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Wofür offene WLANs?


27.06.2012 08:22 - Gestartet von mikiscom
Mal realistisch: Wofür brauchen wir offene WLANs? Jeder der gerne draußen ins Netz geht, kann sich UMTS & Co zulegen. Heutzutage als Quasi-Flat. Ich hab jetzt sogar schon WLAN beim Friseur gesehen. *kopf schüttel*

Die einzigen Fall, der meiner Meinung nach begründet wäre ist wer im Ausland keine Lust auf Roaming hat. Der nutzt halt das verschlüsselte WLAN vom Hotel. Aber da kommen nur Hotelgäste dran, was die Zahl der Nutzer und möglichen Straftäter schon einschränkt. Und ein gelegentlicher Wechsel des Passworts wäre auch praktisch.
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[1] getodavid antwortet auf mikiscom
27.06.2012 08:50
Benutzer mikiscom schrieb:
Mal realistisch: Wofür brauchen wir offene WLANs? Jeder der gerne draußen ins Netz geht, kann sich UMTS & Co zulegen. Heutzutage als Quasi-Flat. Ich hab jetzt sogar schon WLAN beim Friseur gesehen. *kopf schüttel*

Die einzigen Fall, der meiner Meinung nach begründet wäre ist wer im Ausland keine Lust auf Roaming hat.

Weil ein WLAN deutlich schneller ist? Kürzere Pingzeiten und höhere Zuverlässigkeiten möglich sind? Eine höhere Performance bietet? Mehr Kapazitäten vorhanden sind? Der Boom mobiler Datennutzung hat gerademal erst angefangen hat und in den Innenstädten kommt es im Bereich UMTS bereits jetzt in Stoßzeiten zu Engpässen - und aufgrund begrenzter Frequenzen ist gerade dort auch kein unendlicher Ausbau möglich, also müssen zusätzliche Kanäle wie WLAN erst Recht geschaffen werden.

Und dein Beispiel stronzt im Grunde von Egoismus. WLAN im Ausland, damit du dort kein teures UMTS-Roaming nutzen musst aber hier kein WLAN, können die ganzen Besucher bei uns ja schließlich das Geld fürs Roaming gefälligst auf den Tisch legen oder wie?
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[1.1] mikiscom antwortet auf getodavid
27.06.2012 09:05
Benutzer getodavid schrieb:

Weil ein WLAN deutlich schneller ist? Kürzere Pingzeiten und höhere Zuverlässigkeiten möglich sind? Eine höhere Performance bietet?

Und dir ist ein schnelles Netz nötig wenn du beim Friseur sitzt und ein paar Minuten warten musst, bis du dran kommst? Und wenn du dran kommst, musst du dann noch grade irgendwas fertig machen und die Kunden nach dir werden ärgerlich weil sie auch noch dran wollen.

Und dein Beispiel stronzt im Grunde von Egoismus. WLAN im Ausland, damit du dort kein teures UMTS-Roaming nutzen musst aber hier kein WLAN, können die ganzen Besucher bei uns ja schließlich das Geld fürs Roaming gefälligst auf den Tisch legen oder wie?

Das mit dem Ausland war natürlich genauso auch umgekehrt gemeint also wenn die deutschen in einem anderen Land sind und das dortige WLAN nutzen.
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[1.1.1] getodavid antwortet auf mikiscom
27.06.2012 09:10
Benutzer mikiscom schrieb:

Und dir ist ein schnelles Netz nötig wenn du beim Friseur sitzt und ein paar Minuten warten musst, bis du dran kommst?

Entschuldige bitte, es geht doch nicht darum ein flächendeckendes Netz zur Versorgung von Wartebereichen bei Frisören aufzubauen???!?

Das mit dem Ausland war natürlich genauso auch umgekehrt gemeint also wenn die deutschen in einem anderen Land sind und das dortige WLAN nutzen.

Ja, aber ich dachte du hälts offene WLANs für überflüssig?
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[1.1.1.1] bholmer antwortet auf getodavid
27.06.2012 09:32
Im Ausland sind die WLAN's in vielen Fällen offen und ohne Passwort zu benutzen. Das ist da Standard und niemanden scheint es zu stören.

