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Gesetzgeber schuld.


16.07.2012 12:30 - Gestartet von ger1294
Letztlich trägt doch der Gesetzgeber die Schuld an dem Problem.
Versandhändler müssen kostenfrei die Ware zurücknehmen, bei einem Warenwert > 40 € zahlen sie 2 x Versandkosten (für die Hin- und Rücksendung) und bekommen dann noch ggf. beschädigte Ware zurück.
Wer zahlt die Wertverluste, wenn alle Rückläufer nur noch als GEbraucht angeboten werden können/dürfen ? Die Politik ? Sicher nicht.....
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[1] netzwerg antwortet auf ger1294
16.07.2012 12:49
Das ist nunmal Teil des unternehmerischen Risikos.

Dafür spart ein Online-Versand auch an Personalkosten, Ladenlokal, Stromkosten für nächtliche Ladenlokalbeleuchtung....
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[1.1] J.Malberg1 antwortet auf netzwerg
16.07.2012 14:02
Benutzer netzwerg schrieb:
Das ist nunmal Teil des unternehmerischen Risikos.

Man hätte zumindest eine Kostenpauschale festlegen sollen.

So gibt es die ganzen Widerrufs-Trottel die ein Produkt mehrfach bestellen und dann zurücksenden, oder die Lauschepper die sich einen Blu Ray Player für den Videoabend bestellen und dann kostenfrei zurücksenden.
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[1.1.1] cf antwortet auf J.Malberg1
16.07.2012 14:38
Benutzer J.Malberg1 schrieb:
Benutzer netzwerg schrieb:
Das ist nunmal Teil des unternehmerischen Risikos.

Man hätte zumindest eine Kostenpauschale festlegen sollen.

So gibt es die ganzen Widerrufs-Trottel die ein Produkt mehrfach bestellen und dann zurücksenden,

Naja, aber genau das muss doch beim Onlinehandel kalkuliert werden. Ich habe mir auch zwei verschiedene Kopfhörer bei Amazon bestellt weil ich ohne ihn zu hören nicht ermitteln kann welcher denn der bessere ist. Der andere geht dann halt zurück...

Chris
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[1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf cf
16.07.2012 16:24

einmal geändert am 16.07.2012 16:27
Benutzer cf schrieb:
Ich habe mir auch zwei verschiedene Kopfhörer bei Amazon bestellt weil ich ohne ihn zu hören nicht ermitteln kann welcher denn der bessere ist. Der andere geht dann halt zurück...
Dann mußt Du aber auch akzeptieren, daß Du selbst einen bekommst, den schon mal jemand anderes im Ohr hatte. Was soll ein Händler schließlich sonst damit tun danach? Es steht auch nirgendwo was davon, daß als Neuware bezeichnete Produkte original herstellerverpackt sein müssen. Auf den Inhalt kommt es an.
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[1.1.1.1.1] cf antwortet auf grafkrolock
16.07.2012 17:06
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer cf schrieb:
Ich habe mir auch zwei verschiedene Kopfhörer bei Amazon bestellt weil ich ohne ihn zu hören nicht ermitteln kann welcher denn der bessere ist. Der andere geht dann halt zurück...
Dann mußt Du aber auch akzeptieren, daß Du selbst einen bekommst, den schon mal jemand anderes im Ohr hatte. Was soll ein Händler schließlich sonst damit tun danach? Es steht auch nirgendwo was davon, daß als Neuware bezeichnete Produkte original herstellerverpackt sein müssen. Auf den Inhalt kommt es an.

Jain, bei einem vernünftigen Online-Händler wie Amazon werden die Rücksendungen über einen Amazon-Marketplace namens "Amazon Resterampe" verkauft. Dort ist es dann billiger aber trotzdem geprüft und mit Garantie. Wenn ich von diesem Marketplace ein Gerät erwebe weiss ich aber vorher das es schon mal beim Kunden war. Da habe ich auch mein letztes Handy gekauft auf dem dann schon ein mehr oder weniger vorteilhaftes Foto des ersten Benutzers gespeichert war ;-)

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[1.1.1.1.1.1] immy antwortet auf cf
19.07.2012 15:35
Benutzer cf schrieb:
Jain, bei einem vernünftigen Online-Händler wie Amazon werden die Rücksendungen über einen Amazon-Marketplace namens "Amazon Resterampe" verkauft. Dort ist es dann billiger aber trotzdem geprüft und mit Garantie. Wenn ich von diesem Marketplace ein Gerät erwebe weiss ich aber vorher das es schon mal beim Kunden war. Da habe ich auch mein letztes Handy gekauft auf dem dann schon ein mehr oder weniger vorteilhaftes Foto des ersten Benutzers gespeichert war ;-)

