Benutzer koelli schrieb:
Schon seltsam: Auf Portalen wie Clipfish, Myvideo oder jetzt dooloop lassen sich alle Musikvideos abrufen.
Bei Youtube scheitert das aber an der Gema.
Offenbar verlangen die Plattenfirmen also von Clipfish und Co. keine oder weniger Abgaben, als die Gema es von Youtube verlangt.
Da fragt man sich doch, wieso die Gema Gebühren "im Namen der Künstler" verlangen darf, obwohl die Plattenfirmen offenbar gar nicht auf diese Gebühren bestehen!
Weil ein label nichts mit den urheberrechten zu tun hat!
Label vergibt lizenze fuer LEISTUNGSSCHUTZRECHTE, die gema fuer URHEBERRECHTE.
Sind 2 verschiedene paar schuhe.