Ist wirklich wie das reichen eines Glas Wassers oder das Zurverfügungstellen einer Steckdose um den Laptop zu betreiben.
Da wird auch niemand zur Rechenschaft gezogen.

Die wirklichen Kriminellen nutzen sowieso unregistrierte SIM-Karten, die es überall unter dem Ladentisch zu kaufen gibt.

Hier macht es sich die Gesetzgebung einfach und trifft damit den Falschen bzw. verhindert diese freundlichen Gesten von Provatpersonen oder Geschäften.

Es stimmt natürlich, dass Kriminalität im Netz unterbunden werden muss, dafür haben wir ja schließlich einen Rechtsstaat. Man erinnere sich: Die Rechtsnormen definieren in einer Demokratie die Bürger über ihre Abgeordneten selber. Und die Bürger müssen auch entscheiden, wieviel Überwachungsstaat sie wollen und brauchen. Das macht jedes Land für sich, es sei denn, dass es z.B. EU-Vorschriften unterliegt (siehe Vorratsdatenspeicherung), aber auch diese Zugehörigkeit ist freiwillig und von den Abgeorneten so bestimmt.
Der Bundesgerichtshof und die sonstigen Gerichte entscheiden nach der geltenden Rechtslage. Das ist deren Aufgabe. Die Gesetze machen die Politiker in unserem Auftrag.
Das ist deren Auftrag. Das ganze nennt man Gewaltenteilung.
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[1.1.1.2] mikiscom antwortet auf getodavid
27.06.2012 09:36
Benutzer getodavid schrieb:
Entschuldige bitte, es geht doch nicht darum ein flächendeckendes Netz zur Versorgung von Wartebereichen bei Frisören aufzubauen???!?

Aber Friseure sind auch ein Teil davon. Hab ich selbst schon gesehen, daher kam ich ja darauf. Oder wo willst du gerne WLANs haben?


Das mit dem Ausland war natürlich genauso auch umgekehrt gemeint also wenn die deutschen in einem anderen Land sind und das dortige WLAN nutzen.

Ja, aber ich dachte du hälts offene WLANs für überflüssig?

Im Hotel mit Passwort was gelegentlich geändert wird ist meiner Meinung nach nicht "offen".
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[1.1.1.2.1] getodavid antwortet auf mikiscom
27.06.2012 10:07
Benutzer mikiscom schrieb:

Aber Friseure sind auch ein Teil davon. Hab ich selbst schon gesehen, daher kam ich ja darauf. Oder wo willst du gerne WLANs haben?

Überall im öffentlichen Raum wo sich Personen aufhalten und wo in den Mobilfunknetzen daher mit Kapazitätsengpässen zu rechnen ist. Das ist natürlich primär in Verkehrseinrichtungen (Bahnhöfen, Haltestellen etc) der Fall, dort wo viel Gastronomie vorhanden ist, in öffentlichen Aufenthaltesbereichen wie Plätzen, in Einkaufszentren und Geschäften etc.

Auch das WLAN beim Frisör ist nicht überflüssig. Es geht ja nicht nur darum, dass drei dort sitzende Kunden darin eingebucht sind. Auch das Personal im Laden dürfte mit seinen Smartphones ja dauer-online sein. Und auch wenn das Gerät grad nicht konkret genutzt wird zieht es im Mobilfunknetz Kapazitäten, alleine dadurch dass es eben eingebucht ist, Kanäle offenhält, Push-Daten zieht, auf Updates wartet etc. Jedes Gerät dass dann im WLAN hängt und die Dateninfrastruktur des Mobilfunnetzes nicht nutzt entlastet selbiges - und schafft dort Kapazitäten für die Geräte, die sich gerade nicht in Reichweite eines WLAN befinden (Die Mobilfunkzelle wird in der Regel einen größeren Bereich abdecken)

Nochmal: Es geht neben dem Kostenfaktor vor allem auch darum, Kapazitätsengpässe zu vermeiden. Und die werden erst in den nächsten Jahren zu einem richtig massiven Problem, denn sowohl die Anzahl der datenfähigen Geräte explodiert gerade als auch die Datenmengen die die einzelnen Geräte dauerhaft ziehen. Diesen Kapazitätsengpässen kann alleine durch den Ausbau des Mobilfunknetzes nicht abgeholfen werden kann. Denn wie schon erwähnt ist, aufgrund der nutzbaren Frequenzen, der Ausbau hier endlich. Gerade in Zentralbereichen von Innenstädten ist man da bereits oft jetzt schon an der Grenze. Einfach ein paar mehr Masten hinstellen geht gar nicht. Deswegen müssen Alternativen her - und eine zentrale Rolle dabei können eben WLAN-Netze spielen.

