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Unwichtiges Urteil


23.07.2012 15:50 - Gestartet von Melvis
>> Demnach kann der Anbieter den Hotspot ohne eine
>> Zugangskontrolle zur Verfügung stellen,
>> wird aber möglicherweise im Falle
>> einer Urheberrechtsverletzung eines Nutzers weiterhin
>> haftbar gemacht.

Also ist der WLAN Hotspotbetreiber (Restaurant, Bar, etc.) weiterhin haftbar.

Wen interessiert denn bitte die angeblich nicht mehr vorhandene Speicherfrist? Es wird alles aufgezeichnet oder glaubt tatsächlich jemand daran, dass die Anbieter nach X Tagen die Daten löschen?

Das wichtigste ist doch eigentlich der Zugang selbst. Ich erhalte in Polen in einem normalen Bus gratis WiFi, in Frankreich im Stadtpark ebenfalls. Alles komplett anonym. Wie sieht es denn dort mit der Haftung aus?


Nur in Deutschland ist alles strikt verboten. Normalerweise sollte Deutschland komplett vom Internet abgetrennt werden.