Benutzer getodavid schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer ToWo schrieb:
welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?
Des Ortes wo man polizeilich gemeldet ist.
Das ist, mit Verlaub, doppelter Unsinn.
Da nimmst du, mit Verlaub, den Mund etwas voll.
a) muss es sich bei dem Ortsbezug NICHT um Meldeadressen handeln. Die Bestimmungen der BA Netz sprechen nur von einem ominösen "Ortsbezug" ohne dass dieser näher definiert ist.
Es gilt im Wesentlichen immer noch die Allgemeinverfügung "Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern", und die definiert den Ortsbezug durchaus noch näher. Der Ortsbezug ergibt sich jeweils
[a] aus der Lokation des Netzzugangs oder
[b] aus dem Wohn- oder Betriebssitz des Teilnehmers.
Das KANN die Meldeadresse sein, muss aber nicht. Denkbar wäre genauso etwa die Adresse der Arbeitsstelle oder dergleichen.
Die Adresse der Arbeitsstelle ist nur zulässig, wenn sich dort der Netzzugang befindet (Variante [a]). Wenn der Anschluss selbst keinen bestimmten Ortsbezug hat, kommen nur Wohn- oder Betriebssitz in Frage (Variante [b]), nicht aber die Arbeitsstelle eines Arbeitnehmers.
Bei Schaustellern wäre z.B. eine ständige Änderung auf den jeweiligen Aufenthaltsort denkbar. Es muss nur ein "Bezug" der betreffenden Person zu dem Ort klar erkennbar und begründbar sein.
Was als "Bezug" gilt, habe ich ja bereits erwähnt.
Es ist ja z.B. schließlich ohne Probleme möglich, sogar einen "echten" Festnetzanschluss auf eigenen Namen in einer Wohnung zu benatragen, in der man nichtmal Mieter oder Eigentümer (Und damit auch nicht gemeldete Person) ist, z.B. bei den Eltern oder Bekannten.
Ja, weil sich dann der Netzzugang an diesem Ort befindet (Variante [a]).
b) Mir wäre neu, dass man sich in Deutschland schon wieder "polizeilich" melden muss.
Der Begriff "polizeilich" ist in diesem Zusammenhang zwar nicht mehr sehr gebräuchlich, er ist aber auch nicht falsch.
Die Meldung erfolgt hierzulande über die Meldebehören, diese sind bei den Kommunen angesiedelt - nicht bei den Polizeibehörden.
Meldebehörden sind in der Regel die Gemeinden, und für das Meldewesen sind dort meistens die Ordnungsbehörden zuständig. Und diese Ordnungsbehörden *sind* "Polizei" im materiellen Sinn.
Im übrigen ist de fakto das Melderecht zudem in D sogar Landessache [...]
Es gibt aber einige einheitliche Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes.
Da die BA Netz hingegen eine Bundesagentur ist müsste sie, würde sie die Meldeadresse als Zwangsvoraussetzung haben wollen, immer noch Rücksicht auf 16 verschiedene Landesgesetzgebungen nehmen´.
Die Bundesnetzagentur bezieht sich bei Variante [b] auf den Wohnsitz oder Betriebssitz, ohne dabei direkt an das Melderecht anzuknüpfen. (Allerdings müssen Wohn- und Betriebssitze in der Regel auch der örtlichen Behörde gemeldet werden.)