Wer aber glaubt, dass alle retournierte Ware bei Amazon in entsprechenden Kanälen landet, der lässt sich billig täuschen. Bei den üblichen Rücklaufqouten der Versender von bis zu 90% wäre die Resterampe inzwischen um ein vielfaches größer als Amazon selbst.
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[1.1.1.1.1.1.1] tosho antwortet auf immy
20.07.2012 18:54
Benutzer immy schrieb:

Wer aber glaubt, dass alle retournierte Ware bei Amazon in entsprechenden Kanälen landet, der lässt sich billig täuschen. Bei den üblichen Rücklaufqouten der Versender von bis zu 90% wäre die Resterampe inzwischen um ein vielfaches größer als Amazon selbst.

90% Rückläufer? Wo hast Du das denn her?
Also ich schicke von 10 bestellten Sachen eines, vielleicht zwei zurück.
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[1.1.1.2] Toria antwortet auf cf
17.07.2012 10:55
Benutzer cf schrieb:

Naja, aber genau das muss doch beim Onlinehandel kalkuliert werden. Ich habe mir auch zwei verschiedene Kopfhörer bei Amazon bestellt weil ich ohne ihn zu hören nicht ermitteln kann welcher denn der bessere ist. Der andere geht dann halt zurück...

Chris

Moooment!! Ich kann auch nicht einfach zu Saturn gehen und 1000 Kopfhörer anprobieren zumal Saturn die Rücknahme von geöffneten solcher aus hygienischen Gründen verweigert. Warum das Amazon nicht macht, ist mir schleierhaft, da kann jeder machen, was er will...
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[1.1.1.2.1] cf antwortet auf Toria
17.07.2012 12:17
Benutzer Toria schrieb:

Moooment!! Ich kann auch nicht einfach zu Saturn gehen und 1000 Kopfhörer anprobieren zumal Saturn die Rücknahme von geöffneten solcher aus hygienischen Gründen verweigert. Warum das Amazon nicht macht, ist mir schleierhaft, da kann jeder machen, was er will...

Du meinst sicher Ohrstöppsel, ich rede von Kopfhörern. Kleiner hygienischer Unterschied ;-)
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[1.1.1.2.1.1] Toria antwortet auf cf
17.07.2012 12:30
Benutzer cf schrieb:
Benutzer Toria schrieb:

Moooment!! Ich kann auch nicht einfach zu Saturn gehen und 1000 Kopfhörer anprobieren zumal Saturn die Rücknahme von geöffneten solcher aus hygienischen Gründen verweigert. Warum das Amazon nicht macht, ist mir schleierhaft, da kann jeder machen, was er will...

Du meinst sicher Ohrstöppsel, ich rede von Kopfhörern. Kleiner hygienischer Unterschied ;-)

Ich habe Kopfhörer geschrieben, also werde ich die wohl meinen. Bei mir im Saturn gilt dies auch für Kopfhörerheadsets und ich kann lesen.
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[1.1.1.2.1.1.1] cf antwortet auf Toria
17.07.2012 15:03
Benutzer Toria schrieb:
Benutzer cf schrieb:
Benutzer Toria schrieb: Du meinst sicher Ohrstöppsel, ich rede von Kopfhörern. Kleiner hygienischer Unterschied ;-)

Ich habe Kopfhörer geschrieben, also werde ich die wohl meinen. Bei mir im Saturn gilt dies auch für Kopfhörerheadsets und ich kann lesen.

Gut, mag bei Dir anders sein aber ich werde weder einen Lautsprecher noch einen Kopfhörer kaufen wenn ich mit diesem vorher nicht probehören kann.
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[1.1.1.2.2] getodavid antwortet auf Toria
17.07.2012 15:33
Benutzer Toria schrieb:

Moooment!! Ich kann auch nicht einfach zu Saturn gehen und 1000 Kopfhörer anprobieren zumal Saturn die Rücknahme von geöffneten solcher aus hygienischen Gründen verweigert.

