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Zulässig?


21.09.2012 08:11 - Gestartet von Telly
Ist denn das Ändern des Passwortes überhaupt zulässig?

Warum wird es nicht so gemacht, dass die Polizei von jeder Mail eine Kopie bekommt und der Mailverkehr aber nutzbar bleibt?

Telly
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[1] trzuno antwortet auf Telly
21.09.2012 09:54
Benutzer Telly schrieb:
Ist denn das Ändern des Passwortes überhaupt zulässig?

Warum wird es nicht so gemacht, dass die Polizei von jeder Mail eine Kopie bekommt und der Mailverkehr aber nutzbar bleibt?

Telly

Durch die Änderung des Passwortes wird halt verhindert, dass der Beschuldigte noch neu ankommende Mails löschen kann, oder zB den Papierkorb leeren usw.

Da die Polizei ja auch nicht rund-um-die-Uhr sein Postfach in Echtzeit überwachen kann, ist es voll logisch, dass während der Ermittlungen der Zugriff gesperrt bzw. durch Ändern des Passwortes verhindert wird.

Aber wie man auch am anderen Beispiel sieht, hat man dann das Recht darauf, dass die Ermittlungen zügig erfolgen und die Sperre/Beschlagnahme ggf. (wenn nix gefunden wurde) auch wieder schnell beendet wird.
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[1.1] papaboy antwortet auf trzuno
23.09.2012 10:22
Benutzer trzuno schrieb:

Durch die Änderung des Passwortes wird halt verhindert, dass der Beschuldigte noch neu ankommende Mails löschen kann, oder zB den Papierkorb leeren usw.

Humbug. Man kann auch beim Provider die Mails zusätzlich zu einem anderen Account senden lassen. Auch das separate Speichern geht. Dazu brauch man keine Daten des "Beschuldigten".

Da die Polizei ja auch nicht rund-um-die-Uhr sein Postfach in Echtzeit überwachen kann, ist es voll logisch, dass während der Ermittlungen der Zugriff gesperrt bzw. durch Ändern des Passwortes verhindert wird.

Zur Überwachung werden nicht die Daten das Physischen Kontos benötigt. Das geht alles auch anders. Zumal der Nutzer ja die Zugangsdaten selbst rausgegeben hat. Dann hatte er sicher auch noch Zeit zum Löschen gehabt.

Aber dieser Artikel zeigt, dass die Beamten keine Ahnung haben und auch jede Art von Arbeit umgehen wollen(Herausgabe von beschlagnahmten Material)
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[1.1.1] Vertellmi antwortet auf papaboy
28.09.2012 15:52
In der Nachricht heißt es:
"Die Reutlinger Richter hielten im konkreten Fall drei Werktage für angemessen."

Einem Freund von mir wurde der gesamte PC, natürlich inkl. Festplatte, volle 9 Monate unschuldig eingezogen. Er hat sich so lange einen alten Ersatz-PC organisieren müssen, um überhaupt noch E-Mail, Onlinebanking usw. ausführen zu können.