Thread
Menü

Keine Rücktritt bei Deals mit festen Terminen!


15.08.2014 09:38 - Gestartet von schultor
Hallo,
haben z. B. einen gutschein für das Phantom der Oper erstanden, konnten den Tag aber durch Krankheit nicht hin.
Versuch das Geld gutschreiben zu lassen ergab folgendes:
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Ich möchte den Gutschein innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgeben.
15. Aug
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie um die Erstattung des Gutscheins für den Deal "Spektakuläre Show: 2 Eintrittskarten für das „Phantom der Oper“ mit den Weltstars Deborah Sasson und Axel Olzinger am 31. Januar 2013 in der Stadthalle Braunschweig ab 34,35 statt 68,70 €" bitten.
Die von Ihnen akzeptierten AGB führen an, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn ein Gutschein nur für eine ganz bestimmte Veranstaltung gilt. Mit Verweis auf Ziffer 4.2 der AGB können wir Ihrem Wunsch daher nicht entsprechen. Diese Regelung beruht auf § 312g Absatz 2 BGB, wonach in den dort genannten Fällen ein Widerrufsrecht nicht besteht.

"4.2. Ausschluss des Widerrufsrechts
Es besteht kein Widerrufsrecht beim Kauf von Gutscheinen über Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringungen, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen ist. Kein Widerrufsrecht besteht damit insbesondere bei Gutscheinen, die zum Besuch eines ganz bestimmten Konzerts oder sonstigen Freizeit-Events berechtigen."
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Freundliche Grüße aus Berlin
Paula Nischan
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

ergo:

Keinen Deal mehr kaufen, der nur für genau EINEN Termin gültig ist!