sowie der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung der EU privat und sicher gehalten würden. "Wenn sich eine Person für ein Abon­nement entscheidet, sieht sie keine Werbung und wir verar­beiten ihre Daten nicht für perso­nali­sierte Werbung", hieß es in der Mittei­lung.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Twitter (X): So hat Elon Musk die Platt­form verän­dert.

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