@pandoras
Verjähren tut solch eine Forderung zwar nach 3 Jahren, aber man kann über einen Mahnbeschied einen Titel erhalten, der dann 30 Jahr hält. Und wenn du innerhalb dieser 30 JAhre mal versuchst in D ein Konto oder einen Mobilvertrag zu bekommen, ieht es finster aus!!
Tja, aber auch ein Mahnbescheid muss zugestellt werden.
und das machen deutsche Gerichte eben nicht wenn der Empfänger im Ausland wohnt.
Insofern wird es wohl eher verjähren oder - falls ich vor Ablauf der Verjährungsfrist wieder einen Wohnsitz in Deutschland annehme - müßten sie mir zuerst mal eine Rechnung zustellen, denn ohne Rechnung keine Mahnung ( und ein Mahnverfahren kann man relativ einfach mit einer Antwort ans Gericht beenden, wenn man dem Gericht fristgerecht schreibt, das man noch keine Rechnung bekommen hat und sich "willig" zeigt zu bezahlen, nach einer "ordnungsgemäßen" Rechnung ! )
Wasserdicht ist es, wenn man eplus mit Angabe der Rufnummer/alte Kundennummer die Portierungsgebühr direkt überweist!!
Dann bekommen die mit der Inkasso-Forma richtig Spass! Ob EPS nun die Forderung verkauft oder nicht kann dir egal sein. Von mir bekommt kein Inkasso-Unternehmen Geld!
Tja, so einfach ist es auch nicht.
Denn wenn E-Plus mir mitteilt, das die Forderung "verkauft" wurde, dann kann man "entlastend" eigentlich nur noch an den neuen Inhaber der Forderung zahlen.
Wenn man an E-Plus zahlt kann man "nur hoffen" das die es auch wirklich (und fristgerecht) weiterleiten.
Aber auch da habe ich ja kein Problem mit.
Ich habe bislang weder eine Rechnung über die Portierungsgebühr bekommen, noch eine Mitteilung das die forderung verkauft wurde . . .
tja, und ob sie mir post nach Thailand senden, das wage ich erstmal zu bezweifeln . . .