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Es heißt *außerordentliche Kündigung*


23.09.2012 14:39 - Gestartet von J.Malberg1
Der Begriff Sonderkündigung ist falsch und zeigt nur dass man mit Fachbegriffen um sich wirft ohne die Bedeutung zu kennen!

Auch wenn sich dieser FALSCHER Begriff festgefressen hat ist und bleibt er in diesen Zusammen hang falsch!
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[1] c.ba antwortet auf J.Malberg1
23.09.2012 19:45
Benutzer J.Malberg1 schrieb:
Der Begriff Sonderkündigung ist falsch und zeigt nur dass man mit Fachbegriffen um sich wirft ohne die Bedeutung zu kennen!

Auch wenn sich dieser FALSCHER Begriff festgefressen hat ist und bleibt er in diesen Zusammen hang falsch!

und durch diese Klugscheißerei wirds sicher auch nicht besser.

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[1.1] paeffgen antwortet auf c.ba
23.09.2012 19:53
Benutzer c.ba schrieb:
Benutzer J.Malberg1 schrieb:
Der Begriff Sonderkündigung ist falsch und zeigt nur dass man mit Fachbegriffen um sich wirft ohne die Bedeutung zu kennen!

Auch wenn sich dieser FALSCHER Begriff festgefressen hat ist und bleibt er in diesen Zusammen hang falsch!

und durch diese Klugscheißerei wirds sicher auch nicht besser.


Vielleicht doch. Die Verwendung falscher Begriffe ist oft in Unkenntnis oder Nachlässigkeit begründet. Und ich würde Aufmerksamkeit und sorgfältigen Umgang mit dem Kulturgut Sprache nie herabsetzen.
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[1.2] myselfme antwortet auf c.ba
23.09.2012 20:27
Ich denke, Du wirst den Unterschied wichtig finden, wenn Dein Chef Dir AUSSERORDENTLICH oder aus BESONDEREM GRUND kündigt.
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[1.3] J.Malberg1 antwortet auf c.ba
23.09.2012 20:43

und durch diese Klugscheißerei wirds sicher auch nicht besser.

Es gab schon Leute die selber versucht haben vor Gericht einen Rechtsstreit zu führen und sich dann gewundert haben, warum sie verloren haben ob die Sache doch so einfach war!

Lösung: Die falsche Verwendung eines iur. Fachbegriffes!
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[1.3.1] myselfme antwortet auf J.Malberg1
23.09.2012 22:33
Kenn ich auch. Schwer wütenden Kunden den Unterschied zwischen KÜNDIGUNG und STORNIERUNG bzw WIDERRUF zu erklären.
Meist denken die dann, ein RA kann helfen. Kann er auch ! Indem er kostenpflichtig erklärt, was ich schon kostenfrei zum Besten gab.
Glücklicherweise meist ohne (finanzielle) Folge für den Kunden. Weil er a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) meine Arb.Geber da idR recht kulant handeln.
Jede frühzeituge Kündigung als Storno zu werten geht auch nicht, weil die, die den Unterschied kennen, häufig schon bei Vertragsbeginn zum Ablauf kündigen. Um keine Frist zu verpassen.
Ist aber auch nicht immer clever, weil man gekündigte Verträge nicht ändern kann (Tarif / Umzug / Optionen) und kein Anbieter gern Kulanz gewährt wenn der Kunde eh flüchten will...
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[1.3.1.1] tom.stein antwortet auf myselfme
27.01.2014 08:17
Benutzer myselfme schrieb:
Ist aber auch nicht immer clever, weil man gekündigte Verträge nicht ändern kann (Tarif / Umzug / Optionen) und kein Anbieter gern Kulanz gewährt wenn der Kunde eh flüchten will...

Selbstverständlich _kann_ man gekündigte Verträge ändern. Die Kündigung ist am Ende wirksam - bis dahin gibt es keinen Unterschied zwischen einem gekündigten und einem nicht gekündigten Vertrag, beide sind von beiden Seiten einzuhalten, mit allen Rechtsfolgen.

Tarif/Umzug/Optionen sind natürlich freiwilige Änderungen einer Vertragsseite. Der Anbieter kann sie verweigern (was manche bei gekündigten Verträgen gerne tun, aber nicht tun müssen) oder er kann gerade dann den Kunden zurück gewinnen. Andererseits muss kein Kunde eine Vertragsänderung akzeptieren - was ebenfalls zu einer Kündigung (durch den Anbieter) führen kann.

Tom