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Wucher im Gehirn der Richter


05.03.2014 21:21 - Gestartet von blumenwiese
Zitat des Gerichts: "Überdies kam es dem Anbieter in diesem Fall gerade darauf an, das Einwahl­verhalten seiner Kunden zu sanktionieren und diese von der Nutzung seiner Leistung abzuhalten".

Halten wir also fest: Das Gericht erkennt zurecht, dass der Anbieter durch eine Preisgestaltung alle stat, um Kunden von der Inanspruchnahme seiner Dienstleistung abzuhalten. Wenn es Kunden aber dennoch taten, wissend um die Kosten - denn das Gericht setzte offenbar eine korrekte Preismitteilung an den Kunden voraus - dann ist das angeblich Wucher.

Also Wucher muss es offenbar im Gehirn der Richter geben, die sich eine solche hanebüchene Begründung ausdenken.

Oh, vor mir liegt ein zehn Jahre altes abgenutztes Metalllineal. Ich verkaufe es für €1.000. Wer möchte es haben?
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[1] Conax antwortet auf blumenwiese
06.03.2014 15:20
Benutzer blumenwiese schrieb:
Also Wucher muss es offenbar im Gehirn der Richter geben, die sich eine solche hanebüchene Begründung ausdenken.

Oh, vor mir liegt ein zehn Jahre altes abgenutztes Metalllineal. Ich verkaufe es für €1.000. Wer möchte es haben?

Na den Satz darüber wohl nicht gelesen/verstanden/verinnerlicht?
" Weiterhin kam Oberlandes­gericht Saarbrücken zu dem Schluss, dass das berechnete Einwahlentgelt den marktüblichen Preis um das 50- bis 100-fache übersteigt. "

Damit ist eigentlich das Wesentlichste geschrieben und bedarf keiner weiteren Erörterung.
Und wenn es überraschen kommt um so verwerflicher, speziell hier tragisch, da ja "der Beklagte betrieb verschiedene Kläranlagen. Zur Kontrolle des Betriebs stellte eine Fernwartungs­software automatisch eine Internet­verbindung für den Daten­austausch her. Diese Software wählte sich über ein Modem durch Anwahl einer 0800-er Nummer im Minutentakt ins Internet ein."
Fällt mir sofort Heimtücke noch ein. Gut ich weiß nicht wie konkret die Preisänderungsinfo war.
Bei CbC treten jene ja oftmals überraschend auf, aber nicht in der Höhe. DAS IST UND BLEIBT WUCHER!
Wurde zurecht so festgestellt und durchgesetzt und nun sind auch keine Rechtsmittel mehr möglich (Anschlussberufung zurück gewiesen), abtreten Abzocker würde ich meinen.

Verkaufe was du willst, interessiert hier eh keinen. Ironie hin oder her.
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[1.1] blumenwiese antwortet auf Conax
06.03.2014 18:35
Benutzer Conax schrieb:
" Weiterhin kam Oberlandes­gericht Saarbrücken zu dem Schluss, dass das berechnete Einwahlentgelt den marktüblichen Preis um das 50- bis 100-fache übersteigt. ">
Damit ist eigentlich das Wesentlichste geschrieben und bedarf keiner weiteren Erörterung.

Doch.

Und wenn es überraschen kommt um so verwerflicher,

Kam es aber nicht. Jedenfalls finde ich davon kein Wort im Bericht.

Verkaufe was du willst, interessiert hier eh keinen. Ironie hin oder her.

Und warum interessiert es dich nicht? Das kann eigentlich nur zwei Gründe haben: Du bist entweder generell nicht an einem Lineal interessiert oder dir ist der Preis zu hoch. Ich tippe auf den letzten Grund, jedenfalls als ausschlaggebenden Grund.

