Streit

Wegen Preisvergleich: Klatsche für Google vor dem EuGH?

Hat Google seine markt­beherr­schende Stel­lung ausge­nutzt, um den eigenen Preis­ver­gleichs­dienst zu begüns­tigen? Das wird gerade vor dem EuGH verhan­delt - und es sieht nicht gut aus für Google.
Von dpa /

Google droht im Streit über eine Milli­arden­strafe der EU-Wett­bewerbs­hüter eine Schlappe vor dem höchsten euro­päi­schen Gericht. Eine Gene­ral­anwältin am Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) kam in ihren Schluss­anträgen zu dem Ergebnis, dass Google seine markt­beherr­schende Stel­lung ausge­nutzt habe, um den eigenen Preis­ver­gleichs­dienst zu begüns­tigen. Die Milli­arden­strafe sei daher recht­mäßig, hieß es in einer Mittei­lung von heute. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Die Richter folgen der Einschät­zung der Gene­ral­anwälte oft, aber nicht immer.

Die EU-Kommis­sion verhängte gegen Google 2017 eine Geld­buße von 2,4 Milli­arden Euro. Hinter­grund war die Einschät­zung, dass der Inter­net­riese auf der Seite für allge­meine Such­ergeb­nisse die Ergeb­nisse seines eigenen Preis­ver­gleichs­dienstes gegen­über denen der Konkur­renten bevor­zugte. Den Angaben zufolge präsen­tierte Google die Such­ergeb­nisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervor­gehoben mit Bild und Text. Die Such­ergeb­nisse der konkur­rie­renden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Hat Google markt­beherr­schende Stel­lung ausge­nutzt?

EuGH-Verfahren zu Googles Shopping-Suchergebnissen EuGH-Verfahren zu Googles Shopping-Suchergebnissen
Bild: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommis­sion die Nutzer die Ergeb­nisse von Googles Preis­dienst häufiger ange­klickt als die der Konkur­renz. Diese waren aber auf den Daten­ver­kehr von Googles allge­meiner Seite ange­wiesen, um weiter wirt­schaft­lich erfolg­reich zu sein. Daher habe Google seine markt­beherr­schende Stel­lung miss­braucht, argu­men­tierte die Brüs­seler Behörde 2017.

Google und sein Mutter­kon­zern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU. Vor dem über­geord­neten EuGH plädierte die Gene­ral­anwältin nun heute, die Klage abzu­weisen und die Geld­buße zu bestä­tigen. Google habe seine beherr­schende Stel­lung auf dem Markt für allge­meine Inter­net­suche ausge­nutzt, um sich auf dem Markt für spezi­elle Waren­such­dienste einen Wett­bewerbs­vor­teil zu verschaffen.

Die Wett­bewerbs­hüter der EU-Kommis­sion über­zogen Google in den vergan­genen Jahren mit mehreren Milli­arden­strafen, die dem Konzern aller­dings keine großen Probleme machten. Allein 2022 verbuchte Alphabet einen Gewinn von knapp 60 Milli­arden Dollar - bei rund 283 Milli­arden Dollar Umsatz.

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