In sämtlichen Saturn-Filialen die ich kenne gibt es zumindest von allen mittel- und hochpreisigen Modellen (Ca. ab 30 Euro VK-Preis, natürlich nicht von den 5,99-Modellen aus der Grabbelkiste) geöffnete Probeexemplare an einer Teststation zum ausprobieren.
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[1.1.1.2.2.1] helmut-wk antwortet auf getodavid
23.07.2012 10:01
Benutzer getodavid schrieb:
In sämtlichen Saturn-Filialen die ich kenne gibt es zumindest von allen mittel- und hochpreisigen Modellen (Ca. ab 30 Euro VK-Preis, natürlich nicht von den 5,99-Modellen aus der Grabbelkiste) geöffnete Probeexemplare an einer Teststation zum ausprobieren.

Kenne ich auch so, und ab und zu gibts diese Vorführmodelle dann als Sonderangebot. Weil da bei denen schon 1000 Leute die in der Hand gehabt haben.

Würde mich wundern, wenn es bei Lautsprechern anders wäre.
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[1.1.1.3] immy antwortet auf cf
19.07.2012 15:22
Benutzer cf schrieb:
Benutzer J.Malberg1 schrieb:
Benutzer netzwerg schrieb:
Das ist nunmal Teil des unternehmerischen Risikos.

Man hätte zumindest eine Kostenpauschale festlegen sollen.

So gibt es die ganzen Widerrufs-Trottel die ein Produkt mehrfach bestellen und dann zurücksenden,

Naja, aber genau das muss doch beim Onlinehandel kalkuliert werden. Ich habe mir auch zwei verschiedene Kopfhörer bei Amazon bestellt weil ich ohne ihn zu hören nicht ermitteln kann welcher denn der bessere ist. Der andere geht dann halt zurück...

Chris

Wer glaubt dass mit einem verkauften Artikel ein oder zwei weitere "finanziert" werden können, die nach dem Kauf als gebraucht übrig bleiben, der hat von Kalkulation leider wenig Ahnung.

Aber vielleicht sind die Händler ja teilweise selbst daran schuld, wenn sie aus Ihren Renditen solche Geheimnisse machen.
Wie lukrativ Versandhandel ist - dafür ist Neckermann mal wieder das beste Beispiel.
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[1.1.1.4] Telebi antwortet auf cf
19.07.2012 16:52
Benutzer cf schrieb:

Naja, aber genau das muss doch beim Onlinehandel kalkuliert werden. Ich habe mir auch zwei verschiedene Kopfhörer bei Amazon bestellt weil ich ohne ihn zu hören nicht ermitteln kann welcher denn der bessere ist. Der andere geht dann halt zurück...

Chris

Wie denn?
Da von zehn versendeten Kopfhörern sieben zurückkommen, weil sie von Leuten wie Dir ausprobiert werden, müsste ja dann der Preis der tatsächlich verkauften drei den Neupreisverlust der sieben anderen ausgleichen UND noch ein wenig Gewinn abwerfen. Wie soll das gehen? Wie teuer soll der Kopfhörer werden? Es muss ihn ja auch noch jemand kaufen wollen zu dem Preis.
Benutzt doch mal bitte ein wenig Euren Kopf!
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[1.1.1.4.1] cf antwortet auf Telebi
20.07.2012 12:06
Benutzer Telebi schrieb:
Wie denn?
Da von zehn versendeten Kopfhörern sieben zurückkommen, weil sie von Leuten wie Dir ausprobiert werden, müsste ja dann der Preis der tatsächlich verkauften drei den Neupreisverlust der sieben anderen ausgleichen UND noch ein wenig Gewinn abwerfen. Wie soll das gehen? Wie teuer soll der Kopfhörer werden? Es muss ihn ja auch noch jemand kaufen wollen zu dem Preis. Benutzt doch mal bitte ein wenig Euren Kopf!

Das ist mir gelinde gesagt total wurscht wie irgend ein Händler seine Kalkulation macht. Die Rücksendung von nicht gefallenden Artikeln ist nun mal rechtlich so geregelt. Wenn ein Händler meint damit nicht gewinnbringend arbeiten zu können würde er folglich keine Kopfhörer mehr anbieten. Außerdem sind gerade bei Unterhaltungselektronik die Margen astronomisch, insofern bleibt da schon genug hängen...
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[1.1.1.4.1.1] Telebi antwortet auf cf
20.07.2012 17:00
Benutzer cf schrieb:

Das ist mir gelinde gesagt total wurscht wie irgend ein Händler seine Kalkulation macht. Die Rücksendung von nicht gefallenden Artikeln ist nun mal rechtlich so geregelt.<

Das ist eine Haltung, die ich ziemlich mies und egoistisch und zudem ziemlich kurzsichtig finde. Nur weil etwas erlaubt ist, bedeutet das nicht, dass man diese Spanne bis zum Erbrechen ausnutzen sollte.
Wie immer, wenn irgendwo etwas übertrieben ausgenutzt wird, zieht das nur nach sich, dass die Regeln verschärft werden und dann alle darunter leiden.
Diejenigen, die sich anständig verhalten, haben dann eben so einen Nachteil, wie die, die das Sastem ausgenutzt haben.