Du nimmst also für dich selbst das Recht heraus, zu entscheiden, wem du wann dein Geld gibst. Hier hast du entschieden, dass dir mein Angebot, wohl aufgrund des lächerlich hohen Preises, nicht interessiert. Du kennst das ANgebot, kennst den Preis und lehnst ab.

Die beklagte Firma hat ein Angebot zu einem lächerlich hohen Preis gemacht. Der Beklagte wusste um den Preis oder hätte darum wissen müssen, jedenfalls geht nichts Gegenteiliges aus dem Bericht hervor. Dennoch nahm er das Angebot an. Und zwar freiwillig.

Hinterher beklagt sich das angebliche "Opfer" nun über Wucher.

Kann man im Gegenzug mit einer Klage wegen Dummheit drohen?



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[1.1.1] Conax antwortet auf blumenwiese
06.03.2014 22:49
Benutzer blumenwiese schrieb:

Hinterher beklagt sich das angebliche "Opfer" nun über Wucher.

Kann man im Gegenzug mit einer Klage wegen Dummheit drohen?

Im Artikel steht gleich am Anfang:
Das Oberlandes­gericht Saarbrücken hat in einem Rechts­streit die Klage eines Internet-by-Call-Anbieters abgewiesen, der weitaus höhere Kosten von einem Kunden einge­fordert hatte,
als dieser annahm
Dadurch gehe ich davon aus, dass jene Kostenerhöhung überraschend kam.

Aber wir brauchen da nicht weiter streiten, der Fall ist durch, im Urteil wurde "wucherähnlicher Überhöhung" festgestellt. Dem hat sich der CbC Anbieter nun zu fügen. Sache durch damit, da Anschlussberufung zurückgewiesen wurde.

Und besser nicht solche merkwürdigen Beispiele bringen, die so nicht vergleichbar sind.
Darauf gehe ich auch bewusst nicht weiter ein.
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[1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Conax
07.03.2014 05:36
Benutzer Conax schrieb:
Dadurch gehe ich davon aus, dass jene Kostenerhöhung überraschend kam.

CbC-Anbieter haben strenge Auflagen zu beachten, bevor eine Preiserhöhung wirksam wird. Dazu gehört die rechtzeitige Veröffentlichung der Preise im Amtsblatt der BNetzA und einieges andere mehr.

Hält sich ein Anbieter nicht daran und kommt es zum Verfahren, sind die Forderungen nichtig.

Das Gericht hat aber nach den vorliegenden Informationen die Forderungen vom Grundsatz her (vor der Beurteilung der Höhe) als berechtigt angesehen. Folglich muss offenbar die Gebührenerhöhung rein rechtlich korrekt erfolgt sein.

Aber wir brauchen da nicht weiter streiten, der Fall ist durch, im Urteil wurde "wucherähnlicher Überhöhung" festgestellt. Dem hat sich der CbC Anbieter nun zu fügen. Sache durch damit, da Anschlussberufung zurückgewiesen wurde.

Klar, an das Urteil sind alle gebunden.

Und besser nicht solche merkwürdigen Beispiele bringen, die so nicht vergleichbar sind.

Wenn wir Überraschung ausschließen - was die Forderung von vornherein nichtig machen würde - finde ich mein Beispiel sogar sehr passend. Denn vergessen wir nicht, das angebliche Opfer wählte diesen Anbieter bewusst aus, um möglichst wenig zu zahlen. Damit erhöhte sich natürlich das Risiko, bei Preisänderungen nicht rechtzeitig an die Umprogrammierung zu denken.

Wer den Vorteil will, muss das Risiko auch tragen.
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[1.1.1.1.1] martin_sb antwortet auf blumenwiese
10.03.2014 16:13
ob die Gebührenerhöhung veröffentlicht war, war streitig. Darauf kam es hier letztlich aber niciht mehr an. In den Onlineforen war sie z.B. nicht veröffentlicht.


Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Conax schrieb:
Dadurch gehe ich davon aus, dass jene Kostenerhöhung überraschend kam.