WLAN-Sharing

Rechtliche Aspekte beim WLAN-Sharing

Das eigene Internet lässt sich leicht mit anderen teilen. Wichtig ist dabei, auf die rechtlichen Regelungen zu achten, wie zum Beispiel die Störerhaftung. Mit diesen Tricks können Sie Ihren Internetanschluss sicher mit ihren Mitmenschen teilen.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

So teilen Sie Ihr WLAN mit anderen So teilen Sie Ihr WLAN mit Anderen
Bild: Telekom/teltarif.de
Wer sein WLAN teilen will, hat viele Möglich­keiten. Er kann das Passwort in der Familie oder der WG auf den Router schreiben, es in größeren Miets­häusern an den Nachbarn weitergeben oder sein drahtloses Netz gleich un­ver­schlüsselt lassen.

Eines kann man bei all diesen Möglich­keiten aber nicht in jedem Fall: Feststellen, wer gerade das eigene WLAN nutzt. "Eine Identifizierung ist technisch unmöglich und wäre außerdem illegal, weil sie gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt", sagt Jürgen Neumann vom Förderverein freie Netzwerke, der sich für offene Drahtlos­netze einsetzt. Gegen das Tele­kommunikations­gesetz verstoßen den Angaben nach sogar schon Internet­cafés, die den Personalausweis von Nutzern kopieren.

Den WLAN-Zugang unverschlüsselt zu lassen, ist daher keine gute Idee. Denn auch wenn man die Mitnutzer nicht identifizieren kann, ist man trotzdem für ihre Taten verantwortlich. In Deutschland gibt es das juristische Konzept der Störer­haftung: Wer sein WLAN mit Unbekannten teilt, haftet, wenn diese es für illegale Downloads nutzen. Das gilt sogar schon, wenn man es Hackern nur zu einfach macht und etwa den eigenen Namen oder "12345" als Passwort wählt, warnt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff.

Die Konsequenz ist in der Regel eine Abmahnung, erklärt Auer-Reinsdorff. Er ist Vorsitzender der Arbeits­gemein­schaft Informations­technologie beim Deutschen Anwaltverein (DAV): "Dann muss ich als Anschlussinhaber nachweisen, dass ich es nicht gewesen bin, beispiels­weise, weil ich in der fraglichen Zeit im Urlaub war, und dass mein WLAN hin­reichend gesichert war."

Der Störerhaftung entgehen

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Bild: Telekom/teltarif.de
Wer in einer WG wohnt, dürfe sein Pass­wort mit den anderen Bewohnern teilten, so die Rechtsexpertin. "Wenn es keine früheren Vorfälle dieser Art gab, bin ich nicht auf­sichts­pflichtig gegen­über meinen Mitbewohnern, muss sie also nicht über Urheberrechte belehren", sagt sie. "Ich trage aber das Risiko, für deren Handeln verantwortlich gemacht zu werden." Anders ist der Fall nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur bei Lebens­partnern oder volljährigen Kindern: Hier haftet der Anschlussinhaber nur für illegale Downloads anderer, wenn er eindeutige Anzeichen dafür ignoriert hat.

Angst vor der Störer­haftung ist aber kein Grund, das Netz nicht zu teilen, sagt Freifunk-Kämpfer Jürgen Neumann. Es gebe zwei völlig legale Wege, diese zu umgehen: "Man kann den Datenverkehr ins Ausland umleiten, wo es keine Störerhaftung gibt, oder selbst zum Internet-Provider werden." Anbieter von Tele­kommunikations­diensten seien durch das sogenannte Provider­privileg weitgehend von der Störer­haftung befreit.

