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fremdes Ortsnetz


19.04.2012 11:36 - Gestartet von ToWo
einmal geändert am 19.04.2012 11:38
Hi,

welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?
*koppkratz*

Grüße
ToWo
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[1] sushiverweigerer antwortet auf ToWo
19.04.2012 11:43
Benutzer ToWo schrieb:
Hi,

welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?
*koppkratz*

Des Ortes wo man polizeilich gemeldet ist.
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[1.1] getodavid antwortet auf sushiverweigerer
19.04.2012 12:11

2x geändert, zuletzt am 19.04.2012 12:15
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer ToWo schrieb:
Hi,

welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?
*koppkratz*

Des Ortes wo man polizeilich gemeldet ist.

Das ist, mit Verlaub, doppelter Unsinn.

a) muss es sich bei dem Ortsbezug NICHT um Meldeadressen handeln. Die Bestimmungen der BA Netz sprechen nur von einem ominösen "Ortsbezug" ohne dass dieser näher definiert ist. Das KANN die Meldeadresse sein, muss aber nicht. Denkbar wäre genauso etwa die Adresse der Arbeitsstelle oder dergleichen. Bei Schaustellern wäre z.B. eine ständige Änderung auf den jeweiligen Aufenthaltsort denkbar. Es muss nur ein "Bezug" der betreffenden Person zu dem Ort klar erkennbar und begründbar sein. Es ist ja z.B. schließlich ohne Probleme möglich, sogar einen "echten" Festnetzanschluss auf eigenen Namen in einer Wohnung zu benatragen, in der man nichtmal Mieter oder Eigentümer (Und damit auch nicht gemeldete Person) ist, z.B. bei den Eltern oder Bekannten.

b) Mir wäre neu, dass man sich in Deutschland schon wieder "polizeilich" melden muss. Die Meldung erfolgt hierzulande über die Meldebehören, diese sind bei den Kommunen angesiedelt - nicht bei den Polizeibehörden. Die Polizei kann diese Daten dort lediglich im Bedarfsfall, etwa bei Ermittlungen, erfragen - hat sie aber nicht grundsätzlich vorliegen. Im übrigen ist de fakto das Melderecht zudem in D sogar Landessache - zwar wurde diese Aufgabe 2006 im Rahmen der Föderalismusreform an den Bund übertragen, dieser hat es aber bis heute nicht geschaft ein zentrales Melderegister oder auch nur ein Bundesmeldegesetz als Grundlage dafür zu schaffen. Da die BA Netz hingegen eine Bundesagentur ist müsste sie, würde sie die Meldeadresse als Zwangsvoraussetzung haben wollen, immer noch Rücksicht auf 16 verschiedene Landesgesetzgebungen nehmen´.
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf getodavid
19.04.2012 13:08
Benutzer getodavid schrieb:

Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Benutzer ToWo schrieb:

welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?

Des Ortes wo man polizeilich gemeldet ist.

Das ist, mit Verlaub, doppelter Unsinn.

Da nimmst du, mit Verlaub, den Mund etwas voll.

a) muss es sich bei dem Ortsbezug NICHT um Meldeadressen handeln. Die Bestimmungen der BA Netz sprechen nur von einem ominösen "Ortsbezug" ohne dass dieser näher definiert ist.

Es gilt im Wesentlichen immer noch die Allgemeinverfügung "Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern", und die definiert den Ortsbezug durchaus noch näher. Der Ortsbezug ergibt sich jeweils
[a] aus der Lokation des Netzzugangs oder
[b] aus dem Wohn- oder Betriebssitz des Teilnehmers.

Das KANN die Meldeadresse sein, muss aber nicht. Denkbar wäre genauso etwa die Adresse der Arbeitsstelle oder dergleichen.

Die Adresse der Arbeitsstelle ist nur zulässig, wenn sich dort der Netzzugang befindet (Variante [a]). Wenn der Anschluss selbst keinen bestimmten Ortsbezug hat, kommen nur Wohn- oder Betriebssitz in Frage (Variante [b]), nicht aber die Arbeitsstelle eines Arbeitnehmers.

Bei Schaustellern wäre z.B. eine ständige Änderung auf den jeweiligen Aufenthaltsort denkbar. Es muss nur ein "Bezug" der betreffenden Person zu dem Ort klar erkennbar und begründbar sein.

Was als "Bezug" gilt, habe ich ja bereits erwähnt.

Es ist ja z.B. schließlich ohne Probleme möglich, sogar einen "echten" Festnetzanschluss auf eigenen Namen in einer Wohnung zu benatragen, in der man nichtmal Mieter oder Eigentümer (Und damit auch nicht gemeldete Person) ist, z.B. bei den Eltern oder Bekannten.

Ja, weil sich dann der Netzzugang an diesem Ort befindet (Variante [a]).

b) Mir wäre neu, dass man sich in Deutschland schon wieder "polizeilich" melden muss.

Der Begriff "polizeilich" ist in diesem Zusammenhang zwar nicht mehr sehr gebräuchlich, er ist aber auch nicht falsch.

Die Meldung erfolgt hierzulande über die Meldebehören, diese sind bei den Kommunen angesiedelt - nicht bei den Polizeibehörden.

Meldebehörden sind in der Regel die Gemeinden, und für das Meldewesen sind dort meistens die Ordnungsbehörden zuständig. Und diese Ordnungsbehörden *sind* "Polizei" im materiellen Sinn.

Im übrigen ist de fakto das Melderecht zudem in D sogar Landessache [...]

Es gibt aber einige einheitliche Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes.

Da die BA Netz hingegen eine Bundesagentur ist müsste sie, würde sie die Meldeadresse als Zwangsvoraussetzung haben wollen, immer noch Rücksicht auf 16 verschiedene Landesgesetzgebungen nehmen´.

Die Bundesnetzagentur bezieht sich bei Variante [b] auf den Wohnsitz oder Betriebssitz, ohne dabei direkt an das Melderecht anzuknüpfen. (Allerdings müssen Wohn- und Betriebssitze in der Regel auch der örtlichen Behörde gemeldet werden.)
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[2] paeffgen antwortet auf ToWo
19.04.2012 12:06
Benutzer ToWo schrieb:
Hi,

welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?
*koppkratz*

Das, in dem sich die Rechnungsadresse befindet. Ist zumindest bei E-Plus so.

Grüße
ToWo

'ne schöne Jrooß us Kölle
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[3] Gustav Gnöttgen antwortet auf ToWo
19.04.2012 14:54
Benutzer ToWo schrieb:
Hi,

welche Ortsnetzvorwahl wäre denn bei einer _bundesweiten_ Homezone das "eigene" Ortsnetz?
*koppkratz*

Grüße
ToWo

0049

;-)