Im Hotel mit Passwort was gelegentlich geändert wird ist meiner Meinung nach nicht "offen".

Im Ausland existieren aber massenhaft offene WLANs - ohne Passwort. Dass sie hierzulande nicht verbreitet sind oder zumeist mit einem Passwort abgeriegelt ist der besonderen deutschen Rechtslage, vor allem der Betriebsstörerhaftung, geschuldet. Und genau darum gehts in der aktuellen öffentlichen Diskussion ja.
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[1.1.1.2.1.1] Heutger antwortet auf getodavid
28.06.2012 01:00
Ich kann die ganze Diskussion nicht nachvollziehen. Durchaus nutzen Kriminelle, just im Ausland, die komplett offen stehenden WLANs aus. Aber wo besteht das Problem? Es gibt seit Jahren Lösungen wie fonera, Hotsplot und Co., hier kann ich mein WLAN mit einer Authentifizierung versehen, kann, muss aber nicht, Geld für die Nutzung verlangen, aber der User ist authentifiziert und schon ist die Haftung auch geregelt. Ich sehe das Problem daher nicht. Es ist an sich reine Faulheit oder Unwissenheit. B&B hat auch ein offenes WLAN für jedermann, man muss sich nur einmalig mit Handynummer registrieren und schon ist das Ganze wieder zuordenbar. Dauert keine Minute und gut ist.
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[1.1.1.2.1.1.1] mikiscom antwortet auf Heutger
28.06.2012 07:29
Benutzer Heutger schrieb:
[...]

B&B hat auch ein offenes WLAN für jedermann, man muss sich nur einmalig mit Handynummer registrieren und schon ist das Ganze wieder zuordenbar. Dauert keine Minute und gut ist.

Meiner Meinung nach eine gute Idee. Schlag's mal den Politikern vor, das in einem Gesetz als Standard zu verankern. Wer's nicht so macht handelt offiziell grob fahrlässig.
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[1.1.1.2.1.1.1.1] getodavid antwortet auf mikiscom
28.06.2012 07:46
Benutzer mikiscom schrieb:

Meiner Meinung nach eine gute Idee. Schlag's mal den Politikern vor, das in einem Gesetz als Standard zu verankern. Wer's nicht so macht handelt offiziell grob fahrlässig.

Im öffentlichen Bereich durchaus möglich und denkbar. Privat wird das schön komplizierter. Was macht eine WG, in der der Anschluss auf eine Person angemeldet ist, die anderen WG-Bewohner den Anschluss aber auch nutzen? Soll der künftig entsprechende Zugangssoftware installieren müssen die genau protokolliert, wer der WG-Bewohner wann welche Daten gezogen hat damit der Inhaber aus der Haftung raus ist wenn der WG-Kollege Filme zieht? Die einfache Protokollierung welcher Rechner wann online war bringt spätestens dann nichts, wenn gerade zwei Leute gleichzeitig im Netz waren. Aktuell ist das rechtlich ein ziemliches Problem - und der Anschlussinhaber in solchen Fällen der gelackmeierte. Da muss sich wirklich was ändern.

Was spricht denn gegen die Initiative des Vereins, dass künftig der Inhaber der ein WLAN zur Verfügung stellt - genau wie jetzt schon Provider - einfach nicht mehr haftet, es sei denn der Rechtsbruch ist ihm selbst durch andere Kriterien (Etwa weil das entsprechende Material auf seinem Rechner gefunden wurde) beweisbar?
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] mikiscom antwortet auf getodavid
28.06.2012 11:26
Benutzer getodavid schrieb:
Was spricht denn gegen die Initiative des Vereins, dass künftig der Inhaber der ein WLAN zur Verfügung stellt - genau wie jetzt schon Provider - einfach nicht mehr haftet, es sei denn der Rechtsbruch ist ihm selbst durch andere Kriterien (Etwa weil das entsprechende Material auf seinem Rechner gefunden wurde) beweisbar?

