Umstrukturierung

maxxim unter neuem Dach - Vertrags-Kunden sollten AGB prüfen

Leistungen und Service sollen unverändert bestehen bleiben
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maxxim ab sofort unter dem Dach der Drillisch Telecom GmbH maxxim unter neuem Dach
Bild: maXXim
Kunden des Mobilfunk-Discounters maXXim erhalten derzeit eine E-Mail. Darin informiert der Mobilfunk-Provider seine Kunden über die Verschmelzung der SIMply Communication GmbH auf die Drillisch Telecom GmbH. Seit dem 24. August befindet sich die Marke maXXim somit unter dem Dach von Drillisch Telecom. In der Mitteilung heißt es wörtlich: "Die Marke maXXim bleibt unter dem Dach der neuen Gesellschaft, die ebenfalls zur Drillisch AG gehört, erhalten."

Für die Kunden werde sich laut der Mitteilung durch die Umstrukturierung bei den Produkten und beim Service nichts ändern. Sie erhielten auch in Zukunft "Ihre Leistungen unverändert zu den gewohnt günstigen Preisen von maXXim".

Kein Sonderkündigungsrecht durch Verschmelzung

maxxim ab sofort unter dem Dach der Drillisch Telecom GmbH maxxim unter neuem Dach
Bild: maXXim
Nach Ansicht des Mannheimer TK-Experten und Rechtsanwaltes Dr. Fabian Widder könne diese Verschmelzung als "Vertrags­partner­aus­wechslung" betrachtet werden. Ein "außer­ordentliches Kündigungs­recht" (im Volksmund gerne als "Sonder­kündigungs­recht" bezeichnet) bestehe nach den neuesten AGB jedoch nicht, da im Abschnitt XII der AGB vom Juni 2012 eine "Übertragung der aus diesem Vertrags­verhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an eine der nachfolgenden Gesell­schaften ohne Zustimmung des Kunden zulässig" ist. Genannt werden unter anderem die SIMply Communication GmbH und die Drillisch Telecom GmbH.

Ein Sonder­kündigungs­recht könnte bei Kunden allerdings dann bestehen, wenn diese noch einen alten Mobilfunk-Vertrag besitzen, bei dem noch ältere (vorherige) AGB gelten. Das wäre dann der Fall, wenn Drillisch den Kunden zwischenzeitlich nicht über neue AGB informiert und um Zustimmung gebeten hätte. Bei Discountern und bei Prepaid-Karten gelten in der Regel keine oder wesentlich kürzere Fristen.

Vorsicht bei Versand neuer SIM-Karten

Besonders aufpassen sollten Kunden, wenn ihr Anbieter ihnen eine neue SIM-Karte zuschickt und im Begleit­schreiben eine Deaktivierung der alten Karte ankündigt. Dabei waren in der Vergangenheit Kunden ohne konkrete Detail­information von einem Netzanbieter zu einem anderen portiert worden. Zwar blieb die gewohnte Rufnummer erhalten, aber ahnungslose Anrufer mussten nach der Aktion je nach eigenem Tarif erhöhte Verbindungs­preise in das neue (fremde) Netz bezahlen. In einigen Fällen verloren die betroffenen Kunden auch die vom ursprünglich gewählten Netz gewohnte Funk­versorgung oder Netz­qualität.

Seit der Trennung der Drillisch-Gruppe vom Netzbetreiber Telekom bieten die Discounter nur noch Karten in den Netzen von Vodafone D2 und Telefónica o2 an.

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