E-Plus verschickt Rechnungen für Portierungen aus 2010 und 2011
Viele Kunden reagieren überrascht
auf die späte Berechnung
Montage: teltarif.de
Der Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus hat in den letzten Wochen zahlreichen
ehemaligen Kunden, die ihre Rufnummer in den vergangenen beiden Jahren von der E-Plus-Gruppe
(E-Plus, BASE, simyo, ay
yildiz, vybemobile, MTV Mobile) zu einem
anderen Anbieter mitgenommen haben, eine Rechnung über noch offene Portierungsgebühren in Höhe
von 24,95 Euro zugesandt. Viele Kunden reagierten nicht nur aufgrund des länger zurückliegenden
Zeitraums irritiert, sondern auch, weil das Düsseldorfer Unternehmen seine Forderung an die "ARGE
MNP-Gebühren GbR, c/o accredis Inkasso- und Kreditabwicklungs-GmbH" verkauft hat.
E-Plus hat die MNP-Gebühr mehr als 1,5 Jahre (teilweise) nicht berechnet
Viele Kunden reagieren überrascht
auf die späte Berechnung
Montage: teltarif.de
In dem Schreiben heißt es unter "Hinweise": "Im Zeitraum März 2010 bis Oktober 2011 wurde
es seitens eines Subunternehmers der E-Plus-Gruppe versäumt, die Gebühren für die
Rufnummernmitnahme zu berechnen und einzuziehen. Daher erfolgt die Rechnungsstellung mit dem
heutigen Scheiben." Die Betroffenen haben nach Erhalt der Rechnung 30 Tage Zeit, die Gebühr für
die damalige Portierung der Rufnummer zu bezahlen.
Manche Kunden erhielten die Rechnung unberechtigterweise
In den meisten Fällen ist die Forderung von E-Plus - ungeachtet des etwas merkwürdig anmutenden Vorgehens durch den Verkauf der Forderung an eine Drittfirma - nach Recherchen von teltarif.de tatsächlich berechtigt. In Branchenforen und auch bei unserer Redaktion meldeten sich jedoch Kunden, denen die Portierungsgebühr seinerzeit in Rechnung gestellt wurde - und die von den Lesern auch bezahlt beziehungsweise von deren Bankkonto eingezogen wurde. Dennoch erhielten die Betroffenen nun die besagte Zahlungsaufforderung.
E-Plus räumt Doppelberechnung ein und stoppt Versand der Rechnungsschreiben
Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt E-Plus die Problematik: "Leider führte ein Versäumnis bei der Auswahl der noch nicht berechneten Kunden dazu, dass auch Kunden Rechnungen für die Rufnummernportierung erhalten haben, die diese Gebühren bereits fristgerecht bezahlt hatten. E-Plus bedauert das außerordentlich, prüft aktuell alle Vorgänge und wird sich bei den Kunden, die keine Rechnung hätten erhalten dürfen, direkt für das Versehen entschuldigen. Zu viel bezahlte Beträge werden selbstverständlich zurückerstattet."
Ausschnitt aus der Portierungs-Rechnung
Foto: teltarif.de
Aufgrund der Reklamationen der Kunden habe man den Versand der Rechnungen vorläufig gestoppt, so
E-Plus weiter. Das Unternehmen weist aber darauf hin, dass es sich bei dem Vorgang nicht um ein
Inkassoverfahren handele, "sondern um eine einfache Rechnungsstellung, durch die keine zusätzlichen
Bearbeitungsgebühren etc. für die Kunden anfallen. Es werden auch keine Daten über das
Zahlungsverhalten der Kunden an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben. Das Versäumnis liegt bei
der E-Plus Gruppe und nicht bei den Kunden. Deshalb hat diese Rechnungsstellung nichts mit dem zu
tun, was üblicherweise im Zusammenhang mit Zahlungsverzug unter Inkasso verstanden wird."
Unternehmen: Verspätete Berechnung erfolgt "im zulässigen Zeitraum"
Generell sei man aber berechtigt, die noch ausstehende Gebühr - wenn auch mit Zeitverzögerung - zu berechnen, so E-Plus-Sprecher Klaus Schulze-Löwenberg. "E-Plus holt dies nach und bewegt sich im damit vollkommen im zulässigem Zeitraum, in dem solche Nachberechnungen erfolgen dürfen. Die Bearbeitung dieses Vorgangs hat E-Plus - was nicht unüblich ist - an einen Dienstleister übergeben, in diesem Falle die ARGE MNP-Gebühren GbR." Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt übrigens bei drei Jahren.