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Keine Falle, Konsequenz des Online-Schnäppchenjagens


02.07.2012 00:51 - Gestartet von fe rnwe h
denn die einzigen Geschäftspläne des Online B 2 C (Geschäft mit Konsumenten besteht aus Übervorteilung gegenüber Kunden, Staat/Steuerzahler und Mitarbeitern (hier insbes. AGB zu Ungunsten des Konsumenten meist unlauter und rechtlos, Lohndumping mit direkter Subvention dieser Geschäfte durch den Steuerzahler über Aufstockung eben der Dumpinglöhne)
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[1] spunk_ antwortet auf fe rnwe h
02.07.2012 08:04
Benutzer fe rnwe h schrieb:

Konsumenten besteht aus Übervorteilung gegenüber Kunden, Staat/Steuerzahler und Mitarbeitern (hier insbes. AGB zu Ungunsten des Konsumenten meist unlauter und rechtlos,


eben: es gibt kaum einen Grund die Ware (die je nach Produktgruppe sowieso stets aus derselben Quelle aus China/Bangladesh/... kommt) nicht gleich direkt von Händlern aus dem Herstellerland zu bestellen.

dabei ist immerhin jedem sofort klar dass im Zweifel der Aufwand für Garantie zu hoch ist um diese einzufordern.
immerhin wird dasselbe Produkt dadurch aber zum Bruchteil des Verkaufspreises ggü dem deutschen Einzelhandel und Versandhandel verkauft.
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[1.1] Christian_Wien antwortet auf spunk_
04.07.2012 00:52
Benutzer fe rnwe h schrieb:


eben: es gibt kaum einen Grund die Ware (die je nach Produktgruppe sowieso stets aus derselben Quelle aus China/Bangladesh/... kommt) nicht gleich direkt von Händlern aus dem Herstellerland zu bestellen.

dabei ist immerhin jedem sofort klar dass im Zweifel der Aufwand für Garantie zu hoch ist um diese einzufordern. immerhin wird dasselbe Produkt dadurch aber zum Bruchteil des Verkaufspreises ggü dem deutschen Einzelhandel und Versandhandel verkauft.


Du übersiehst aber, daß auch die Fernost-Shops gern möglichst viel verdienen wollen und dabei die Preise längst nicht mehr "so billig" wie früher sind.
Dazu kommt noch, daß du bei Produkten im Wert über der Freigrenze mit Einfuhrumsatzsteuer und evtl. auch noch Zoll rechnen mußt, was das Ganze auch noch erheblich verteuert.
Und wenn dann noch der Zoll den Verdacht auf Plagiat hat und/oder der Markeninhaber entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung unlizenzierten Handels durchsetzt, kannst du dir auch noch eine Menge Probleme einhandeln und bist womöglich dein "billig" gekauftes Produkt los.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf Christian_Wien
04.07.2012 06:37
Benutzer Christian_Wien schrieb:

>
Dazu kommt noch, daß du bei Produkten im Wert über der Freigrenze mit Einfuhrumsatzsteuer und evtl. auch noch Zoll


guter Hinweis.

es bewährt sich den Versender zu bitten entsprechende Angaben auf dem Warenaufkleber zum machen 8der Aufkleber muss ja sowieso hin)
also am besten so tun als sei das Privat und nicht kommerziell mit einem Wert unterhalb ca. 45EUR (bei kommerziell ist die Grenze geringer bei irgendwas um 22EUR)

durch die grosse Anzahl kommt wohl meist alles durch.

Und wenn dann noch der Zoll den Verdacht auf Plagiat hat

darum gehts nicht. es geht ja um die nicht-markenprodukte aus derselben Herstellung wie die markenprodukte.


auch noch eine Menge Probleme einhandeln und bist womöglich dein "billig" gekauftes Produkt los.

was passiert also: (so wars bei mir zumindest)
Zoll sendet Brief mit Bitte um Warenwertbestätifung.

also anrufen und die gucken das an - an die mitgeteilte mailadresse die Kaufbestätigung senden (also Foto oder auch weitergeleitet mail) und dann senden die das einem zu.
wenns rechtlich kritisch ist - also etwa ne Waffe aus Vereinigten Staaten isses ein ganz anderes Problem
die kommt nicht durch.