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Warum auch nicht?


16.07.2012 16:21 - Gestartet von grafkrolock
Klar, Kratzer und Schäden sind nicht hinnehmbar, aber warum soll ein Händler ein Neugerät gleich mit Preisabschlag als "gebraucht" verkaufen, nur weil irgendein Hansel sich nach Öffnen der Verpackung entschieden hat, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen?
Davon, daß man eine ungeöffnete Originalverpackung erhält, steht in keinem Gesetz was. Übrigens auch für den normalen Einzelhandel nicht.

Das ist halt die Kehrseite der Versandmedaille. Alternative: Abschaffung des gesetzlichen uneingeschränkten Rückgaberechts.