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Tarifansage und Beginn der Entgeltpflichtigkeit


19.09.2012 16:08 - Gestartet von talk
einmal geändert am 19.09.2012 16:21
Hallo zusammen,

Erst einige Tage später ertönte dann eine Ansage, die nach Ansicht der Behörde jedoch noch nicht korrekt war. Sie enthielt nicht den vorgeschriebenen Hinweis auf den "Beginn der Entgeltpflichtigkeit des Dienstes".

@Teltarif:

Ein einfaches "x,xx Ct pro Minute" reicht also nicht?

Dann wären aber die Tarifansagen von vielen CbC-Anbietern
nicht regelkonform...

Die CbC-Vorwahlen auf dem Ventelo-Netz (inkl. der
diversen freenet-Ableger) verwenden eine Ansage in
der Form "Nur x,xx Ct pro Minute".

Gewisse Vorwahlen mit interessanten Geschäftsmodellen
(01091 und "Spiegelvorwahl" 010091 sowie die Nummernrecycler
010023 und 01018) sagen an: "Dieser Anruf kostet Sie
x,xx Cent bzw. Euro pro Minute" (je nach Vorwahl werden
Cents oder Euro angesagt).

Bei den von Ecotel-Töchtern vermarkteten Vorwahlen 01041
und 01028 heißt es: "Nur x,xx Ct pro Minute".

Bei den diversen Star Communications-Ablegern und den
Vorwahlen von Versatel und SNT/Multiconnect (01055 und 010013)
sieht es ähnlich aus.

Auch bei den großen CbC-Familien um 01051 und 01058 wird
nach meinen Erfahrungen nur der Minutenpreis angesagt.

Eine ausdrückliche Formulierung wie "ab Gesprächsbeginn"
ist mir spontan nur von den CbC-Vorwahlen aus der Vodafone-
Familie (01020 und 01070) und der 3U-Familie bekannt.

cu talk
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[1] tneuhetzki antwortet auf talk
19.09.2012 16:29
Benutzer talk schrieb:
Hallo zusammen,

Erst einige Tage später ertönte dann eine Ansage, die nach Ansicht der Behörde jedoch noch nicht korrekt war. Sie enthielt nicht den vorgeschriebenen Hinweis auf den "Beginn der Entgeltpflichtigkeit des Dienstes".

@Teltarif:

Ein einfaches "x,xx Ct pro Minute" reicht also nicht?

Hi,

streng genommen nicht.
Ich habe die BNetzA aber auch schon darauf hingewiesen, dass da noch andere Anbieter diesen Hinweis nicht haben. Vielleicht magst du als Verbraucher ja auch einen entsprechenden Hinweis geben. Die Behörde bittet darum:

Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede

Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

Telefax: +49 6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Thorsten
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[1.1] talk antwortet auf tneuhetzki
19.09.2012 16:54
Hallo,

Benutzer tneuhetzki schrieb:

Ein einfaches "x,xx Ct pro Minute" reicht also nicht?

streng genommen nicht.

Ich hatte mein erstes Posting in diesem Thread
zwischenzeitlich bereits erweitert mit einigen
Beispielen.

Das könnte für den CbC-Markt noch zu einer Art Erdbeben
werden, falls das Fehlen der Worte "ab Gesprächsbeginn"
o.ä. bereits zu einem Wegfall der Entgeltpflicht führen
könnte. Wobei eine komplett fehlende Tarifansage eigentlich
schlimmer sein sollte, denn bei Call-by-Call dürfte ja
klar sein, das die Abrechnung ab Gesprächsbeginn erfolgt.

Relevant für die Tarifansage-Thematik dürften wohl vor
allem die §§ 66b und 66g des neuen TKG sein.

Auf http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__66b.html
heißt es aber z.B. in einer Fußnote:

(+++ § 66b: Gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 2 G v. 3.5.2012 I 958 (1717) mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Abs. 1 iVm Abs. 4 Nr. 1 (F. ab 3.5.2012) nicht mehr anzuwenden +++)

Vgl. auch http://gesetzgebung.beck.de/news/tkg-novelle

Gibt es eine solche Rechtsverordnung denn zwischenzeitlich?

cu talk
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf talk
20.09.2012 09:25
Benutzer talk schrieb:

