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Haftung im offenen WLAN: Gesetzesentwurf für Betreiber-Schutz

Verein Digitale Gesellschaft will Problem der Störerhaftung lösen
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Haftung im offenen WLAN: Gesetzesentwurf für Betreiber-Schutz Neuer Gesetzentwurf für WLAN-Hotspot-Betreiber
Bild: teltarif.de
Betreiber eines WLAN-Netzwerks sind verpflichtet, sich um die ordnungsgemäße Absicherung des Zugangs zu kümmern. Gerade bei offenen WLAN-Netzen ist dies jedoch ein Problem. Aus diesem Grund will der Verein Digitale Gesellschaft die Betreiber von WLAN-Hotspots mit einem eigenen Gesetzesvorschlag gegen die rechtlichen Risiken absichern. Die Netzaktivisten hoffen, dass ihr Entwurf von der Politik aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht wird.

Haftung im offenen WLAN: Gesetzesentwurf für Betreiber-Schutz Neuer Gesetzentwurf für WLAN-Hotspot-Betreiber
Bild: teltarif.de
Café- und Gaststättenwirte sowie Hoteliers und alle anderen Betreiber eines offenen WLANs müssen mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen, wenn jemand ohne ihr Wissen die Netzverbindung auf illegale Weise nutzt und beispielsweise Urheberrechtsverletzungen begeht. Weil es für Geschädigte wie für Polizei und Staatsanwaltschaft oft nicht möglich ist, den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu ermitteln, wird dann der Betreiber des WLANs haftbar gemacht. Diese sogenannte Störerhaftung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2010 ausdrücklich bestätigt.

Offenes WLAN: Unkalkulierbares Haftungsrisiko für Betreiber

"Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden", erklärte der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl. "Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar."

Gewerbetreibende, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, täten etwas Gutes, so der Verein. Der Service wird vor allem in den Großstädten häufig angeboten und gehört zum Standard. Da die Betreiber aber ein letztlich unkalkulierbares Haftungsrisiko eingehen, häufen sich Fälle, in denen Cafés ihre WLAN-Netze wieder abschalten, nachdem die Abmahnkosten das wirtschaftlich erträgliche Maß überschritten haben.

Der Gesetzentwurf sieht eine haftungsrechtliche Gleichstellung von privaten WLAN-Betreibern und Gewerbetreibenden mit kommerziellen Anbietern von DSL-Verbindungen wie etwa der Telekom vor. Die großen Provider sind von der Haftung für Straftaten befreit, die Kunden im Netz begehen. "Wir wollen vor allem zeigen, wie einfach es ist, das Problem der Haftung für WLANs aus der Welt zu schaffen", erklärten die Netzaktivisten. "Deswegen bieten wir auch kein Thesenpapier an, sondern einen fertigen Gesetzentwurf - den kann man einfach kopieren und in die Parlamente tragen."

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