Tarifansage

01063 darf Gespräche von 1,5 Monaten nicht abrechnen

Call-by-Call-Anbieter hatte 40 Tage keine Tarifansage geschaltet
Von Thorsten Neuhetzki

01063 darf Gespräche von 40 Tagen nicht in Rechnung stellen. 01063 darf Gespräche von 40 Tagen nicht in Rechnung stellen.
Screenshot: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber dem Call-by-Call-Anbieter 01063 Telecom ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erlassen. Dabei bezieht sich die Aufsichtsbehörde auf den Zeitraum vom 1.August bis zum 11. September. Grund für diesen Schritt ist der Verstoß gegen die TKG-Novelle, die seit dem 1. August gilt. Der Anbieter hatte bei keinem seiner Telefonate eine Tarifansage geschaltet und somit gegen das seit diesem Datum geltende Gesetz verstoßen. Für die Kunden bedeutet das, dass sie - sofern sie den Anbieter in der Zeit genutzt haben - kostenlos telefoniert haben.

01063 darf Gespräche von 40 Tagen nicht in Rechnung stellen. 01063 darf Gespräche von 40 Tagen nicht in Rechnung stellen.
Screenshot: teltarif.de
01063 war einer der wenigen Anbieter, die zur Einführung der Tarifansagepflicht keine Ansage geschaltet hatten. Während andere Anbieter im Laufe des 1. August die Ansage geschaltet hatten, fehlte die Ansage bei 01063 weiterhin. Ende August teilte das Unternehmen in einer Preisänderungs-Information mit, zum 1. September würde die Ansage geschaltet werden. Doch auch diese Schaltung erfolgte nicht, wie regelmäßige Tests von teltarif.de ergaben. Zu hören war diese Ansage dann erst einige Tage, jedoch war sie nach Ansicht der Behörde noch nicht korrekt. Sie enthielt nicht den vorgeschriebenen Hinweis auf den "Beginn der Entgeltpflichtigkeit des Dienstes". Erst zum 12. September genügte die 01063-Ansage dann aber tatsächlich den Anforderungen des Gesetzgebers. Vom Anbieter heißt es in einer Stellungnahme gegenüber teltarif.de: "Tatsächlich wurde bereits im August die Tarifansage von unserer Seite geschaltet. Seit Ende August sind keinerlei Fehler hierbei mehr aufgetreten."

Bereits bezahlte Beträge schwer zurückzufordern

Durch das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot dürfen den Verbrauchern keine in dem genannten Zeitraum über die 01063 geführten Gespräche in Rechnung gestellt werden. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die bereits in Rechnung gestellten Beträge schon bezahlt hat, greifen beide Verbote allerdings nicht unmittelbar. In diesem Zusammenhang weist die Bundesnetzagentur zusätzlich auf den - unabhängig von einer Anordnung der Bundesnetzagentur geltenden - Wegfall des Entgeltanspruchs nach §66h Telekommunikationsgesetz hin. Danach muss ein Endnutzer das Verbindungsentgelt nicht zahlen, wenn er nicht korrekt über den erhobenen Preis informiert wurde. In diesen Fällen können Betroffene möglicherweise mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern.

Für den Anbieter könnte diese Maßnahme harte Einschnitte bedeuten. Sämtliche Gespräche, die Kunden in dieser Zeit über 01063 geführt haben, bekommt der Anbieter nicht bezahlt. Gleichzeitig muss er aber nicht nur die eigenen regulären Betriebskosten zahlen, sondern auch die von den Kunden genutzten Leitungen bei seinen Dienstleistern. Je nachdem wie intensiv die 01063 von den Kunden genutzt wurde, können hier schnell hohe Beträge zusammenkommen - gerade bei exotischeren Ländern. Allerdings hat die 01063 sich schon lange nicht mehr in den vorderen Reihen der Tariftabellen positioniert. Für die Zeit der fehlenden Tarifansage war der Anbieter auch bei teltarif.de aufgrund des offenkundigen Gesetzesverstoßes nicht gelistet.

Anbieter will Maßnahme rechtlich prüfen lassen

Die 01063 teilte auf Anfrage gegenüber teltarif.de mit, dass man die Maßnahme der Bundesnetzagentur rechtlich prüfen lassen will. Konkrete Aussagen dazu könne man zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht treffen. Allerdings seien noch keine Gespräche, die im fraglichen Zeitraum geführt worden waren, abgerechnet worden.

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