Das könnte für den CbC-Markt noch zu einer Art Erdbeben werden, falls das Fehlen der Worte "ab Gesprächsbeginn" o.ä. bereits zu einem Wegfall der Entgeltpflicht führen könnte. Wobei eine komplett fehlende Tarifansage eigentlich schlimmer sein sollte,

Ich gehe davon aus, dass die BNetzA sich hier gezielt den Anbieter rausgepickt hat, der am gröbsten gegen die Ansagepflicht verstoßen hat, indem er überhaupt keine Ansage geschaltet hat. Der kriegt als Antwort nun die "volle Breitseite", also Rechnungslegungs und Inkassierungsverbot auch für die Zeiträume, in denen es zwar schon eine Ansage gab, die aber noch gegen den von der BNetzA und/oder dem Gesetz vorgeschriebenen Wortlaut verstieß. Wenn 01063 dagegen klagt, wird der Richter gleich in "einem Aufwasch" alle Varianten des Fehlverhaltens prüfen (gar keine Ansage, falsche Ansage) und wir bekommen dann in ca. fünf Jahren auch Rechtssicherheit für das Thema. Wenn 01063 nicht klagt, werden die anderen recht bald kuschen und die BNetzA hat sich durchgesetzt.


Kai
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[1.2] tosho antwortet auf tneuhetzki
20.09.2012 23:29
Hallo,

Zumindest bei mir ist auch bei der 01011 keine Tarifansage geschaltet. Ich benutze die wegen der auf Teltarif angegebenen Tarifgarantie bis zum 31.10.

Habt Ihr denn eine Ansage?

Bedeutet das, dass man mit dieser Nummer jetzt umsonst telefonieren kann? Wäre ja nett :)
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[1.2.1] talk antwortet auf tosho
21.09.2012 09:55
Hallo,

Zumindest bei mir ist auch bei der 01011 keine Tarifansage geschaltet. Ich benutze die wegen der auf Teltarif angegebenen Tarifgarantie bis zum 31.10.

Habt Ihr denn eine Ansage?

Ja (aus dem Vorwahlbereich 074xx) - von meinem Standort
haben alle CbC-Vorwahlen auf dem Ventelo-Netz eine Ansage.

Bedeutet das, dass man mit dieser Nummer jetzt umsonst telefonieren kann? Wäre ja nett :)

Die Frage ist: Wie kann man nachweisen, daß keine Ansage
kommt?

cu talk
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[1.2.1.1] tosho antwortet auf talk
21.09.2012 14:56
Benutzer talk schrieb:
Hallo,

Zumindest bei mir ist auch bei der 01011 keine Tarifansage geschaltet. Ich benutze die wegen der auf Teltarif angegebenen Tarifgarantie bis zum 31.10.

Habt Ihr denn eine Ansage?

Ja (aus dem Vorwahlbereich 074xx) - von meinem Standort haben alle CbC-Vorwahlen auf dem Ventelo-Netz eine Ansage.

Oops. das ist je merkwürdig. Ist das regionsabhängig?
Ich habe hier eine nicht ganz ISDN-konforme Ackermann-ISDN-Anlage, die schon mal den Anfang der Ansage verschluckt, deshalb habe ich extra mal ein ISDN-Telefon direkt an den NTBA gehängt. Auch dort keine Ansage. Was kann ich tun? Irgendwann werden die wieder teurer und ich arm :(

Bedeutet das, dass man mit dieser Nummer jetzt umsonst telefonieren kann? Wäre ja nett :)

Die Frage ist: Wie kann man nachweisen, daß keine Ansage kommt?

Hmm, gute Frage. Vor allem, wenn's hier geht und da nicht. Zeugen?
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[1.3] Kontaktdaten BundesNetzAgentur BNetzA.de
CbCler antwortet auf tneuhetzki
16.11.2012 10:20
Hallo Thorsten,
vielen Dank für die Info!
Gruß CbCler

Benutzer tneuhetzki schrieb:
Benutzer talk schrieb:
...
...

Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede

Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

Telefax: +49 6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Thorsten
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[2] Pagerfan antwortet auf talk
19.09.2012 20:12
"Wenn der Verbraucher die bereits in Rechnung gestellten Beträge schon bezahlt hat, greifen beide Verbote allerdings nicht unmittelbar."

Mal so rein hypothetisch könnte ich doch einfach 1 Mon weitertelefonieren und dann auf der nächsten Rechnung die zu unrecht eingezogenen Kosten dagegen aufrechnen und die Zahlung entsprechend kürzen.