Themenspezial: Verbraucher & Service Digital Markets Act

Google fügt sich: Suchergebnisse weniger Google-lastig

In der Google-Suche stehen in wenigen Tagen große Ände­rungen an. Das Digital-Gesetz DMA schreibt neutrale Such-Algo­rithmen vor - deshalb musste der Konzern einige eigene Ange­bote einstampfen.
Von dpa /

Google-Flugsuche wird aus den generellen Suchergebnissen entfernt Google-Flugsuche wird aus den generellen Suchergebnissen entfernt
Bild: Google
Google wird in der EU mit dem Start des euro­päi­schen Digi­tal­gesetzes DMA Ergeb­nisse von Spezi­alsuch­maschinen ausführ­licher darstellen. Dabei gehe es zum Beispiel um Vergleichs­por­tale für Flüge, Hotels oder Shop­ping-Ange­bote, wie der Internet-Konzern in einem Blog­ein­trag heute erläu­terte. Einige eigene Funk­tionen, "die den Verbrau­chern helfen, Unter­nehmen (direkt) zu finden", wurden dagegen entfernt. Als Beispiel dafür nennt Google seine Flug­suche.

Google-Flugsuche wird aus den generellen Suchergebnissen entfernt Google-Flugsuche wird aus den generellen Suchergebnissen entfernt
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In soge­nannten Karus­sell-Gale­rien zum hori­zon­talen Scrollen der Such­ergeb­nisse sollen etwa Inhalte von Spezi­alsuch­maschinen darge­stellt werden, wenn sie für die Such­anfrage von Nutzern rele­vant seien, erklärte Google. In einer Version davon zu konkreten Anfragen wie zum Beispiel Restau­rants in Paris können auch Infor­mationen aus verschie­denen Diensten vermischt werden. Bei Angaben zu einem bestimmten Ort tauchten Daten von Google gleich­berech­tigt mit denen aus anderen Quellen auf. Die Darstel­lung könne sich auch abhängig davon ändern, von welchem Ort aus ein Nutzer eine Suche starte.

Eigene Ange­bote dürfen nicht bevor­zugt werden

Nach den Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA), die von diesem Donnerstag (7. März) an greifen, dürfen große Online-Platt­formen ihre eigenen Ange­bote nicht bevor­zugen. Die Google-Suche gehört zu den bisher 22 Diensten von sechs Unter­nehmen, die die EU-Kommis­sion im Sinne des DMA als soge­nannte "Gate­keeper" (Torwächter) ausmachte. Für sie gelten Vorgaben, die mehr Wett­bewerb ermög­lichen sollen.

Google versucht seit Jahren oft, auf Such­anfragen von Nutzern neben einer Auswahl an Infor­mationen konkrete Antworten direkt zu liefern. Das sorgte wieder­holt für Kritik unter anderem von Spezial-Such­maschinen, die dem Bran­chen­riesen unfaire Konkur­renz vorwarfen. Google entgeg­nete früher, man mache einen Dienst für Nutzer und nicht für andere Such­maschinen.

Bei den DMA-Vorgaben zum Smart­phone-Markt muss Google unter­dessen weniger Ände­rungen vornehmen als Apple. Beim Google-Betriebs­system Android war schon lange das Laden von Apps aus verschie­denen Markt­plätzen erlaubt. Und auch die Möglich­keit für App-Entwickler, zur Zahlungs­abwick­lung einen anderen Anbieter als Google zu nutzen, wurde teil­weise bereits einge­führt. Auf dem iPhone kann man dagegen bisher nur Apps aus dem haus­eigenen Store laden, während der DMA eine Öffnung vorschreibt. Apple kriti­siert die Vorgabe unter Verweis auf Risiken für Nutzer durch poten­ziell betrü­geri­sche Apps, musste sich ihr aber zum 7. März beugen.

Google ist die Such­maschine Nummer Eins - sowohl in Deutsch­land als auch welt­weit. Wir zeigen Ihnen, was das Unter­nehmen abseits der klas­sischen Suche sonst noch an Diensten für Surfer bietet.

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