Hallo zusammen,
Erst einige Tage später ertönte dann eine Ansage, die nach Ansicht der Behörde jedoch noch nicht korrekt war. Sie enthielt nicht den vorgeschriebenen Hinweis auf den "Beginn der Entgeltpflichtigkeit des Dienstes".
@Teltarif:
Ein einfaches "x,xx Ct pro Minute" reicht also nicht?
Dann wären aber die Tarifansagen von vielen CbC-Anbietern
nicht regelkonform...
Die CbC-Vorwahlen auf dem Ventelo-Netz (inkl. der
diversen freenet-Ableger) verwenden eine Ansage in
der Form "Nur x,xx Ct pro Minute".
Gewisse Vorwahlen mit interessanten Geschäftsmodellen
(01091 und "Spiegelvorwahl" 010091 sowie die Nummernrecycler
010023 und 01018) sagen an: "Dieser Anruf kostet Sie
x,xx Cent bzw. Euro pro Minute" (je nach Vorwahl werden
Cents oder Euro angesagt).
Bei den von Ecotel-Töchtern vermarkteten Vorwahlen 01041
und 01028 heißt es: "Nur x,xx Ct pro Minute".
Bei den diversen Star Communications-Ablegern und den
Vorwahlen von Versatel und SNT/Multiconnect (01055 und 010013)
sieht es ähnlich aus.
Auch bei den großen CbC-Familien um 01051 und 01058 wird
nach meinen Erfahrungen nur der Minutenpreis angesagt.
Eine ausdrückliche Formulierung wie "ab Gesprächsbeginn"
ist mir spontan nur von den CbC-Vorwahlen aus der Vodafone-
Familie (01020 und 01070) und der 3U-Familie bekannt.
cu talk