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84 € sind noch viel zu viel!


19.04.2012 12:42 - Gestartet von sushiverweigerer
Das sind automatisierte Massenbriefe ohne Arbeitsleistung eines Anwalts! 5 € maximal dürfte sowas kosten und selbst dann wird noch Gewinn gemacht.
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[1] Schwarzfahren kostet auch 40 €
Kai Petzke antwortet auf sushiverweigerer
23.04.2012 11:17
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das sind automatisierte Massenbriefe ohne Arbeitsleistung eines Anwalts! 5 € maximal dürfte sowas kosten und selbst dann wird noch Gewinn gemacht.

Allein der Transfer der Adressdaten, die man von den Providern nach Abfrage der IP-Adresse nicht unbedingt alle im selben Format bekommt, die Zahlungsüberwachung usw. usf. dürfte mehr als 5 € kosten.

Wenn nun 84 € wirlich Gesetz werden, und nicht wie derzeit, Anwaltskosten zuzüglich Zwangslizenz für 300 € und mehr verlangt werden, wären wir tatsächlich einen Schritt weiter. Schwarzkopieren ist dann vom Kostenrisiko für den User vergleichbar mit Schwarzfahren.


Kai
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[1.1] noplease antwortet auf Kai Petzke
26.04.2012 23:54
Benutzer Kai Petzke schrieb:
[...] Schwarzkopieren ist dann vom Kostenrisiko für den User vergleichbar mit Schwarzfahren.

Allerdings gibt es in dem Fall noch immer einen wesentlichen Unterschied:
Die Strafzahlung für das Schwarzfahren (erhöhtes Beförderungsentgelt o.ä.) entbindet Schwarzfahrer nicht unbedingt von der Zahlung des normalen Beförderungsentgelts. Sie müssen also grundsätzlich die Strafe zahlen UND fast immer auch den Fahrschein für die nachweislich benutzte Strecke.

Eine Vergleichbarkeit besteht daher wohl erst dann, wenn die Anwaltskosten für solche Abmahnungen zwar auf 84 Euro oder weniger sinken, die Ertappten dann aber auch noch die Kosten für den legalen Erwerb aller(!) unerlaubt kopierten Werke zu tragen hätten.

Meine Vermutung geht nun dahin, dass es dann wieder einige Leute geben könnte, die sich die 'guten alten Zeiten' wieder zurückwünschen, in denen die anwaltliche Kostennote auf 634 Euro oder einen ähnlich hohen Betrag lautete...

Merke: es ist extrem schwer, es allen Raubkopierern recht zu machen. ;)
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf noplease
03.05.2012 19:48
Benutzer noplease schrieb:

Allerdings gibt es in dem Fall noch immer einen wesentlichen Unterschied:
Die Strafzahlung für das Schwarzfahren (erhöhtes Beförderungsentgelt o.ä.) entbindet Schwarzfahrer nicht unbedingt von der Zahlung des normalen Beförderungsentgelts. Sie müssen also grundsätzlich die Strafe zahlen UND fast immer auch den Fahrschein für die nachweislich benutzte Strecke.

Nein. Es ist ja ein "erhöhtes Beförderungsentgelt", kein "zusätzliches".

Eine Vergleichbarkeit besteht daher wohl erst dann, wenn die Anwaltskosten für solche Abmahnungen zwar auf 84 Euro oder weniger sinken, die Ertappten dann aber auch noch die Kosten für den legalen Erwerb aller(!) unerlaubt kopierten Werke zu tragen hätten.

Schwarzfahrer werden auch nicht für alle jemals begangenen Schwarzfahrten zur Kasse gebeten, sondern nur für die eine, bei der sie erwischt wurden. Wer also mit einer 1000 Euro teuren Software in der Tauschbörse erwischt wird, wird auch künftig mehr als 84 Euro zahlen müssen, wer mit einem Song erwischt wird, halt die 84 Euro und die Zwangslizenz für den Song (= 3fache dessen, was er bei iTunes kostet).


Kai