Na dann hast du Narrenfreiheit. Du kennst einen Laden z. B. Restaurant. Gehst da mit dem Laptop hin, ziehst dir täglich einen Film. Der Ladenbesitzer freut sich, dich zu seinen Stammkunden zu zählen, bis die Polizei bei ihm steht. Selbst wenn er sich durch deine regelmäßige Anwesenheit denkt dass du das warst, macht er auf ahnungslos und du kannst Filme ziehen nach Lust und Laune. Wenn er es gut meint, erzählt er dir vom Besuch der Polizei und du kommst ein paar Tage ohne Laptop vorbei um nicht zufällig kontrolliert zu werden.

Und zum Thema WG kann ich nur sagen "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser." Ein früherer Nachbar hat sich mit meinem Vormieter das Netz aus Kostengründen geteilt bis die Polizei bei ihm war und mein Vormieter wegen Mietrückständen aus der Wohnung flog.
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[1.1.1.2.1.1.2] getodavid antwortet auf Heutger
28.06.2012 07:38

einmal geändert am 28.06.2012 07:40
Benutzer Heutger schrieb:
Ich kann die ganze Diskussion nicht nachvollziehen. Durchaus nutzen Kriminelle, just im Ausland, die komplett offen stehenden WLANs aus. Aber wo besteht das Problem? Es gibt seit Jahren Lösungen wie fonera, Hotsplot und Co., hier kann ich mein WLAN mit einer Authentifizierung versehen, kann, muss aber nicht, Geld für die Nutzung verlangen, aber der User ist authentifiziert und schon ist die Haftung auch geregelt.

So einfach ist die Rechtslage in Deutschland aber leider nicht! Nur weil der tatsächliche Nutzer identifizierbar ist kommt in Deutschland der Betreiber des WLANs eben immer noch NICHT automatisch aus der Haftung raus! Bekannter Fall erst vor wenigen Tagen: WLAN gehört Mutter, (volljähriger) Sohn lädt sich uhrheberrechtlich geschütztes Material. Mutter als Anschlussinhaberin erhält kostenpflichtige Abmahnung. Will verständlicherweise auf den Sohn abwälzen - und obwohl die Zuordnung der Nutzung durch den Sohn in dem Fall klar gegeben ist und auch vom Gericht anerkannt wurde scheitert die Mutter und muss selbst haften. Es ist nach aktueller Rechtslage nämlich weitaus mehr nötig, als nur den tatsächlichen Nutzer nachvollziehbar zu identifizieren. Und deshalb ist die aktuelle Initiative, die Gesetzeslage zu ändern durchaus berechtigt.
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[1.1.1.2.1.1.2.1] helmut-wk antwortet auf getodavid
30.06.2012 16:20
Benutzer getodavid schrieb:
Nur weil der tatsächliche Nutzer identifizierbar ist kommt in Deutschland der Betreiber des WLANs eben immer noch NICHT automatisch aus der Haftung raus! Bekannter Fall erst vor wenigen Tagen:

So wie ich die Diskussion da mitbekommen habe, hätte es ausgereicht, wenn in dem Fall die Mutter ihren Sohn ermahnt hätte, auf keinen Fall was illegales zu tun. Wenn sich dann der Surfer nicht an die Abmachung hält, ist das seien Schuld und der Anschlussinhaber ist aus dem Schneider.

OK, mensch darf das nicht nur pro forma sagen, und dann beide Augen zudrücken, wenn es Indizien dafür gibt, dass die Abmachung nicht eingehalten wurde. Aber ständig überwachen muss mensch nicht.

Für Gaststätten o.ä. würde es reichen, wenn jeder, der Zugang haben will, erst mal irgendwelche Nutzungsbedingungen abnicken muss, wo dann juristisch exakt alles Illegale noch mal extra verboten wird. Und natürlich muss sich der Nutzer auch authentifizieren.

Es ist nach aktueller Rechtslage nämlich weitaus mehr nötig, als nur den tatsächlichen Nutzer nachvollziehbar zu identifizieren.

Weitaus?