Benutzer Conax schrieb:
Dadurch gehe ich davon aus, dass jene Kostenerhöhung überraschend kam.
CbC-Anbieter haben strenge Auflagen zu beachten, bevor eine Preiserhöhung wirksam wird. Dazu gehört die rechtzeitige Veröffentlichung der Preise im Amtsblatt der BNetzA und einieges andere mehr.
Hält sich ein Anbieter nicht daran und kommt es zum Verfahren, sind die Forderungen nichtig.
Das Gericht hat aber nach den vorliegenden Informationen die Forderungen vom Grundsatz her (vor der Beurteilung der Höhe) als berechtigt angesehen. Folglich muss offenbar die Gebührenerhöhung rein rechtlich korrekt erfolgt sein.
Aber wir brauchen da nicht weiter streiten, der Fall ist durch, im Urteil wurde "wucherähnlicher Überhöhung" festgestellt. Dem hat sich der CbC Anbieter nun zu fügen. Sache durch damit, da Anschlussberufung zurückgewiesen wurde.
Klar, an das Urteil sind alle gebunden.
Und besser nicht solche merkwürdigen Beispiele bringen, die so nicht vergleichbar sind.
Wenn wir Überraschung ausschließen - was die Forderung von vornherein nichtig machen würde - finde ich mein Beispiel sogar sehr passend. Denn vergessen wir nicht, das angebliche Opfer wählte diesen Anbieter bewusst aus, um möglichst wenig zu zahlen. Damit erhöhte sich natürlich das Risiko, bei Preisänderungen nicht rechtzeitig an die Umprogrammierung zu denken.
Wer den Vorteil will, muss das Risiko auch tragen.