Hersteller-Garantie: Beim Online-Shopping lauert unerwartete Falle
Wer im (falschen) Online-Shop kauft, steht mitunter ohne Herstellergarantie da
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt
vor einer Falle beim Online-Shopping, die
wohl den meisten Nutzern bislang nicht bekannt gewesen sein dürfte. Das Problem: Mancher Hersteller
macht die Gewährung von Garantieleistungen davon abhängig, wo der Kunde sein Produkt gekauft
hat. Garantie gibt es nur bei "autorisierten Händlern". Erfolgte der Kauf jedoch im (falschen)
Online-Shop, stehen Verbraucher im Falle eines Defekts unter Umständen ohne Garantie da.
Wer im (falschen) Online-Shop kauft, steht mitunter ohne Herstellergarantie da
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Man habe, schreiben die Verbraucherschützer, "viele namhafte Marken-Hersteller" entdeckt, "die so
ihre Kundschaft abstrafen". Betroffen seien etwa die Unternehmen Jura (stellt Kaffeeautomaten her),
Denon und Pioneer (Unterhaltungselektronik), Märklin (Modell-Eisenbahnen) oder Montblanc
(Schreibgeräte).
Jura: Garantie im Online-Shop von Saturn, aber nicht bei Amazon
So verweigere Jura bei Kaffeeautomaten, die Verbraucher beim Online-Kaufhaus Amazon erwerben, die sonst gewährte, 25-monatige Garantie. Die Begründung von Jura: Nur Händler, bei denen es möglich sei, die Ware vor dem Kauf anzusehen, würden autorisiert. Deshalb gibt es die Garantie auch dann, wenn Kunden im Online-Shop der Filialisten Saturn und Karstadt kaufen. "Sie könnten sich theoretisch ja die offensichtlich erklärungsbedürftigen Kaffeemaschinen im Geschäft vorführen lassen", so die Verbraucherzentrale lakonisch.
Auch Sony gewähre eine verlängerte Garantiezeit nur dann, wenn bei einem "Sony Deutschland Partner" gekauft werden. Ansonsten werde die Garantiedauer um 12 Monate verkürzt, heißt es.
Aufklärung Fehlanzeige
Die Verbraucherschützer kritisieren vor allem, dass die Online-Händler die Kaufinteressenten über die Problematik nicht aufklären. "Die Verbraucherzentrale NRW fand keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist." So werbe Amazon zwar damit, "offizieller Sony Partner" zu sein - bei Jura-Produkte hingegen, wo Amazon kein autorisierter Händler sei, "verhökert Amazon sogar 'Garantieverlängerungen' zum Kaffeeautomaten."
Rat der Verbraucherschützer: Im Zweifel besser nachfragen
Die Verbraucherorganisation rät: Kunden sollten stets beim Hersteller nachfragen, ob der ins Auge gefasste Online-Shop als "Premium-Verkäufer" geführt werde. Nachfragen sei vor allem bei "Produkten von Denon und Pioneer, bei Bose und Märklin, Tissot und Tag-Heuer (Uhren), bei Jura, Sony und Montblanc, Benro (Aufnahmetechnik) und McLaren (Babyzubehör)" sinnvoll.