Freies WLAN von Freifunkern

Neumanns Verein steht hinter der Initiative Freifunk, deren Mitglieder seit Jahren offene WLAN-Netze einrichten und miteinander verbinden. Lokale Gruppen in ganz Deutschland helfen beim Einstieg, "denn für Laien ist das zu komplex", so Neumann. Konkret kauft sich der neue Teilnehmer einen zweiten Router. Die Freifunker empfehlen auf ihrer Seite bestimmte Modelle, die nicht mehr als 20 Euro kosten müssen und bei denen sich die Firmware leichter ersetzen lässt.

Bei den Routern, die von den Providern zur Verfügung gestellt werden, ist das nicht so einfach, sagt Neumann. "Die betreiben teilweise einen ziemlichen Aufwand, um uns aus­zu­sperren." Für den Nutzer hat das aber auch einen sehr praktischen Vorteil: "Ich kann den zusätzlichen Router einfach rausziehen, dann gibt es keinen Freifunk mehr, und ich kann weiter ins Internet über den Router des Providers."

Ob das eigene WLAN dadurch langsamer wird, hat jeder selbst in der Hand: "Man kann die Bandbreite limitieren", erläutert das Vor­stands­mitglied. "Ich kann also 100 Prozent zur Verfügung stellen, wenn ich nicht zu Hause bin, und zehn Prozent, wenn ich gerade größere Datenmengen downloade."

WLAN to go

Ein spezieller Router kann beim Teilen helfen Ein spezieller Router kann beim Teilen helfen
Bild: teltarif.de
Auch große kommerzielle Provider haben das Teilen des Internet­zugangs als Geschäftsmodell entdeckt: "WLAN to go" heißt das Angebot der Telekom in Kooperation mit dem spanischen Unternehmen Fon, "Homespot" das Pendant von Kabel Deutschland. Das Prinzip ist simpel: Wer Kunde der Anbieter ist, kann seinen WLAN-Zugang teilen und dafür unterwegs mit seinem Smartphone die Zugänge aller anderen Teilnehmer nutzen. Die Verbindung wird nach Angaben der Unternehmen nicht langsamer, da die Provider entweder zusätzliche Bandbreite zur Verfügung stellen oder den Daten des Netzeigentümers Priorität einräumen. Bei der Telekom muss dafür allerdings ein neuer, kostenpflichtiger Router angeschafft werden.

"Diese kommerziellen Angebote sind kein Gegensatz zu unserem Netzwerk, ich würde sie auch nutzen", sagt Freifunker Neumann. Es gebe aber große Unterschiede zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten: "Am Brandenburger Tor drängeln sich alle. Wir unterstützen aber auch die Leute in den Gegenden, wo niemand ist." Außerdem sei der freie Frequenzbereich in den Zentren begrenzt: "Je mehr Access Points rumfunken, desto schlechter wird der Empfang für alle", warnt Neumann.

Mit dem Internetzugang Geld verdienen

Theoretisch können Verbraucher mit einem geteilten WLAN sogar Geld verdienen. Das geht ganz simpel, wenn man vom Nachbarn zum Beispiel fünf Euro monatlich für die Mitnutzung kassiert. Es gibt aber auch kommerzielle Angebote für Privatpersonen, die ursprünglich für Hotels oder Cafés entwickelt wurden.

Ein Anbieter ist zum Beispiel Hotsplots. Hier kann kann der Zugang zum Internet über einen beliebigen Provider erfolgen. Beide Anbieter stellen dann kostenlos eine Software zur Verfügung, mit der man sein WLAN gegen Geld mit Nachbarn oder Mitbewohnern teilen kann. Die Preise variieren nach Nutzungsdauer und Übertragungsvolumen. Und weil sich die Mitnutzer anmelden müssen, ist sogar gewährleistet, dass sie bei Urheberrechtsverstößen identifiziert werden können.

Es gibt aber auch Situationen, in denen mal selber einen Internetzugang benötigt - zum Beispiel, wenn man unterwegs ist. teltarif.de hat in einer Übersichtsmeldung für Sie zusammengefasst, wo Sie kostenlos ins Internet kommen.

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