Wenn ein Händler meint damit nicht gewinnbringend arbeiten zu können würde er folglich keine Kopfhörer mehr anbieten.

Richtig. Und dann?
Wir würden schön dumm aus der Wäsche gucken, wenn plötzlich die meisten Händler keine Kopfhörer mehr anbieten würden und beim Rest der Preis in die Höhe schiessen würde.


>Außerdem sind gerade
bei Unterhaltungselektronik die Margen astronomisch, insofern bleibt da schon genug hängen...

Dafür müssen diese Artikel aber auch andere Artikel mit weniger Gewinnspanne quersubventionieren, die weniger gekauft werden. Es bleibt momentan genug hängen, weil eben Rückläufer, die nur kurz ausgepackt und angeschaut wurden, wieder als Neuware in den Kreislauf zurückgehen.
Und "astronomisch" ist relativ.
Ich will hier keine Händler im Großen verteidigen, sondern nur, dass man immer, stets und überall nach dem Motto "Leben und leben lassen" verfahren und auch ein paar Gedanken an die Gegenseite verwenden sollte.
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[1.1.1.4.1.1.1] tosho antwortet auf Telebi
20.07.2012 19:01
Benutzer Telebi schrieb:
Benutzer cf schrieb:

Das ist mir gelinde gesagt total wurscht wie irgend ein Händler seine Kalkulation macht. Die Rücksendung von nicht gefallenden Artikeln ist nun mal rechtlich so geregelt.<

Das ist eine Haltung, die ich ziemlich mies und egoistisch und zudem ziemlich kurzsichtig finde. Nur weil etwas erlaubt ist, bedeutet das nicht, dass man diese Spanne bis zum Erbrechen ausnutzen sollte.

Wer redet denn von Ausnutzen bis zum Erbrechen? Wenn ich etwas bestelle und feststelle, dass es nicht meinen Erwartungen entspricht schicke ich es natürlich zurück. Wenn ich das nicht könnte würde ich überhaupt nichts bestellen und müsste eben jedes Mal in die Stadt fahren (zumindest bei höherwertigen Artikeln).

Wem das nicht gefällt der kann ja seinen Onlineshop schließen und einen regulären Laden aufmachen. Dann muss er halt Miete, Verkäufergehälter, Energie und den Ladendiebstahl finanzieren. Wo ist das Problem?

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[1.2] Robert Beloe antwortet auf netzwerg
17.07.2012 07:51
Benutzer netzwerg schrieb:
Das ist nunmal Teil des unternehmerischen Risikos.

Dafür spart ein Online-Versand auch an Personalkosten, Ladenlokal, Stromkosten für nächtliche Ladenlokalbeleuchtung....
Die Trennung ist inzwischen allerdings ein bisschen künstlich. Viele kleinere und spezialisierte Fachgeschäfte machen einen Großteil ihres Umsatzes mittlerweile per E-Commerce.
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[2] prinz_eisenherz antwortet auf ger1294
19.07.2012 12:51
Benutzer ger1294 schrieb:
Letztlich trägt doch der Gesetzgeber die Schuld an dem Problem.

Das eigentliche Problem ist doch bestenfalls, dass nur wenige Händler Rückläuferware beim Wiederverkauf entsprechend kennzeichnen, obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht. Diese Händler geniessen auch eher mein Vertrauen.

Versandhändler müssen kostenfrei die Ware zurücknehmen, bei einem Warenwert > 40 € zahlen sie 2 x Versandkosten (für die Hin- und Rücksendung)

Das Ganze ist doch im Widerrufsrecht selbst erklärend, was soll also die Aufregung darüber? Die 40€-Grenze wurde als Kompromiss bei den Versandkosten gewählt.

und bekommen dann noch ggf. beschädigte Ware zurück.

Im Zweifel gibt es dafür Gerichte.

Wer zahlt die Wertverluste, wenn alle Rückläufer nur noch als GEbraucht angeboten werden können/dürfen ? Die Politik ? Sicher nicht.....

Wieso soll der Staat das unternehmerische Risiko der Wirtschaft abnehmen? Wer sich auf Online-Handel einlässt, sollte sich schon im klaren sein, unter welchen Rahmen- und Marktbedingungen das alles abläuft.