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Artikel mit Fehlern gesättigt


21.01.2014 12:36 - Gestartet von flatty
Ich sehe hier einige juristische Fallstricke

1. WG und Familie mit vollj. Kindern sind grundsätzlich gleichzustellen in Bezug auf die Störerhaftung. Immer aber nur so lange, bis es zu einem Verstoß kommt.

2. Umleitung von Daten ins Ausland
Wenn es unsicheres Drittland i.S.d. BDSG ist, hat man zwar keine Störerhaftung mehr, aber eine Ordnungswidrigkeit nach dem BDSG begangen

3. "Auftritt als Provider"
Guter Ansatz in Bezug auf Schadensersatz. Aber wirklich deftige Rechtsprobleme im Strafrecht, bei denen erst einmal auch "Fakten geschaffen" werden (gerne auch um 4 Uhr morgens, § 104 Abs. 3 StPO), löst es auch nicht.


So einfach, wie der Artikel es hier darstellt, ist freies Wlan nicht. Im privaten Bereich, mit Einwilligung, mag die VPN-Drittstaat-Variante ihren Reiz haben. Aber darüber hinaus sollte man da nicht gedankenlos an das Thema herangehen