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Maxxim trotz alten AGB`s neue SIM-Karte in anderem Netz


09.09.2012 07:03 - Gestartet von chickolino
Ich kann Maxxim überhaupt nicht empfehlen . . .

Der Kundenservice bei Problemen geht gegen Null.

Ich habe Ende letzten Jahres für den Vertrag meiner Mutter und für den Vertrag meines Vaters jweils den widerspruch fertig gemacht und von den eltern unterschrieben abgesandt.

trotzdem erhielten beide im Frühjahr eine neue SIM die im statt bisher im D1-Netz im D2 Netz funktionierte.

Das Problem war das sie zuhause nur mit D1 Empfang haben (genau deshalb hatten ich ja auch dnewiderspruch für sie fertig gemacht . . . )

Nach vielen schreiben hin- und her, bekam mein Vater vor rund 4-5 Wochen endlich das eingezahlte Geld zurück, bei meiner Mutter steht es noch immer aus - wobei im Maxxim-Konto jetzt endlich vermerkt ist das keine Nachrichten an den Kundenservice mehr geschrieben werden können, weil der Vertrag aufgelöst wird.

Das Maxxim-Vertragskonto meines Vaters dagegen scheint zwar vom guthaben her ausgezahlt - aber nicht aufgelöst worden zu sein .. . Dort ist es weiterhin möglich Nachrichten an den Kundenservice zu schreiben.

Ich bin mal gespannt, was passiert, wenn die rufnummernportierung zu einem anderen Anbieter innerhalb der 4 wöchigen Frist beantragt wird. Ich habe Maxxim schon mitgeteilt, das ich den Vertrag ja nicht gekündigt habe, sondern eben Maxxim, weil sie die bisherige Leistung ( SIM-Karte aus dem D1-Netz - die mir lt. alten AGB zusteht) nicht mehr erfüllen konnten. Ich erwarte das Maxxim in dem Fall keine Portierungsgebühr erhebt.

Ich bin aber mal gespannt, was passiert !

Machen werde ich es allerdings nur mit einer der beiden SIM-Karten, denn eigentlich ist nach 6-7 Monaten funkstille die dieser Kartentausch ins andere Netz und die dadurch bedingt nichterreichbarkeit zuhause - der Sinn einer Portierung nicht mehr gegeben.

Das mache ich jetzt nur noch um Maxxim nochmal im nachhinein "zu ärgern" . nachdem sie uns so geärgert haben.
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[1] chrispac antwortet auf chickolino
09.09.2012 08:16
Maxxim hat mit dem Wechsel des Netzanbieters nicht gegen die eigene AGB verstoßen. Entsprechend würde es mich wundern, sollte dir hier irgend eine Portierungsgebühr erstattet werden.. Gekündigt hast du, dass bestimmt nicht Maxxim. Die haben dir ihre Leistung weiterhin zu Verfügung gestellt. Evtl. Solltest du bei deiner Wahl zukünftig neben dem Preis auch auf die Zuverlässigkeit des Angebots achten ;-)
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[1.1] chickolino antwortet auf chrispac
09.09.2012 10:27
@chrispac
Maxxim hat mit dem Wechsel des Netzanbieters nicht gegen die eigene AGB verstoßen.


Du hast anscheinend die erten Zeilen des Posting nicht oder nicht richtig gelesen.

Ich habe im Herbst 2011 den neuen AGB wiedersprochen.

Nach den alten für meine Eltern somit weiter gelteneden AGB`s wurde die Leistung im D1-Netz zugesichert.

Entsprechend würde es mich wundern, sollte dir hier irgend eine Portierungsgebühr erstattet werden..

Nunja, mal abwarten - ich freue mich darauf mit Maxxim ein bissl "rumzustreiten" Nachdem sie uns soviel "Kummer" bereitet haben mit dem Wechsel des Netzes.

Gekündigt hast du, dass bestimmt nicht Maxxim.

NEIN - ich habe immer wieder geschrieben, das ich nicht kündigen werde und auf einhaltung der für uns geltenden AGB`s bestehe.

Irgendwann ist dann Maxxim "eingeknickt" und hat zugegeben das sie diese Leistung (im D1-Netz) nicht mehr anbieten können und deshalb den Vertrag kündigen müßten . . .

So lief es bei meinem Vater - aber der Vertrag ist wie schon beschrieben noch immer nicht vollständig abgewickelt, denn ich kann noch immer mit seinen Daten auf der Maxxim-Webseite einloggen - obwohl das Guthaben mittlerweile ausgezahlt ist.

Bei dem Maxxim-Vertag meiner Mutter dauerte es rund 4-6 Wochen länger bevor Maxxim zugab, diese Leistung im D1-Netz nicht mehr anbieten zu können. Mit dem Maxxim-Log-In meiner Mutter ist zwar der Log-In noch möglich, aber es können keine Nachrichten mehr an die Maxxim-Kundendienstabteilung gesandt werden. Da erfolgt dann immer der Hinweis, das der Vertrag sich in der Auflösung befindet. Aber das Guthaben meiner Mutter ist bislang noch immer nicht erstattet.

Die haben dir ihre Leistung weiterhin zu Verfügung gestellt.

Eben nicht !

Evtl.
Solltest du bei deiner Wahl zukünftig neben dem Preis auch auf die Zuverlässigkeit des Angebots achten ;-)

ICH habe bei der Auswahl der Vertragspartner für meine Eltern ganz besonders darauf geachtet, das nach den damals gelteneden AGB`s das D1-Netz zugesichert wurde - eben weil das für die wohnung meiner Eltern extrem wichtig war.

Das stand aber auch schon in meinem Ausgangsposting !